Freitag, November 28, 2008

Hersteller: Passwörter in Acrobat 9 leichter knackbar als in Version 8

Der russische Hersteller von Passwort-Wiederherstellungssoftware Elcomsoft hat nach eigenen Angaben in Adobe Adrobat 9 eine Schwachstelle ausgemacht, die das Wiederherstellen eines Passwortes erheblich erleichert. Laut der Produktbeschreibung der Version 5.0 der Advanced PDF Password Recovery (APDFPR) sollen Administratoren verschlüsselte Adobe-9.0-Dateien im eigenen Netz 100 Mal schneller als beim Vorgänger finden können. Ursache der Schwachstelle soll die fehlende künstliche Verlangsamung der Passwort-Überprüfung sein.

Seit Längerem implementieren Hersteller derartige Methoden, um Brute-Force- und Wörterbuchangriffe zu erschweren. Dabei wird das Passwort etwa mit MD5 nicht nur einmal gehasht, sondern mehrfach – was später auch beim Knacken einiges an Rechenzeit kostet. Auch in MS Office 2007 werde diese Methode erfolgreich eingesetzt. Laut Elcomsoft hat Adobe diese Methode zwar ab Adobe Acrobat 5 in allen weiteren Versionen eingeführt, ist davon in Version 9 aber offenbar wieder abgekehrt, wie Elcomsoft gegenüber heise Security erklärte.

Zwar habe Adobe in Acrobat 9.0 den im Vergleich zu MD5 (mit 128 Bit) als sicherer geltenden Hash-Algorithmus SHA-256 implementiert, tatsächlich sei der Mechanismus zum Verifizieren des Passwortes aber derart schwach, dass selbst Passwörter mit acht Zeichen nicht mehr sicher seien. Daher nütze auch die größe Bitlänge im Vergleich zur Vorgängerversion Acrobat 8.0 nichts.

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Von einem Problem, zu jung auszusehen

Das neue Sexualstrafrecht verwischt die virtuellen Grenzen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einigen seltsamen Nebeneffekten

Seit dem 5.11.2008 ist durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Es regelt den dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches, das sich mit den Straftaten befasst, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung verstoßen. Neu ist insbesondere, dass nun auch Schriften, die lediglich ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben, durch den §184c StGB in gleicher Weise wie ein wirkliches Geschehen [extern] geahndet werden.
Nach dem neuen Sexualstrafrecht muss nun auch virtuelle Kinder- und Jugendpornographie verfolgt werden, obgleich es hier keine Opfer gibt. Als Begründung für diese Verfolgung gilt die These, dass durch solche Bilder Menschen erst "auf den Geschmack kommen". Eine ähnliche "Einstiegsdrogenthese" wurde in Bezug auf Kinderpornographie erst kürzlich von der Familienministerin Ursula von der Leyen [extern] vertreten. Eine solche Ahndung von Fotos, Videos, Zeichnungen und Schriften, die ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben, käme überdies einem Berufsverbot für jugendlich aussehende Porno- und Webcamdarsteller gleich.
Die neue Regelung weist zugleich auf eine eklatante Lücke im Antidiskriminierungsgesetz (AGG) hin. Das AGG bezieht sich auf eine Ungleichbehandlung, die durch "Rasse, Alter, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung und Religion" bedingt wird. Es regelt jedoch keine Benachteilung, die auf einem scheinbar vorhandenen Kriterium beruht und zudem gesetzlich vorgeschrieben wird. Dies aber ist die Crux beim neuen Sexualstrafrecht: Hier unterliegt nicht die Jugendliche dem Verbot, als Pornodarstellerin tätig zu werden, sondern vielmehr auch diejenige, die einer Jugendlichen ähnelt bzw. als diese wahrgenommen wird. Die Pornoindustrie muss, folgt sie den neuen Gesetzen, auch volljährige Darsteller ablehnen, so diese ein kindliches/jugendliches Aussehen aufweisen.
In Deutschland würde dies also einem Berufsverbot für Darstellerinnen wie "Little Miss Kitty" bedeuten. Die nach eigenen Angaben 1984 geborene Pornoactrice wirkt in ihren Filmen ohne Zweifel kindlich/jugendlich und bedient damit einen Markt. Doch wird damit kein Opfer erzeugt, sofern sie dieser Tätigkeit freiwillig nachgeht, wovon auszugehen ist. Somit würde ihre Tätigkeit in Deutschland nicht mehr möglich sein, obgleich es nicht strafbar ist, als Pornodarstellerin per se zu arbeiten. Die Diskriminierung ergäbe sich lediglich durch das zu junge Aussehen.
Doch nicht nur in Bezug auf den Beruf wären Little Miss Kitty samt all den anderen kindlich/jugendlich wirkenden Damen und Herren eingeschränkt. Auch die Möglichkeit, die eigene Sexualität auszuleben, wäre stark beeinflusst. Es wäre zum Beispiel unmöglich, einen Swingerclub zu besuchen, der auch eine Live-Übertragung des Geschehens anbietet. Auch private Videos, die auf YouPorn (u.a.) veröffentlicht werden würden, unterlägen dem neuen Strafrecht, gleiches gilt für veröffentlichte Photos. Insbesondere auch sexuelle Praktiken, die nicht dem "Standard" (was auch immer dieser sein mag) entsprechen, könnten insofern, so sie auf irgendeine Weise veröffentlicht werden, als "Hardcore" Kinder/Jugendpornographie gewertet werden. Somit wäre sexuelle Betätigung, die mit Exhibitionismus einhergeht, für all jene, die den Anschein erwecken könnten, nicht volljährig zu sein, verboten, da dies mit echter Kinder/Jugendpornographie gleichgesetzt werden kann.
Künstliche Alterung würde, wenn das neue Recht nicht erfolgreich angefochten wird, konsequenter Weise zu einer Möglichkeit, einem Strafrecht zu entgehen, welches nur auf Grund einer möglicherweise angenommenen Kindlichkeit oder Jugendlichkeit die sexuelle Selbstbestimmung verbietet.

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Die Abenteuer des Bundesnachrichtendienstes in Mafiastan

Trotz eines gestern aufgetauchten angeblichen Bekennerschreibens bleiben die Hintergründe des Sprengstoffanschlags im Kosovo rätselhaft

Am 14. November gegen 17.30 Uhr gab es einen [extern] Anschlag auf ein von der Internationalen Verwaltungsbehörde (ICO) und der EU genutztes Gebäude in Pristina, bei dem allerdings nur ein paar Scheiben zu Bruch gingen. Fünf Tage später wurden drei Deutsche bei ihrer Festnahme am Tatort gefilmt und in Untersuchungshaft genommen.
Nachdem kolportiert wurde, dass bei den dreien "BND-Ausweise und Dokumente" sichergestellt worden seien, überschlugen sich die örtlichen Medien bald mit angeblichen Beweisen für die Schuld von "Andreas B.", "Andreas J." und "Robert Z.". Unter anderem war die Rede davon, dass bei einer Hausdurchsuchung nicht nur eine genaue Tatortskizze, sondern auch eine Tasche sichergestellt worden sei, in welcher sich einmal die für den Anschlag verwendeten 300 Gramm TNT befunden hätten. Der Staatsanwalt Feti Tunuzliu raunte allgemein von "Beweisstücken", die beim Abhören der Männer und der Durchsuchung gefunden worden seien. Die [extern] Süddeutsche Zeitung wollte gar von einem Video wissen, auf dem die Tat angeblich aufgezeichnet, die Täter aber nicht klar erkennbar wären.

Am Donnerstagvormittag wurde bekannt, dass sich eine "Armee der Republik Kosovo" in einer E-Mail an mehrere albanischsprachige Medien zu dem Anschlag bekennt. Die Gruppe wollte damit angeblich den "bewaffneten Kampf" gegen die gestern vom UN-Sicherheitsrat genehmigte EU-Mission EULEX beginnen, in deren Rahmen insgesamt 2.000 Polizisten, Richter und Verwaltungsfachleute aus verschiedenen europäischen Ländern in den Kosovo entsandt werden sollen. Wer sich hinter der "Armee der Republik Kosovo" verbirgt, ist nicht klar. Der Name wurde bislang noch nicht im Kontakt mit internationalen Medien verwendet, so dass alle Möglichkeiten offen scheinen.

Zu dem Bekennerschreiben hinzu kam die Meldung, dass Untersuchungen eines türkischen Labors angeblich keine Beweise für eine Tatbeteiligung der drei Deutschen erbracht hätten. Während es am Donnerstagnachmittag noch geheißen hatte, dass angesichts dieser Entwicklung eine Freilassung der drei BND-Mitarbeiter unmittelbar bevorstehen würde, teilte Gerichtspräsident Anton Nokaj später am Tag mit, dass der im Kosovo eingesetzte UN-Richter Vinot Bolello darüber entscheiden solle. [extern] Deutschen Medienberichten zufolge könnten die drei nun Freitagabend freigelassen und ausgeflogen werden.

Ebenfalls gestern bestätigte BND-Chef Ernst Uhrlau dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG), dass die Drei tatsächlich Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes sind. Allerdings hatte daran seit der Information, dass sie für die als Tarnfirma bekannte "Logistics Coordination Assessment Services" arbeiteten, nur mehr wenig Zweifel bestanden. Nach der Informationssitzung äußerten sich Angehörige des PKG hinsichtlich einer möglichen Tatbegehung der drei Deutschen relativ zurückhaltend. Stattdessen war die Rede davon, dass in der unlängst als selbständiger Staat anerkannten, ehemals serbischen Provinz "jegliche Rechtsstaatlichkeit" fehlen würde. Der FDP-Politiker Max Stadler meinte, dass die Aufklärungsarbeit des BND im Kosovo der Sicherheit diene und der Dienst in Gegenden wie dieser "sogar die gesetzliche Verpflichtung [habe], der Bundesregierung Informationen über das politische Geschehen zu geben."

Es ist durchaus möglich, dass das plötzlich aufgetauchte Schreiben nur ein konstruierter Vorwand ist, mit dem die drei Männer aus der Untersuchungshaft entlassen werden können. Relativ unwahrscheinlich ist allerdings, dass die drei den Anschlag tatsächlich selbst durchführten – auch wenn die Aussage des stellvertretenden Regierungssprechers Thomas Steg in Berlin, es sei "absurd und abwegig anzunehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland in terroristische Anschläge im Ausland verwickelt sein könnte", keine unbedingt überzeugende Erklärung war.

Zum einen wäre bei einer Täterschaft eine spätere Begehung des Tatorts, die nur der Kitschkriminalroman als zwingend voraussetzt, weder sinnvoll noch notwendig, dafür aber ausgesprochen dumm gewesen. Zum anderen bietet sich eine sehr viel nahe liegendere Erklärung: Während man bei der Suche nach einem Motiv des BND für die Durchführung des Anschlags schon sehr tief in Verschwörungstheorien einsteigen müsste, ergibt sich für eine Rufschädigung des Dienstes durch Politiker und Behörden des Kosovo ein sehr viel einfacheres Motiv: Möglicherweise fielen die BND-Mitarbeiter einer Strafaktion zum Opfer, die ihrer Ursache in einem vor drei Jahren erschienenen Papier hat.

Mögliches Motiv: Das BND-Dossier vom 22. Februar 2005

Helmut Schmidt soll gesagt haben, in den Dossiers des BND würde er ohnehin nur das finden, was auch in den Zeitungen zu lesen sei. Das mag zu manchen Themen auch heute noch der Fall sein, aber dieser Einschätzung zum Trotz vermochte der deutsche Auslandsgeheimdienst zumindest in diesem Jahrtausend durchaus auch Informationen zu liefern, die nicht in den Zeitungen standen – unabhängig davon, ob dies an einer Verschlechterung der Information in den Zeitungen oder an einer Verbesserung der Arbeit des BND lag. Auch in einem von [local] Jürgen Roth [extern] ausgewerteten Bericht des Bundesnachrichtendienstes über die Situation im Kosovo vom 22. Februar 2005 ergab sich ein Bild, dass sich deutlich von dem in den Mainstream-Medien unterschied.

In der 67 Seiten umfassenden "amtlich geheim gehalten[en]" Verschlusssache kamen die BND-Mitarbeiter zu dem Schluss, dass sich im Kosovo Politik und Organisierte Kriminalität (im BND-Jargon "OK") ausgesprochen nahe stehen. Wörtlich heißt es dort: "Über die Key-Player (wie z. B. Haliti, Thaci, Haradinaj) bestehen engste Verflechtungen zwischen Politik, Wirtschaft und international operierenden OK-Strukturen […]." Deshalb, so die BND-Fachleute, strebten "maßgebliche Akteure der OK auf dem Balkan entweder in hohe Regierungs- oder Parteiämter und/oder pflegen gute Beziehungen zu diesen Kreisen." Der derzeitige Regierungschef Thaci gilt dem BND diesem Papier zufolge "als Auftraggeber des Profikillers Afrimi". Dem wiederum wurden schon damals mindestens elf Auftragsmorde zugeschrieben. Über den Führer einer anderen großen Partei befand der Auslandsgeheimdienst:

Die im Raum Decani auf Familienclan basierende Struktur um Ramush Haradinaj befasst sich mit dem gesamten Spektrum krimineller, politischer und militärischer Aktivitäten, die die Sicherheitsverhältnisse im gesamten Kosovo erheblich beeinflussen. Die Gruppe zählt ca. 100 Mitglieder und betätigt sich im Drogen- und Waffenschmuggel und im illegalen Handel mit zollpflichtigen Waren. Außerdem kontrolliert sie kommunale Regierungsorgane.

Hintergrund des bemerkenswerten Papiers waren möglicherweise die Vorwürfe, die sich der BND drei Jahre vorher hatte anhören müssen, weil er trotz einer angeblichen Überwachung albanischer Extremisten das Pogrom vom März 2004 nicht antizipiert hatte. Das wollte sich der Geheimdienst möglicherweise nicht ein zweites Mal nachsagen lassen – und lieferte vielleicht auch deshalb ein knappes Jahr später ungewöhnlich interessante Informationen.

Dafür, dass das BND-Papier eine bewusste Desinformation wäre, spricht verhältnismäßig wenig: Zum einen fehlt ein halbwegs realistisches Motiv dafür, zum anderen bestätigt sich das darin gezeichnete Bild, je mehr man sich weg vom ZDF und hin zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen über den Kosovo begibt. Auch ein geheimer Bericht des Nachrichtendienstes der Uno, der Central Intelligence Unit (CIU), vom 29. Dezember 2003, eine für die der Kfor gefertigte geheime Analyse vom 10. März 2004 und ein von der Bundeswehr in Auftrag gegebenes Dossier des Berliner Institut für Europäische Politik vom 9. Januar 2007 kamen zu sehr ähnlichen Ergebnissen.

Dass die BND-Mitarbeiter, wie die Kosovo-Behörden angaben, seit eineinhalb Jahren überwacht wurden, ist wahrscheinlich sogar richtig, spricht aber nicht unbedingt für eine Durchführung der Tat. Die Kosovo-Eliten dürfte durchaus interessiert haben, was der BND über die Aktivitäten des Organisierten Verbrechens ans Licht bringen konnte. Denn auch wenn die deutsche Regierung die Erkenntnisse aus dem BND-Papier von 2005 vollständig ignorierte, so erlangte es in den Jahren darauf doch eine gewisse Bekanntheit, welche die öffentliche Meinung nicht ganz unverändert ließ.

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Psychologen: Onlinesucht sollte als eigenständige Krankheit gelten

Die Sucht nach Onlinespielen sollte nach Ansicht von Experten als eigenständige Krankheit gelten. Permanentes Gamen oder Chatten könne die geistige, seelische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dauerhaft einschränken, erläuterte der Psychologe Jörg Petry auf der Jahrestagung des Fachverbandes Glücksspielsucht in Hamburg. "Der Sog des Mediums PC ist so stark, dass sich die Menschen völlig zurückziehen." So komme es vor, dass Süchtige bis zu 50 Stunden am Stück oder 100 Stunden in der Woche am Rechner verbringen.

Studien an Schülern haben laut Petry zwar gezeigt, dass Onlinesucht nicht so häufig ist wie bisher angenommen. Überwiegend handele es sich um ein vorübergehendes Problem während des Heranwachsens. Dennoch bleibe eine hohe Zahl junger Menschen, die durch die neuen Medien in ihrer Entwicklung stark gestört werden. Der Fachverband wolle erreichen, dass die Rentenversicherungsträger die Internetsucht als eigenständige Krankheit anerkennen – analog zur Glückspielsucht, die als Krankheitsbild seit 2001 anerkannt ist.

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Zu teuer: Videoüberwachung in Wiener Taxis gescheitert

Das Projekt, in Wiener Taxis umfassende Videoüberwachung einzuführen, ist gescheitert. Heinrich Frey, Chef der Wiener Taxi-Innung, ist zwar nach wie vor für eine Überwachung der Fahrgäste. Wie der ORF berichtet, gesteht er das Scheitern aber ein. Mit Kosten von 500 bis 600 Euro seien die Anlagen zu teuer gewesen; "Das hat dann keiner genommen." Frey hatte für sein Vorhaben im Vorjahr einen Big Brother Award erhalten.

Der ORF schreibt von einer aktuellen "Überfallsserie auf Taxilenker in Wien" – offenbar hat die mediale Information über die Möglichkeit von Videoüberwachung die Täter nicht abgeschreckt. Die Innung setzt nun auf spezielle Schulungen zur Vorbeugung. So sollen die Taxilenker nachts verdächtige Fahrten zu abgelegenen Zielen ablehnen oder die Fahrtroute laufend per Funk durchgeben. Zudem werden Motordroschkenbetreiber per SMS von der Polizei vor aktuellen Risken gewarnt.

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Donnerstag, November 27, 2008

SECURITY - Avast und GDATA wieder mit Fehlalarm

Fehlalarme über Fehlalarme: Diesmal befindet der Virenscanner von Avast Teile des populären Verschlüsselungstools TrueCrypt als schädlich, weil ein Trojaner namens Swizzor in ihm stecken soll. Konkret meldet Avast den Trojaner in der GUI-Komponente TrueCrypt.exe und bietet an, die Datei zu löschen.
Interessanterweise ist die TrueCrypt-Datei mit einer gültigen digitalen Unterschrift von VeriSign versehen, eine Information, die der Scanner offenbar komplett außer Acht lässt. Auch der Scanner AVK 2009 von GDATA meldet in der Folge eine Infektion, da er unter anderem die Avast-Engine und deren Signaturen zur Erkennung benutzt.
Betroffene Anwender sollten bei einer Warnung entweder "keine Aktion" oder "nur Protokollieren" als nächsten Schritt wählen und eine Aktualisierung des Signatur-Updates abwarten, mit der der Fehler behoben wird.
In letzter Zeit häufen sich die Fehlalarme der Virenscanner stark. Zuletzt erkannte AVG fälschlicherweise im Flash Player einen Schädling. Zuvor verdächtigten AVG, Kaspersky und GDATA die Windows-Systembibliothek user32.dll, einen Trojaner zu enthalten. Damit bestätigt sich erneut die Kritik des letzten c't-Tests, dass Fehlalarme durch Antiviren-Software zur echten Plage geworden sind.

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Das Handy als Schusswaffe

Italienische Polizei findet erstmals bei einer Razzia eine Schusswaffe, die wie ein Handy aussieht.

Innovativ ist man auch in der Unterwelt. Bei einer Razzia der Carabinieri in Torre Annunziata, einer kleinen Stadt in der Nähe von Neapel, im Rahmen einer Operation gegen die Mafia-Organisation Gionta wurden mehrere Waffen sichergestellt. Darunter befand sich auch eine als Handy maskierte Schusswaffe.
Unter dem Display ist Platz für vier Patronen Kaliber .22 als Munition, die durch Wegklappen der Tastatur geladen werden. Geschossen wird durch den Druck auf einen der Knöpfe. Der Lauf ist als Antenne getarnt (Fotos). Nach Angaben der Polizei ist es das erste Mal, dass eine solche Handywaffe gefunden wurde.

Da wird ja James Bond neidisch :-D

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Ausbreitung der zur Terrorbekämpfung eingeführten Überwachung in den Alltag

In Großbritannien spionieren lokale Behörden Bürger wegen Lappalien aus, Sozialarbeiter haben Kameras im Schlafzimmer eines behinderten Paars angebracht.

Großbritannien hat mit dem 2004 erweiterten Regulation of Investigatory Powers Act demonstriert, wie sich Antiterrorgesetze auch in einem demokratischen Rechtsstaat buchstäblich auf den Hund bringen bzw. zum behördlichen Alltagsterror erweitern lassen. Hunderte von Behörden und lokalen Verwaltungen dürfen seitdem ohne richterliche Genehmigung auch kleinsten Vergehen und Verdächtigungen nachgehen, wie beispielsweise, wenn Abfall weggeworfen wird oder Hundekacke nicht aufgehoben wird (Vom allgemeinen Nutzen der Antiterrorgesetze).

Vor wenigen Tagen hatte das Innenministerium eingestanden, dass das Ausmaß der Überwachungsmaßnahmen durch lokale Behörden die Unterstützung für das Antiterror-Gesetz unterhöhle. Man werde bald entsprechend einschreiten, um den Einsatz von technischen Überwachungsmitteln, die zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Verbrechen dienen sollen, durch lokale Behörden für kleine Vergehen zu unterbinden. Dreiviertel aller berechtigten Behörden hätten die Möglichkeiten benutzt, Bürger nach dem Antiterrorgesetz auszuspähen.

Besonders drastisch für die Überwachungsmentalität ist ein gerade durch den Bericht über Menschenrechtsverletzungen gegenüber benachteiligten, alten, kranken oder behinderten Menschen des Institute of Human Rights bekannt gewordener Vorfall. Danach wurde ein Paar mit Lernbehinderungen mittels im Schlafzimmer installierten Überwachungskameras von Sozialarbeitern beobachtet, um vermutlich herauszubekommen, ob sie imstande sind, für ihr Baby zu sorgen.

Aufgrund der Berufung auf den Human Rights Act und das im Artikel 8 gewährte Recht auf Privatsphäre konnte die Überwachung soweit gestoppt werden, dass die Kameras ausgeschaltet werden, wenn das Kind sich nicht im Raum befindet. Sozialarbeiter können Familien in Großbritannien zur Kontrolle in so genannten "residential family centres" unterbringen, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder missbraucht oder vernachlässigt werden. Hier dürfen Kameras oder Mikrofone legal verwendet werden, allerdings muss die Privatsphäre von Eltern und Kindern gewahrt werden.

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MTV-Manager soll MySpace Music leiten

Der bisherige MTV-Manager Courtney Holt wird ab 5. Januar 2009 MySpace Music leiten. Das Social Network hat sein Musikangebot Ende September gestartet. Holt sei in der Lage, moderne Technik und Musik zusammenzubringen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erarbeiten, erläutert MySpace-Mitgründer und -CEO Chris DeWolfe in einer Mitteilung.
Holt war bisher "Executive Vice President of Digital Music" bei MTV Networks und hier für MTV, VH1 und CMT zuständig, davor beim Label Interscope Geffen A&M als Senior Vice President für den Bereich Neue Medien verantwortlich.
Über die Verpflichtung Holts war in US-Medien bereits Ende Oktober spekuliert worden. Ebenso wurde darüber gemunkelt, dass sein bisheriges Mutterunternehmen Viacom der Sparte Digital Media eine Reorganisaton verpasst.

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Lycos Europe macht zu

Es hätte eine der großen Erfolgsgeschichten der New Economy werden sollen. Als Bertelsmann-Erbe Christoph Mohn im Alter von gerade einmal 32 Jahren den Europa-Ableger der US-Internetfirma Lycos (griechisch für Wolf) gründete, stand ihm das Tor zur großen weiten Welt des Internets sperrangelweit offen. Lycos Europe spielte bald in der ersten Liga der Suchmaschinen und Portale, wuchs sogar zum meistbesuchten Internetportal in Europa heran – aber verdiente nie Geld. Elf Jahre nach der Gründung und acht Jahre nach dem millionenschweren Goldregen des Börsengangs muss Christoph Mohn die Reißlinie ziehen.
Die ertragsstärkeren Teile von Lycos Europe werden verkauft, sofern ein angemessener Preis erzielt werden kann. Der Rest wird abgewickelt, gaben Vorstand und Aufsichtsrat heute bekannt. Mindestens 500 der 700 Mitarbeiter verlieren ihren Job. Christoph Mohn verkündete die traurige Botschaft in einer Belegschaftsversammlung seinen Leuten, mit vielen ist er per Du. Die Aktionäre – darunter hauptsächlich unterschiedliche Beteiligungen des Bertelsmann-Konzerns, der spanische Telekommunikationskonzern Telefónica sowie Mohn selbst – erhalten noch im Dezember eine Ausschüttung von 50 Millionen Euro.
641 Millionen Euro hatte der Börsengang aus dem Jahr 2000 in die Kassen von Lycos Europe, offiziell im niederländischen Haarlem zu Hause, gespült. Jahr für Jahr gingen Millionen um Millionen wieder verloren. Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres sammelten sich Nettoverluste von 17,1 Millionen Euro an. Am eigentlichen Firmensitz in Gütersloh fragten sich viele nicht ohne eine gewisse Häme, wie lange Christoph Mohn wohl noch Geld verbrennen dürfe.
Was der heute 43-jährige Sohn des Bertelsmann-Patriarchen Reinhard Mohn und seiner zweiten Frau Liz auch anfasste – der Erfolg wollte sich nicht einstellen. Lediglich mit dem geschickten Handel mit billig eingekauften und teurer verkauften Auslandsgeschäften konnte er die Aktionäre halbwegs beruhigen. Auf diese Weise stand zumindest im Jahr 2007 – trotz massiver operativer Verluste – auch ein Nettogewinn in der Lycos-Bilanz.
Christoph Mohn, der in Gütersloh als ein ausgesprochen umgänglicher, bescheidener und vor allem kollegialer Mensch gilt, hatte als Vorstandschef von Lycos Europe möglicherweise nie eine echte Chance – trotz der vielen Millionen aus dem Börsengang. Lycos Europe war als Vertriebsfirma der US-Mutter Lycos Inc. gegründet worden. Als sich die Amerikaner von ihrem Europa-Ableger ab dem Jahr 2001 abwandten, stand dieser ohne neue Produkte da. Und das in einer Zeit, in der US-Gigant Google gerade aufs Gaspedal drückte und die Konkurrenten reihenweise staunend stehen ließ.
Mohn nahm den Kampf dennoch auf und wehrte sich nach Kräften, machte dabei aber nicht immer die glücklichste Figur. Häufig wechselte er die Strategie, mit der er glaubte, aus den roten Zahlen rudern zu können. Mal war es das Portalgeschäft, mal die Internationalisierung, mal war es der Handel mit Domains, dann wieder das Internetshopping, das den Erfolg bringen sollte. Der spanische Anteilseigner Telefónica, weniger geduldig als der von Mohns Eltern dominierte Bertelsmann-Konzern, schlug im Sommer dieses Jahres ungewöhnlich lautstark auf den Tisch. Die Gesellschafter zerrten den eigenen Vorstand in Amsterdam vor Gericht, um dessen Geschäftsgebaren überprüfen zu lassen. Das Verfahren schwebt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar: Der Wolf hatte die Wackersteine schon im Bauch.

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Schlag gegen virtuelle Glaubenskrieger und Propaganda im Internet

Sie legen keine Bomben und tragen keine Kalaschnikows – und doch dürften sie für den "Heiligen Krieg" fanatischer Islamisten kaum weniger wichtig sein als ein Attentäter, der sich leibhaftig in die Luft sprengt. Bei einer Razzia hob die Bundesanwaltschaft am Dienstag eine Reihe mutmaßlicher Cyber-Terroristen aus, die mit Internetpropaganda den Boden für Radikalisierungen in der Islamistenszene bereiten. Am gestrigen Mittwoch bestätigte der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof zwei Haftbefehle gegen die Hauptverdächtigen.

Ob der Bundesanwaltschaft damit wirklich ein entscheidender Schlag gegen die Propagandisten des internationalen Dschihad gelungen ist, wird man bald an den Aktivitäten im Internet ablesen können. Jedenfalls sind die Ermittler mit ihrer bundesweiten Razzia erstmals entscheidend der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) auf den Leib gerückt – einer Gruppe virtueller Glaubenskrieger, die den Dschihad mit Maus und Tastatur führen. Insgesamt acht Personen sind verdächtig.

Die Bundesanwaltschaft wertet ihre Aktivitäten, zu denen auch die Verbreitung grauenvoller Enthauptungsvideos gehört haben soll, als Unterstützung der ausländischen Terrorgruppen al-Qaida, al-Qaida im Zweistromland und Ansar al-Islam. Eine enge Anbindung an den Kern von al-Qaida soll die GIMF jedoch nach den Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden bisher nicht haben; sie trete lediglich als deren "Lautsprecher" auf.

In ihrer deutschsprachigen Version ist die GIMF eine vergleichsweise neue Erscheinung. Im Mai 2006 trat sie erstmals mit deutschsprachigen Web-Angeboten auf den Plan, überwiegend Übersetzungen arabischsprachiger Propaganda aus den einschlägigen Islamistenforen. Ihr Publikum sind junge Moslems in der westlichen Welt, die anfällig für die Hassbotschaften der Islamisten sind. Denn die Radikalisierung findet immer weniger in den Hinterhof-Moscheen statt, sondern zu Hause vor dem Bildschirm.

Aufsehen erregten die Fanatiker im vergangenen Jahr. Im März veröffentlichten sie ein erstes Drohvideo, mit dem sie Deutschland und Österreich mit Anschlägen drohten, im November folgte ein zweites Video – obwohl die österreichischen Ermittler zwei Monate zuvor einen mutmaßlichen Kopf der GIMF-Propagandisten festgenommen hatten. Zieht die Truppen aus Afghanistan ab, hieß die Botschaft – "dies dient nur zu Eurer eigenen Sicherheit in Eurem Lande."

Daniel P., dessen Haftbefehl der BGH am Mittwoch bestätigte, ist ein Deutscher aus Biberach, der zum Islam übergetreten ist – einer jener Konvertiten also, die in der Islamistenszene zunehmend eine Rolle spielen. Er soll Kontakt zur notorischen Ulmer Islamistenszene gehabt haben. Nach Informationen von dpa ist er dort aber keine zentrale Figur, kein Rädelsführer gewesen, wenn auch seit etwa drei Jahren unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden.

Auch der zweite Verhaftete, der deutsche Staatsangehörige Harun Can A., scheint keineswegs ein Terror-Import zu sein, sondern ein "Eigengewächs" der deutschen Gesellschaft. Als Sohn einer Türkin und eines Pakistaners wurde er in Deutschland geboren, schreibt das Westfalen-Blatt. Der 23-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Schlangen soll ebenfalls bereits einschlägig aufgefallen sein – mit einem Brandanschlag gegen eine Moschee in Paderborn, womöglich, weil ihm die "zu weiche Linie" des Vorbeters missfallen habe. Bewiesen werden konnte der Vorwurf bisher nicht. Beim BGH hat er laut Bundesanwaltschaft ein umfassendes Geständnis abgelegt; der Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sodass er vorerst auf freiem Fuß ist.

Wie gefährlich solche "Sessel-Dschihadisten" sind, lässt sich ermessen, wenn man sich die Bedeutung des Internets für den islamistischen Terrorismus vor Augen hält. Tausende islamistischerWebsites sind im weltweiten Netz zu finden: Mit Horrorvideos soll die westliche Welt eingeschüchtert werden, mit Aufrufen zum "Heiligen Krieg" werden Kämpfer motiviert, angehende Attentäter online mit Bombenbauanleitungen versorgt. Hinzu kommen "softe" Angebote bis hin zur "Lebenshilfe" für die muslimische Frau oder Computerspiele für den Islamisten-Nachwuchs. Mit anderen Worten: Das Internet hält die weltweit verzweigte Islamisten-Gemeinde zusammen – und dient als virtuelles Trainingscamp, Kommunikationsforum und Rekrutierungsbüro zugleich.

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Mittwoch, November 26, 2008

Facebook klagt 675 Millionen Euro von Spammer ein

Ein kanadischer Spam-Versender muss Facebook 675 Millionen Euro Schadensersatz zahlen, weil er angeblich über gekaperte Mitgliederkonten Werbepost verschickt hat. Außerdem im Nachrichtenüberblick: Buchhändler verlangen Netzsperren für Raubkopierer und Microsoft untersucht die Cyberchondrie.

Facebook ist ein mächtiger Schlag gegen Spammer gelungen: Ein kalifornisches Gericht verurteilte einen kanadischen Mann samt seiner Firma Atlantis Blue Capital zu einer Entschädigungszahlung von umgerechnet 675 Millionen Euro an das Internet-Unternehmen aus Palo Alto. Dem Mann wird laut "LA Times"-Blog zur Last gelegt, Zugangsdaten von Nutzern des sozialen Netzwerks ergaunert zu haben, um über deren Profile seine Spam-Nachrichten millionenfach abzusetzen. Der Beschuldigte erschien nicht zur Verhandlung.

Facebook feiert die Verurteilung, bleibt aber realistisch: Von den vielen Entschädigungsmillionen wird das Internet-Unternehmen nur wenig sehen. Trotzdem stelle die immense Summe ein "mächtiges Abschreckungsmittel" dar, immerhin ist es die größte Entschädigungszahlung, die anhand des CAN-SPAM-Gesetzes (Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act) einem Unternehmen zugesprochen wurde.

Dieses Urteil ist nicht die erste Mega-Schlappe für Spammer. Erst im Mai dieses Jahres verurteilte ein US-Bundesgericht zwei der prominentesten Spam-Versender Amerikas zu der - damaligen - Rekordsumme von 149 Millionen Euro.

Microsoft untersucht Wurzeln der Cyberchondrie

Ein bisschen Kopfweh, ein bisschen Schwindel, das Pulsieren im kleinen Finger - die Google-Diagnose ist klar: Hirntumor. Wer Doktor Google bei der Diagnose von Krankheiten vertraut, sich mit jedem Klick kranker und kranker fühlt, der leidet vielleicht an Cyberchondrie, der elektrischen Schwester der Hypochondrie.

Microsoft hat sich des Problems angenommen und nun am Montag eine Studie zur Metakrankheit veröffentlicht. Die Forscher untersuchten Internet-Suchanfragen zum Thema Gesundheit und befragten Microsoft-Angestellte. Ein Ergebnis: Die Selbstdiagnose im Netz führt unweigerlich zum (imaginierten) Qualtod. Wer nach seinen Symptomen googelt, dessen Ängste eskalieren, dessen Suchanfragen verschärfen sich, der wird auch nach der Web-Suche noch von Ängsten um seine Gesundheit geplagt.

Die Microsoft-Forscher versuchen anhand ihrer Untersuchungsergebnisse nun, Suchmaschinen zu optimieren, die besser auf die Bedürfnisse ihrer kränkelnden Nutzer eingehen - zum Beispiel, indem sie angemessene Diagnosen für angemessene Krankheiten geben. Fieber statt Tumor, Kater statt Phantasien vom dräuenden Lebensende.

Chaos aus dem Zufallslaser

Große Sicherheit kommt mit großem Chaos - das weiß jeder, der auf seinem unaufgeräumten Schreibtisch einmal nach seiner Kreditkarte suchte. Sicherheitsexperten schätzen schon seit langem die verschlüsselnde Kraft der Zufallszahl. Allein: Wie generiert man große, sehr große Mengen von Zufallszahlen?
Bisher mussten Verschlüsselungsalgorithmen auf Pseudozufallsgeneratoren zurückgreifen, die Zahlen ausgaben, die zufällig "aussahen", aber es eben nicht sind. Ein Einfallstor für Angreifer. Ars Technica erklärt, wie es besser geht: Mit chaotischen Laser-Oszillatoren. Einem Forscher gelang es mit derartig zitterndem Licht, einen "zufälligen" Strang von Nullen und Einsen zu generieren, 1,7 GB pro Sekunde; eine Größenordnung über dem, was andere, echte Zufallsgeneratoren bislang zu erwürfeln fähig sind.

Bücherhändler für ein "zivilisiertes Internet"

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels freut sich über die Ablehnung eines Antrags der Bundestagsfraktion der Grünen. Die wollten bei den anstehenden Verhandlungen zu Richtlinien im Bereich Telekommunikation im Rat der Europäischen Union Urheberrechtsfragen ausschließen. Damit sollte der Versuch vereitelt werden, das französische Modell der "abgestuften Antwort" über eine EU-Richtlinie einzuführen. Dieser Three-Strikes-Ansatz kappt Filesharern nach drei Warnungen den Internet-Zugang.

Mit der Ablehnung des Grünen-Antrags, so Alexander Skipis, der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, sei nun der Weg frei für ein "zivilisiertes Internet". Dabei ginge es gar nicht um die Kriminalisierung von Internet-Nutzern. Im Gegenteil, mit dem Three-Strikes-Ansatz verhindere man sogar diese Kriminalisierung. Heise.de nimmt dieses Argument auseinander: Entkriminalisierung nur über eine Herausnahme der Strafbarkeit von Up- und Download. Skipis zu Heise: Nicht mit uns.

Verlag verdoppelt digitalen Buchkatalog

Während sich der Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegen ein freies Internet stemmt, nutzt der amerikanische Buchverlag Random House die explodierenden Verkaufszahlen von eBooks und verdoppelt seinen Katalog digitaler Bücher. Statt bislang 8000 werde man innerhalb der nächsten Monate 15.000 Bücher zum Download anbieten.

Auch wenn der Markt für elektronische Bücher laut Random-House-Vizepräsident Matt Shatz "im dreistelligen Prozentbereich" gewachsen sei - wohl vor allem wegen des erfolgreichen Amazon-eBook-Readers Kindle - macht der elektronische Verkauf von Büchern höchstens ein Prozent des gesamten Buchmarktes aus.

Apropos: Produkte, die die Welt nicht braucht

Leider gibt es bisher nicht die Möglichkeit, Kindern direkt nach der Geburt ein Mobiltelefon in den Kiefer zu implantieren. Folglich muss man ein paar Jahre warten, bis man den Nachwuchs "always on" bekommt. Immerhin verschiebt das "Mo 1", das ein spanischer Spielzeugentwickler jetzt in Tokio vorstellte, das Einstiegsalter merklich nach unten.

Denn das knallbunte Handy ist ganz und gar auf die Fähigkeiten wie Limitierungen von Kleinkindern abgestimmt. Es solle, meint der Hersteller, die Kommunikation zwischen Kindern und Eltern erleichtern.

Kleiner Tipp: Kleinkinder brauchen kein Handy, sondern eine Hand. Es gibt Technik, die sollte man sich sparen.


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SECURITY: Betreff: 7858 pro Monat ist vorstellbar

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer neuen Methode der Internetkriminalität, bei der Täter sogenannte Warenagenten via Spam-Mails anwerben. Diese sollen die Aufgabe übernehmen, Pakete entgegenzunehmen und gemäß den Vorgaben der Täter weiterzuleiten. Der Verdienst wird laut BKA auf Provisionsbasis in Aussicht gestellt, beispielsweise 30 Euro pro weitergeleitetem Paket. Darüber hinaus wird den Agenten die Erstattung anfallender Versand- und Benzinkosten zugesagt.
Betreff: 7858 pro Monat ist vorstellbar
Anlieferer gesucht!!!
Auch für Frührentner geeignet!
Ein Fahrzeug kann gestellt werden.
Bewerbung bitte an xyz

Um das Arbeitsangebot seriös erscheinen zu lassen, übersenden die Täter
nach der ersten Kontaktaufnahme echt wirkende Arbeitsverträge, etwa aus
dem Bereich der Kurier- oder Paketdienstleistungsbranche. Die Täter
gehen bei diesem "Geschäftsmodell" neue Wege, um anonym zu bleiben und
über gestohlene Kundenkonten von Online-Auktionshäusern hochpreisige
Waren zu ersteigern. Die Waren werden nach Änderung der
Empfängeradresse im Konto des Online-Auktionshauses vom ahnungslosen
Verkäufer an die zuvor angeworbenen Warenagenten verschickt.

Zwar erfolgt die Bezahlung der Ware durch den Täter, allerdings stammt
das Geld aus Phishing-Attacken auf Bankkunden, mit denen die Täter
zuvor deren Bankkonten leergeräumt haben. Die Warenagenten haben
anschließend die Aufgabe, die Ware an eine Adresse der Täter oder an
Packstationen eines deutschen Postdienstleisters zu versenden. Aktuell
versuchen die Täter auch gezielt, Inhaber von Packstation-Fächern anzuwerben.

Das BKA weist darauf hin, dass Personen, die sich auf die falschen
Job-Angebote einlassen und die widerrechtlich erlangten Waren
weiterleiten, sich strafbar machen können und mit zivilrechtlichen
Ansprüchen bei der Regulierung entstandener Schäden rechnen müssten.
Das Bundeskriminalamt rät, nicht auf E-Mails zu antworten, die in der
oben angegeben Form empfangen wurden und sich nicht durch dubiose
Jobangebote als Warenagent anwerben zu lassen.

Seit längerem versuchen Kriminelle schon, Finanzagenten
auf ähnliche Weise und mit ähnlichen Versprechungen anzuwerben. Die
Agenten sollen die aus Phishing-Attacken gestohlenen Geldbeträge via
Western Union ins Ausland überweisen. Die Phisher wollen so ihre Spuren
verwischen. In einem bekannten Fall wurde ein gefasster Finanzagent zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.


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Auf Kaffeefahrt im Kampf gegen das Böse

Wie sich das US-Außenministerium, Facebook, Google, MTV u.a. eine "Allianz der Jugendbewegungen" gegen den weltweiten Extremismus modellieren

Das amerikanische Außenministerium hat gestern [extern] angekündigt, dass man eine "Allianz der Jugendbewegungen" schmieden möchte. In dieser Allianz sucht das US State Department einen möglichen Verbündeten im Kampf gegen Verbrechen, politische Unterdrückung und Terrorismus. Das State Department ist dabei nur einer von zehn Sponsoren. Mit von der Partie sind außerdem Facebook, Google, MTV, AT&T, Howcast, Access 360 Media, die Columbia Universität u.a.

Bei einer Konferenz, die für nächste Woche in New York an der [extern] Columbia University Law School anberaumt ist, sollen sich 17 oppositionelle, bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen aus mehreren Ländern austauschen. Mit dem Ziel, so Mitglieder des dafür zuständigen Planungsstabes im Außenministerium, [extern] ein Handbuch zu erarbeiten, das "online oder als Druckwerk" andere Gruppen auf der ganzen Welt dabei helfen soll, sich gegen Extremismus, Gewalt und Unterdrückung zu organisieren.

Ein bisschen erinnert die Idee zur "Alliance of Youth Movement" an jene "Abstauber"-Praxis, die einst der österreichische Schriftsteller Thomas Bernhard Journalisten vorgehalten hat: Die würden immer nur ein "Zehnerl" als Frage hineinwerfen und hoffen, dass der Schriftsteller als Antwortautomat dann Interessantes im Wert von einem "Hunderter" ausspucke. Oder wenn man eine zeitlich näher liegende Analogie ins Spiel bringen will, so drängt sich jene auf, in der Verleger noch kürzlich allzu gerne auf den Blogger-Zug aufgesprungen sind, um online spitzenmäßig vorne zu sein, ohne dafür allzu viel Honorar zu lassen.

Der Verdacht, dass im Falle der "Alliance of Youth Movement" ein staatlich-privatwirtschaftlicher PR-Verbund ein vage wahrgenommenes Potential für eigene Interessen instrumentalisieren will, ist nicht so leicht abzuschütteln. Als Vorbild für ihre Idee des "Alliance of Youth Movement" verweisen der [extern] AEI-Mann James K. Glassman, Nachfolger der glücklosen [extern] Karen Hughes im Amt des Under Secretary of State for Public Diplomacy and Public Affairs, und [extern] State-Department-Wunderkind Jared Cohen vom Policy Planning Staff in einem [extern] Gespräch mit Außenministeriumssprecher Sean McCormack auf das [extern] "No More FARC Movement". Für den Public-Diplomacy-Verantwortlichen Glassman eine beeindruckende Erfolgsgeschichte, die sich so darstellt:
Ein 33jähriger arbeitsloser Computertechniker namens Oscar Morales gründet eine Gruppe auf Facebook. [..] Ohne Hilfe seitens der Regierung [..].Die Gruppe wächst pilzartig an auf über 400.000 Mitglieder. Zur selben Zeit schlugen einige Mitglieder vor: Lass uns eine Demonstration machen, lass uns eine weltweite Bewegung gründen, und genau das passierte. Im Februar brachte die Bewegung [..] als "Million Voices Against the FARC" eine Million Menschen auf die Straßen von Bogotá und weitere 11 Millionen auf die Straßen von 190 Städten in der ganzen Welt.

17 sehr beindruckende Organisationen

Die vitale Kraft solcher aus Eigeninitiative entstandener Bewegungen will man sich nun im weltweiten Kampf gegen den Extremismus zunutze machen, das ist die Botschaft und Grundidee der Konferenz. Das "Wie" sollen die eingeladenen Gruppen selbst herausfinden. Am besten spontan, an Ort und Stelle, bei der Konferenz. Eingeladen sind 17 "sehr beeindruckende Organisationen", die laut den State-Department-Vertretern eine ähnliche Online-Präsenz haben wie die Anti-FARC-Bewegung, allerdings auf einem "niedrigeren Level". Was sich nach der Konferenz ändern soll.

Konkret genannt werden neben der [extern] Million Voices Against FARC das [extern] Burma Global Action Network, die ägyptische Bewegung "Shabab 6 of April" (entstanden durch eine [extern] Facebook-Gruppe) , "Invisible Children", eine Organisation aus Uganda, die sich gegen Gewaltaten der Lord's Resistance Army richtet (siehe dazu [local] Billige Soldaten), "Fight Back" aus Indien, die "Save Darfur Coalition", "One Million Voices Against Crime in South Africa", die britische Facebook-Gruppe "People's March Against Knife Crime", "Youth for Tolerance" aus dem Libanon, "Young Civilians" aus der Türkei, das "Iluminemos México Genocide Intervention Network" und schließlich eine Jugendorganisation aus Afghanistan: "Balkh, National Youth Federation" aus der gleichnamigen Provinz, deren Hauptstadt Mazar-e-Sharif ist. Angedeutet werden weitere "Organisationen" aus dem Irak und Afghanistan, über deren Identität nichts bekannt gegeben wird, außer dass sie noch keine Online-Präsenz haben, aber eine wünschen. Zudem wird auch die Teilnahme eines aus Sicherheitsgründen Ungenannten aus Kuba angedeutet, der eine Jugendorganisation vertreten soll.

Der Kampf gegen den Terror ist bei den Kaffeefahrten angekommen

Die besten Erfahrungen dieser Organisationen, die sich gegen alle möglichen Formen der Gewalt richten, könnten, so die Vorstellung von Glassman und Cohen, zu einem Modell zusammengeführt werden. Man wolle zeigen, dass die Technologie auf "unserer Seite" sei, nicht auf der Seite von al-Qaida, so Glassmann. Auf die Bemerkung, dass in der Liste der Gruppen keine ausgesprochenen Anti-Terror-Gruppen zu finden seien, antwortet er, dass solche Gruppen eben noch keine oder zumindest keine signifikante Online-Präsenz hätten. In etwas vagen Formulierungen deutet er an, dass man Foren für Gruppen, die sich gegen Terrorismus richten, erst schaffen wolle:
Was wir mit dieser Konferenz erreichen wollen, ist, dass junge Leute anfangen, sich für solche Orte zu interessieren, die dann die Gruppen informieren. Und wir werden Beobachter zu Gast haben, die in Organisationen sind, die zwar noch keine Online-Präsenzen haben, sich aber dafür interessieren. Aus dem Irak und aus Afghanistan.

Als gutes Beispiel für eine dieser Gruppen zitiert er die [extern] Quilliam Foundation in London, die sich selbst als erster "counter-extremism think tank" bezeichnet. Gründer sind laut Selbstdarstellung "Bekehrte" - frühere führende Ideologen extremistischer Organisationen, die Muslime zur Selbstkritik aufrufen, vor allem was deren "westophobische" ideologischen Einflüsse angehe. Sie würden ihre Anti-Extremismus-Arbeit gut machen, so Glassman, aber sie könnten von der Konferenz lernen, wenn es darum geht, eine Bewegung online in die Welt zu setzen und zu verbreiten.

Zuversichtlich, diplomatisch geschickt und etwas unverbindlich zeigen sich Glassman und Cohen bei der nicht ganz harmlosen Frage von McCormack nach etwaigen Interessenskonflikten, die entstehen könnten, wenn das Außenministerium Gruppen unterstützt, die sich als Opponenten zu Regierungen verstehen, die offiziell als befreundet gelten:

Klar, wir arbeiten mit diesen Regierungen. Aber es gibt einen Unterschied auf der operativen Ebene zwischen "Public diplomacy" und offizieller Diplomatie, was wir in "public diplomacy" machen und was oft in offizieller Diplomatie getan wird. Wir kommunizieren und arbeiten auf der Ebene der Öffentlichkeit und nicht auf der Ebene von Regierungsvertretern. So ist es schon möglich, dass einige dieser Regierungen nicht ganz glücklich darüber sind, was wir tun. Aber das machen wir, wenn wir "Public diplomacy" betreiben.

Das Außenministerium wird sich nach einer anderen Aussage von Glassman mit 50.000 Dollar an dem Konferenz-Event beteiligen - kein Vergleich mit den Summen, welche die offizielle Diplomatie z. B. für Ägypten aufbringt. Aber der größte Sponsor der Konferenz ist auch nicht das State Department, sondern Howcast.com, ein Videoportal, das zeigt, wie man etwas am besten macht, z.B. Filme, einen Truthahn im Ofen, eine Lüge entdecken, Benzin sparen oder dem Chef "Nein" sagen. Whoopi Goldberg und ein ungenannter Mitbegründer von Facebook werden zum Auftakt sprechen. Der globale Kampf gegen den Terror ist irgendwie bei den Kaffeefahrten angekommen.


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Können Taser-Schockwaffen gefährlich sein?

In Frankreich hat Taser einen Prozess verloren, in dem es darum ging, ob es rufschädigend ist, vor den Waffen zu warnen

[extern] Taser International, die Firma, die Elektroschockwaffen für Sicherheitskräfte und Privatpersonen anbietet, ist bekannt dafür, schnell vor Gericht zu ziehen, um gegen Kritiker vorzugehen, die an der Harmlosigkeit der "nichttödlichen" Waffen zweifeln. Jetzt musste der Vertriebspartner in Frankreich, [extern] SMP Technologies Taser France, erneut eine Schlappe vor einem französischen Gericht einstecken. Erst vor wenigen entschied ein Gericht, dass die Menschenrechtsorganisation [extern] Raid-H Taser-Elektroschockwaffen als Folterwerkzeuge bezeichnen darf ([local] Die Taser-Spione von Paris). Jetzt wurde die Klage gegen Olivier Besancenot, den Sprecher der linken Partei [extern] LCR, [extern] zurückgewiesen, der mit Verweis auf einen Bericht der Menschenrechtsorganisation in einem Fernseh-Interview gesagt hatte, dass Taser-Waffen in den USA möglicherweise für den Tod von 150 Menschen verantwortlich sein könnten.

Amnesty hat in den USA und Kanada seit 2001 bis Oktober 2007 290 Fälle [extern] erfasst, bei denen Personen nach dem Gebrauch von Taser-Elektroschockwaffen gestorben sind. Meist erhielten die Personen mehrere Schocks. In 20 Fällen, in denen Autopsien vorgenommen worden seien, hätten die Rechtsmediziner Taser-Waffen verantwortlich oder neben anderen Ursachen mitverantwortlich für den Tod gemacht.

Taser geht auch gegen die Rechtsmediziner und hat auch Veränderungen der Beurteilung erzwingen können. Kanadische Kardiologen haben in einer Studie versucht nachzuweisen, dass in bestimmten Fällen der Elektroschock wie ein Defribillator wirken und den Tod verursachen kann ([local] Töten Elektroschockwaffen doch?). Taser International bestreitet, dass die Elektroschocks die Herzmuskeln stimulieren können und führt die Todesfälle auf andere Ursachen zurück, beispielsweise erhöhten Drogenkonsum, einen agitierten Zustand oder das von Taser gerne ins Spiel gebrachte [extern] Excited Delirium

Taser warf Besancenot, der für seine Partei auch als Präsidentschaftskandidat für die Wahlen im letzten Jahr aufgestellt worden war, für seine Äußerung Rufschädigung vor, zog aber nicht nur vor Gericht, sondern ließ den hauptberuflichen Briefträger mitsamt Familie auch noch ausspionieren – Auftraggeber war Antoine Di Zazzo, der Direktor von Taser France, der gerne einmal behauptet, die Taser-Waffen seien völlig harmlos, wobei er darauf verweist, dass er sich schon mehrmals habe schocken lassen. Besancenot zeigte jedenfalls Taser France an, die Polizei fand auch bei Di Zazzo entsprechende Bespitzelungsprotokolle und konnte die Überwachung mit weiteren Beweisen belegen. Die Polizei nahm daraufhin 10 Personen, darunter auch Di Zazzo, vorübergehend in Haft, der dann auch zugab, gewisse "Verifikationen" bestellt zu haben.

Das Gericht zog sich allerdings diplomatisch aus dem Dilemma heraus. Die von Besancenot vorgelegten Dokumente und Berichte, darunter auch solche von Amnesty, würden nicht beweisen, dass Taser-Waffen zum Tod führen können. Allerdings habe der Angeklagte die Behauptung mit entsprechender Vorsicht geäußert und daher in gutem Glauben gehandelt. Daher wurde die Anklage gegen ihn niedergeschlagen, während Di Zazzo zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt wurde.

Bei dem Prozess kamen weitere Einzelheiten der Bespitzelung heraus, allerdings versichert Di Zazzo, er habe die Privatdetektive nur deswegen angeheuert, um die Privatadresse von Besancenot herauszubekommen, was angesichts des Aufwands wohl nicht richtig sein dürfte. Ungeklärt bleiben bislang auch die Beziehungen des französischen Taser-Chefs zu Gérard Dussaucy und seiner Mitarbeiterin, die einem Netzwerk ehemaliger Polizisten angehören. Gegen sieben Personen, darunter Di Zazzo, ein Zollbeamter und drei Polizisten, wird weiter wegen "Eindringens in die Privatsphäre, ungenehmigten Zugangs zu einem automatischen System der Datenverarbeitung und der absichtlichen Verbreitung persönlicher Daten [extern] ermittelt. Die Angeklagten wurden auf freien Fuß gesetzt, müssen aber mit einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren oder einem Bußgeld bis zu 375.000 Euro rechnen, sollten sie verurteilt werden.

Bei dem Streit um die Gefährlichkeit oder Harmlosigkeit der Elektroschockwaffen geht es um viel Geld. Schließlich preist Taser seine Waffen genau damit an, dass die Waffen ungefährlich sind, Sicherheitskräfte (oder andere Personen) aus sicherer Distanz schützen können und einen Schusswaffengebrauch vermeiden. Aus diesem Grund hat gerade die britische Regierung [extern] bekannt gegeben, 10.000 Taser-Waffen anzuschaffen, die alle Polizisten einsetzen können. Allerdings ist man sich auch in der Polizei selbst nicht ganz einig. So [extern] lehnt die Metropolitan Police Authority den erweiterten Einsatz ab und fordert eine strenge Kontrolle.

Tatsächlich ist nicht so sehr die Frage, ob Taser-Gebrauch Tod verursachen kann, die Waffen sind ohne Zweifel weniger tödlich (less-lethal), auch wenn vielleicht nicht nichttödlich (non-lethal). Schwerwiegender ist jedoch, ob die scheinbar harmlosen, keine andauernden Spuren hinterlassenden, aber lähmenden und äußerst schmerzhaften Elektroschocks nicht zum Missbrauch verleiten und die Schwelle zur Gewaltanwendung weiter senken. Beispiele belegen, dass die Waffen oft mehrmals nacheinander ausgelöst werden (was offenbar zur Gefährlichkeit beiträgt), vor allem aber oft unnötig und zur Demütigung engesetzt werden. Dass kann die angeblich nichttödlichen Waffen, zumal wenn sie wie in vielen US-Bundesstaaten auch für den Privatgebrauch zugelassen sind, zur Quelle erhöhter Gewalt auf allen Seiten machen.

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Deutscher Pornorechteinhaber lässt jetzt auch in Großbritannien abmahnen

Die britische Kanzlei Davenport Lyons, die bereits im Sommer Aufsehen erregte, weil sie in Zusammenarbeit mit der Schweizer Firma Logistep massenhaft Forderungen für ein behauptetes Tauschen von Computerspielen verschickte, arbeitet nun auch mit der deutschen Firma DigiProtect zusammen. Für die Ermittlung der IP-Nummern sorgt dabei die Darmstädter GmbH DigiRights Solutions, über die bisher recht wenig bekannt ist.
Davenport Lyons verlangt in massenhaft versandten Anschreiben eine Unterlassungserklärung und 500 Pfund für angebliche Urheberrechtsverletzungen zuzüglich der Kosten für die Ermittlung von Namen und Adressen via Logistep und Internet-Provider. TorrentFreak zufolge sollen lediglich 40 bis 60 Prozent der mit dem Computerspieletauschvorwurf konfrontierten Briten die Forderung beglichen haben.
Dabei spielt möglicherweise auch ein Fall eine Rolle, der für Schlagzeilen gesorgt hatte: Davenport Lyons hatte einem älteren schottischen Ehepaar unterstellt, das Atari-Spiel Race 07 in einem Filesharing-System angeboten zu haben und wollte Geld dafür. Das Ehepaar wandte sich jedoch an das Verbrauchermagazin Which? Computing, wo es öffentlich geltend machte, nie im Leben ein Computerspiel gespielt, wohl aber WLAN zu haben. Eine von der Kanzlei öffentlich präsentierte Gerichtsentscheidung zu ihren Gunsten erwies sich dagegen als bloßes Versäumnisurteil, das erging, weil eine Beklagte nicht vor Gericht erschien.
Nun mahnt Davenport Lyons nach dem in Deutschland bewährten Modell auch Werke mit Peinlichkeitspotential ab, die möglicherweise die Zahlungsbereitschaft fördern, auch wenn der Beschuldigte gar nichts mit dem Vorwurf zu tun hat. Betroffen ist der 2006 veröffentlichte Schwulenporno Army Fuckers, der im Zweiten Weltkrieg spielt und in dem auch drei deutsche Soldaten sowie ein Gestapo-Beamter vorkommen.

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Mehrheit im Bundesrat gegen BKA-Gesetz formiert sich

Die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben am heutigen Dienstag beschlossen, der umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am Freitag im Bundesrat nicht zuzustimmen. Zuvor hatten bereits Regierungsvertreter aller Länder, in denen die FDP, die Linken oder die Grünen mit an der Macht sind, sowie Sachsen und Rheinland-Pfalz mit Sozialdemokraten an der Spitze ihre Enthaltung angekündigt. Damit zeichnet sich eine breite Mehrheit im Bundesrat gegen das Vorhaben ab, das BKA mit weiten Präventivbefugnissen zur Terrorismusbekämpfung auszurüsten, wie vom Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen.
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte nach der Kabinettssitzung in München, es habe erneut keine Annäherung mit dem Koalitionspartner FDP gegeben. Die Liberalen halten das Gesetz für verfassungswidrig. Sie zwingen mit ihrem Nein die bayerische Staatsregierung zur Enthaltung in der Länderkammer, wie es der Koalitionsvertrag in solchen Streitfällen vorsieht. In Sachsen-Anhalt beschloss das CDU/SPD-Kabinett ebenfalls, nicht für den Gesetzesentwurf zu votieren. Dies teilte Staatsminister Rainer Robra (CDU) mit. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte sich zuvor vor allem gegen den Plan des Bundesgesetzgebers ausgesprochen, heimliche Online-Durchsuchungen in Eilfällen ohne richterliche Genehmigung zuzulassen.
Auch der schwarz-grüne Senat in Hamburg entschied sich parallel dafür, sich aufgrund der Bedenken der Grünen im Bundesrat zu enthalten. Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) bedauerte, dass die Politik damit ihrer "Verantwortung für die Menschen in unserem Lande" nicht gerecht werde. Er wolle daher auch künftig "das offene und sachliche Gespräch" mit dem Koalitionspartner und anderen Beteiligten suchen, "damit wir hier in Hamburg Befugnisse wie die Online-Durchsuchung für Polizei und Verfassungsschutz bekommen". Justizsenator Till Steffen (GAL) sieht derweil laut dpa auch im Fall der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länderkammer kaum Chancen für eine Zustimmung der Grünen zum BKA-Gesetz. SPD-Politiker der Länder hätten bisher nur wenige Stellen herausgegriffen, an denen sie Korrekturen anbringen wollten. Es gebe aber eine "ganze Reihe" anderer Punkte, die mindestens genauso problematisch seien.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, betonte ebenfalls, dass das immer wahrscheinlicher werdende Vermittlungsverfahren keine reine "Schönheitsoperation" darstellen dürfe: "Kosmetische Reparaturen beim BKA-Gesetz reichen nicht aus." Die Liste der gravierenden Mängel und verfassungsrechtlichen Bedenken beim BKA-Gesetz sei lang. Auch die SPD in den Ländern übersehe "entscheidende verfassungsrechtlich bedenkliche Punkte". So sei im BKA-Gesetz vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners nur dann zu unterbleiben habe, wenn "allein" Daten aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben würden. Diese Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Sicherung der Intimsphäre ziehe sich durch das ganze Gesetz.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) appellierte zugleich an die Länderchefs, sich gegen die geplante Ausweitung der BKA-Befugnisse zu stemmen. Diese würde einen "Affront gegen die Presse" darstellen. Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung seien die Zeitungsverleger sehr beunruhigt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Wenn Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassen, nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Computerfestplatten durchforstet werden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Es sei ermutigend, dass auf Seiten der Bundesländer die schädlichen Folgen des Gesetzes offensichtlich deutlich gravierender eingeschätzt würden als vom Bundestag. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Er sieht die Länder am Zuge, angesichts der drohenden Aushöhlung des Informantenschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechts "das BKA-Gesetz endgültig zu stoppen". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte gestern noch betont, dass der Vorstoß keine echte Gefahr für die Pressefreiheit darstelle.

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SECURITY: Kritische Lücke in Audio- und Videocodec ffdshow

In dem vielfach unter Windows verwendeten freien Video- und Audio-Codec ffdshow steckt ein Buffer Overflow, der sich aus der Ferne ausnutzen lassen soll, um einen PC mit Schädlingen zu infizieren. Der Fehler tritt laut Bericht bei der Verarbeitung von Streams beim Parsen zu langer URLs auf und lässt sich zum Einschleusen und Starten von Code missbrauchen.
Zwar sind BKIS Security, die Entdecker der Lücke, der Meinung, die Lücke ließe sich bereits beim Besuch einer präparierten Webseite ausnutzen, allerdings beschreiben sie die Randbedingungen nur sehr vage. So kann zwar der Windows Media Player ffdshow benutzen, um in Webseiten eingebettete Filme direkt im Browser darzustellen. Dafür muss aber der Player manuell so eingestellt sein, dass er auch ffdshow verwendet. BKIS geht jedoch davon aus, dass sich die Lücke potenziell auch über Firefox, Opera, Chrome und anderen Browsern mit Media-Plug-ins ausnutzen lässt.
Betroffen sind die ffdshow-Versionen vor rev2347. Ab dieser Version ist der Fehler nicht mehr zu finden. Aktuell wird bereits die Version rev2352 zum Download angeboten.

Ffdshow ist oft im Lieferumfang anderer Codec-Packs enthalten, wie K-lite Codec Pack, XP Codec Pack, Vista Codec Package, Storm Codec Pack und Codec Pack All, die noch die verwundbare Version enthalten. Anwender sollten die aktuelle ffdshow-Version einfach als Ersatz installieren.

Critical BoF vulnerability found in ffdshow affecting all internet browsers

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25C3: Europäischer Hackerkongress hat "nichts zu verbergen"

Unter dem Motto "Nothing to hide" (Nichts zu verbergen) hält der Chaos Computer Club Ende Dezember in Berlin seinen 25. Chaos Communication Congress (25C3) ab. Nach dem Call for Papers haben sich viele Vortragsthemen ergeben. So steht zum Beispiel für den ersten Tag am 27. Dezember ein Vortrag über E-Voting sowie über Sicherheitsprobleme in Bezahlsystemen mit Smart Cards an. Weitere Themen des über vier Tage angesetzten Kongresses sind alternative Energiegewinnung, der Betrieb eines eigenen GSM-Netzes, Gendatenbanken, Internet-Sicherheit, Verschlüsselungstechnik, Sicherheitspolitik, der "Hackerparagraph" und Information Warfare anhand der Beispiele Estland und Georgien.
Die meisten Vorträge werden in Englisch gehalten. Der Eintritt für die gesamte Veranstaltung kostet 80 Euro, der ermäßigte Eintritt 35 Euro. Die Tickets können beim Veranstaltungsort Berliner Congress Center am Alexanderplatz gekauft werden. Das Motto der Veranstaltung spielt auf die Redewendung "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten" an, aber auch darauf, dass heutzutage keine Daten verborgen werden können, wie der CCC anhand des veröffentlichten Fingerabdruck des Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in diesem Jahr demonstrierte. Außerdem soll das Motto die Offenheit der Veranstaltung kennzeichnen.

Zum letztjährigen 24. Chaos Communication Congress siehe auch:

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Dienstag, November 25, 2008

Kraftftwerk - Beats am Bundesgerichtshof

Kraftwerk verklagen den Produzenten Moses Pelham und erwirken ein Grundsatzurteil im Urheberrecht. Außerdem in der Musikpresseschau: McCartney will allen zeigen, dass die Beatles Avantgarde waren

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit Popmusik, und alle sind in heller Aufregung! Endlich wurde ein überfälliges Grundsatzurteil zur Verwendung von Samples – also von Musiksequenzen anderer Künstler im eigenen Werk – beschlossen. Allerdings schützt es eher die wirtschaftliche und organisatorische Leistung des Produzenten als die kreative des Komponisten. Ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers ist nach § 85 Abs. 1 des Urhebergesetzes bereits dann gegeben, "wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden“.

Dem Urteil war eine Klage der Düsseldorfer Band Kraftwerk vorausgegangen. Sie hatte den HipHop-Produzenten Moses Pelham beschuldigt, ungefragt eine Schlagzeugpassage aus ihrem Stück Metall auf Metall in dem Lied Nur mir von Sabrina Setlur verwendet zu haben. Kraftwerk bekamen recht – jedoch nur in ihrer Funktion als Tonträgerhersteller. Der BGH bewertete also das wirtschaftliche Risiko der Produktion, weniger den künstlerischen Wert der Aufnahme.

Die Sampling-Frage ist bedeutend für die Zukunft der Popmusik, denn heute wird viel geklaut, recycelt, dekonstruiert und neu kontextualisiert. Wird das Puzzeln fremder Klänge nun schwieriger? Wirklich deutlich sei das Urteil nicht, sagt der Musiker, DJ und Autor Hans Nieswandt auf Deutschlandradio Kultur. Er ist aber davon überzeugt, dass Moses Pelham kreativ mit dem Kraftwerk-Sample umgegangen ist und Neues hat entstehen lassen. Die Möglichkeit, als Musiker diese Kreativität auszuleben, sollte unbedingt gewährleistet bleiben, meint Nieswandt.

Ihm wäre es ein Graus, würden Musiker sich nun massenhaft gegenseitig verklagen. “Ich könnte mir vorstellen, dass es dann plötzlich so eine Juristensorte gibt, die nichts Besseres zu tun hat, als zu gucken, wen sie anschwärzen kann.“ Dem Urteil des BGH ließe sich auch ein positiver Aspekt abgewinnen: “Es ist eine recht lustige Vorstellung, dass Bundesgerichtshöfe sich mit Beats beschäftigen.“

Spiegel Online hingegen ist sich sicher: “Musikproduzenten, die viel sampeln, können nun erleichtert sein.“ Sie dürfen weiter fremde Tonfetzen verwenden. Rhythmuspartikel, Klänge, Geräusche: ja. Melodien: nein. Eine Zustimmung des Urhebers ist nicht erforderlich, wenn aus dem Puzzle ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet. Hier greife das Recht der “freien Benutzung“.

Haben Moses Pelham und Sabrina Setlur also Kraftwerk nur kopiert und keine eigene Kreativleistung erbracht? Das fragen sich Andrian Kreye und Jens-Christian Rabe in der SZ. In ihrem Artikel diskutieren sie außerdem, “inwieweit mit solchen juristischen Entscheidungen der Eigenart der Kunstform Popmusik Rechnung getragen wird“. Pop sei immer schon eine parasitäre Form gewesen, die sich vom Jazz bis Punk bei anderen Genres und schließlich sich selbst bedient habe.

Kompliziert sei besonders die Frage nach der Bedeutung des Versatzstücks im fertigen Lied. “Hinzu kommt, dass im Pop Rhythmen und Klänge denselben Stellenwert haben wie Melodien und Harmonien, auf denen Plagiatsverfahren bisher basierten.“ Die Sorge um den Stillstand des Pop sei jedoch unbegründet: Es sei niemanden benommen, für die Verwendung von Samples um Erlaubnis zu fragen. Außerdem werde, juristischer Grundsatz-Urteile zum Trotz, immer fleißig weitergepuzzelt.

Jedes Puzzleteil lässt sich zu Geld machen, oder? Im Jahr 1967 haben die Beatles 14 Minuten lang improvisiert und das Ganze Carnival Of Light genannt. Das Stück ist von Karlheinz Stockhausen und John Cage inspiriert. Paul McCartney möchte es jetzt veröffentlichen. Schon damals fanden seine Bandkollegen die avantgardistische Aufnahme zu gewagt, als dass man sie herausbringen könnte. “Es ist sehr frei. Die Beatles drehen ab“, gibt McCartney zu. “Aber die Zeit ist jetzt gekommen.“

Das sieht John Aizlewood vom britischen Guardian anders: “Wenn Carnival Of Light vor 40 Jahren nicht gut genug für eine Veröffentlichung war, dann ist es das jetzt auch nicht.“ Bestenfalls sei ein 14-minütiger Soundcheck zu erwarten. “Wir haben doch schon das Gesamtwerk der Beatles. Es hat alles verändert? Reicht das nicht?"

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Schäuble verbietet Hisbollah-Sender Al Manar

Nach anderen europäischen Ländern hat nun auch Deutschland wegen des Verstoßes gegen die Völkerverständigung ein Teilverbot des im arabischen Ländern populären TV-Senders erlassen

Ab 1. Dezember kann man [extern] Al Manar ("Der Leuchtturm") [extern] nicht mehr in deutschen Hotels, Cafes und anderen öffentlichen Orten sehen. Außerdem sind Werbung und Spendenaktionen für den in Beirut ansässigen Sender in Deutschland [extern] verboten. Gerechtfertigt wurden diese Maßnahmen u.a mit einen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung, was einen Verbotstatbestand nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz erfülle. Die Verordnung gilt auch für die Hisbollah-Radiostation Al Nour.

Über das Verbot wurde Avi Dichter, der israelische Minister für öffentliche Sicherheit, bei seinem Besuch in Berlin als einer der ersten unterrichtet. "Agitatorische Hasspropaganda gegen Israels Existenzrecht" sei die Motivation des Verbots gewesen, so ein Sprecher des israelischen Ministeriums. Ob Wolfgang Schäuble auch gegen deutsche Hisbollah-Mitglieder und dazugehörige Institutionen etwas unternehmen will, darüber wollte Avi Dichter jedoch nichts sagen. Eine Waisenkindereinrichtung soll aus Deutschland Geld an die Familien von Selbstmordattentätern, die Israelis töten, überwiesen haben. Natürlich ist man in Israel mit dem Teilverbot nicht zufrieden. Über Satellit (Arabsat und Nilesat) kann Al Manar weiterhin von jedem Privathaushalt empfangen werden. Man würde es gerne sehen, wenn Deutschland dem Beispiel Frankreichs, Spaniens, Australiens und auch der Niederlande folgen würde. Dort ist Al Manar über Satellit nicht mehr zu empfangen ([local] Start eines west-östlichen Medienkriegs?).

Ganz ähnlich sieht es Alexander Ritzmann von der [extern] Europäischen Stiftung für Demokratie in Brüssel in einem [extern] Kommentar: "Denn der Hisbollah-Sender trägt mit seinen antidemokratischen, antiwestlichen und antisemitischen Programminhalten unzweifelhaft zur Radikalisierung von Muslimen in Deutschland bei".

Laut einem Verfassungsschutzbericht soll "der Leuchtturm" für Schiiten in Deutschland ein wichtiges Leitmedium sein (zum Selbstverständnis des Senders: [local] "Man kann nicht nur diplomatischen Druck ausüben"). Aber auch bei ganz normalen muslimischen Einwanderungsfamilien sei der libanesische Sender sehr populär. Was sicherlich mit dem Libanonkrieg von 2006 zu tun hat. Hisbollah erkämpfte einen nach eigenen Angaben "göttlichen Sieg", der ihren Generalsekretär Hassan Nasrallah zum beliebtesten Politiker im Nahen Osten machte. Damals versuchte Israel das wichtigste Propagandamedium der Organisation lahm zu legen und ließ das Gebäude von Al Manar bombardieren. Aber bereits nach wenigen Sekunden Unterbrechung lief das Programm wie gehabt weiter. Gesendet wurde aus einem Bunker an einem geheim gehaltenen Ort.

Das TV-Sprachrohr Hisbollahs liefert jedoch nicht nur 24-Stunden Nonstop-Propaganda, sondern ist ein familienkompatibler TV-Sender mit Kinderprogramm, Seifenopern, Sport und Kinofilmen. Wie viele Zuschauer täglich Al Manar schauen, weiß niemand genau. Die Schätzungen liegen zwischen 10 und 50 Millionen. In jedem Fall ist er einer der fünf beliebtesten Sender der arabischen Länder.

Für Kritik sorgen die Beiträge über die Familien von gefallenen Hisbollah-Soldaten, die stolz sind auf ihre Märtyrer. Oder Berichte über gelungen Militäraktionen gegen israelische Posten, die als glorifizierende Einsätze dargestellt werden. Zudem das Vokabular, das Israel als Aggressor, Terrorstaat, zionistische Einheit und als Besatzerregime bezeichnet, das ausgelöscht werden müsse. Hisbollah wird als legitimierte Widerstands- und Befreiungsorganisation dargestellt, die Heilsbringerstatus hat. Zitate aus dem Koran oder anderen religiösen Schriften "beweisen", wie richtig der Kampf bis zum letzten Blutstropfen gegen jede Form von Unterdrückung ist.

Unterhaltsam wird dieses ideologische Paket auch schon mal in eine Quiz-Show präsentiert. Dazu gehörte beispielsweise "Al Mohemah", auf Deutsch "Die Mission", "Der Auftrag". Zum Fragenkatalog zählten: "Ist es richtig, dass der Märtyrer, Amar Hamoud, den Spitznamen "Das Schwert aller Märtyrer" hatte?" Aber auch Fragen zur Französischen Revolution, wann die USA eine Medikamentenfabrik im Sudan bombardierten oder um wen die britische Queen mehr getrauert hat, um ihren Hund oder die Erdbebenopfer im Iran. Bei 60 Punkten hatte man Jerusalem auf der Studiolandkarte virtuell erreicht, es ertönt die Hymne "Jerusalem ist unser" und der Kandidat ist um 5 Millionen Libanesische Lira (3300 Dollar) reicher.

Für "Al Manar" ist das ein kleiner Beitrag im "psychologischen Krieg gegen den zionistischen Feind". Diesen Krieg definiert der Sender auch als eine seiner wichtigsten Aufgaben. "Achtung Touristen! Tourismus in Israel bringt euer Leben in Gefahr!", lautete ein Spot, den man im ersten Jahr der "Al-Aqsa Intifada" auf Russisch und Hebräisch ausstrahlte, um vor der Gefahr von Selbstmordattentaten zu "warnen". Aus Mel Gibsons "Passion Christus" wurde eine "Passion des palästinensischen und irakischen Volkes" gemacht ([local] Hisbolla will die internationale politische Bühne betreten) .

Exklusiv werden natürlich alle Ansprachen und öffentliche Auftritte Hassan Nasrallahs ausgestrahlt. Alexander Ritzmann von der Europäischen Stiftung für Demokratie in Brüssel zitierte in seinem Kommentar einen der "häufigen Höhepunkte dieser Reden. Und jetzt rufen alle, was wir vom Imam Khomeini (dem iranischen Revolutionsführer) gelernt haben: Tod für Amerika!" Und die Menge brüllt: "Tod für Amerika! Tod für Amerika!". Ein Schicksal, das natürlich auch Israel treffen solle, so Ritzmann weiter.

Wie viele Leute bei Al Manar beschäftigt sind, wird geheim gehalten. Nur so viel weiß man, fast zwei Drittel sind Frauen und leiten meist die Nachrichten-Redaktionen. Das jährliche Budget soll bei rund [extern] 15 Millionen Dollar liegen. Jahrelang wurden über 90 Prozent der Werbekunden abgelehnt, weil ihre Spots mit "weiblicher Lust" zu tun hatten. Mittlerweile entwerfen westliche Werbeagenturen mit Al Manars hauseigener Werbeagentur islamgerechtes Advertisment. In der Kundenkartei finden sich so bekannte Agenturnamen wie Saatchi and Saatchi aus Großbritannien. Andere westliche Firmen wie Pepsi, Coca Cola, Western Union, Gauloise, Red Bull, aber auch Henkel mit seinem General ließen [extern] Werbespots auf Al Manar laufen. Globalisierung kennt bekanntlich keine Grenzen. Nicht einmal bei Hisbollah TV.

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Im bulgarischen Geflecht von Politik, Wirtschaft und Organisierter Kriminalität

Jürgen Roth, Experte für Korruption und Organisierte Kriminalität, in Sofia

Helikon heißt die größte Buchhandlung der bulgarischen Hauptstadt Sofia, sie befindet sich in einem ehemaligen Kino in unmittelbarer Nähe zum noblen Boulevard Vitoscha. Ihre spiralförmig aufsteigenden Verkaufsetagen ergeben bei Buchpräsentationen das Ambiente eines antiken Forums; an diesem Donnerstagabend im November sitzt der Frankfurter Autor [extern] Jürgen Roth in der Arena. In Deutschland bekannt für seine Bücher über Korruption und Organisierte Kriminalität sieht er sich nun einer guten Hundertschaft interessierter Sofioter gegenüber, um sein auf bulgarisch erschienenes Buch "Die Neuen Bulgarischen Dämonen" vorzustellen, seine Darstellung des Beziehungsgeflechts zwischen Politik, Wirtschaft und Organisierter Kriminalität in Bulgarien.

"Herr Roth, Sie befinden sich in der Höhle des Löwen", habe ihm am Morgen noch ein ehemaliger in Sofia tätiger Diplomat und Informant seines Buches per E-mail geschrieben, verrät Roth dem Publikum zu Beginn der Veranstaltung. Tatsächlich wird ihm bei der Buchvorstellung, wie überhaupt während seines dreitägigen Aufenthalts in Sofia, nicht ungeteilte Zustimmung zuteil, sondern auch harsche Kritik.

Gleich zu Beginn der Diskussion ergreift die prominente, wegen ihrer orthodox sozialistischen Weltsicht umstrittene Journalistin Velislava Dareva das Wort. Mit triumphaler Geste weist sie Roth auf in seinem Buch vorhandene Fehler hin und schenkt ihm ein Buch. "Bevor ein Autor zu schreiben beginnt, sollte er lesen!", giftet sie Roth an. Darevas Feindseligkeit erregt Protest im Auditorium, unter einem Teil der Zuschauer kann Roth mit Sympathie rechnen. "Herr Roth, wie fühlen Sie sich in der Höhle des Löwen", fragt einer. "Ich habe mich in Sofia immer wohl gefühlt", antwortet der. Über viele Jahre hinweg hat er Bulgarien auf Recherchereisen kennengelernt.

"Wie kommen Sie als Deutscher dazu, ein Buch über Bulgarien zu schreiben", fragt eine sich als Schriftstellerin vorstellende Frau. "Wir alle sind Bürger der Europäischen Union, so ist es normal, wenn ein auf das Phänomen grenzüberschreitender Kriminalität spezialisierten Autor, sich auch mit anderen Ländern befasst", erklärt sich Roth. Nach der Lesung bildet sich eine lange Schlage von Buchkäufern, die ihr Exemplar signiert haben wollen. Eine Woche nach ihrem Erscheinen liegen "Die Neuen Bulgarischen Dämonen" auf Platz 1 der nationalen Rangliste verkaufter Bücher.

Schmähungen, Drohungen, Entschuldigungen

Die Popularität von Roths Buch muss einigen der in ihm beschriebenen Akteure missfallen. Mit der größten Wut reagiert Ex-Innenminister Rumen Petkov, dessen Wirken als Bürgermeiser der Stadt Pleven in Roths Buch breiten Raum einnimmt. Im April musste Petkov wegen bekanntgewordener Kontakte zu den als zwielichtig geltenden "Gebrüdern Galevi" seinen Ministerhut nehmen, nun droht er Roth Verleumdungsklage an und beschimpft ihn über die Medien als Lügner, "dem man auf die Finger und alle anderen Körperteile hauen sollte". Nationale und internationale Journalistenvereinigungen wie Reporter ohne Grenzen protestieren gegen Pekovs Ausfälle. Erst Ende September wurde der Chefredakteur des Online-Portals [extern] Frognews, Ognjan Stefanov, in Sofia von vier Angreifern mit Hämmern halbtot geschlagen.

Journalisten aller Arten von Medien überreichen sich Jürgen Roth von Interviewtermin zu Interviewtermin. Der populäre Moderator Georgi Koritarov führt ihn in seiner Frühstücksendung "Sdravei Bulgaria (Guten Morgen, Bulgarien) im privaten Fernsehkanal Nova TV regelrecht vor, stellt ausschließlich auf tatsächliche und vermeintliche Schwachstellen seines Buches ab. Später beglückwünscht Rumen Petkov Koritarov, der in kommunistischer Zeit als Agent Albert der bulgarischen Staatssicherheit zugetragen hat, für seinen wenig zimperlichen Umgang mit dem deutschen Journalisten.

Eine gänzlich andere Strategie als Petkov verfolgt Sofias Bürgermeister Boiko Borissov im Umgang mit Roth. Der beschreibt in seinem Buch Borissovs Geschäftsbeziehungen in den 1990er Jahren zu als mafiös geltenden "Businessmen" und kritisiert, als Hauptsekretär im Innenministerium von 2001 bis 2005 habe Borissov kaum zur Verbrechensbekämpfung beigetragen. Noch kurz vor der Abreise nach Deutschland besucht Roth Borissov am Freitag; im Anschluss daran veröffentlicht Borissovs Pressestelle eine Erklärung, wonach Roth nunmehr von Borissovs Verdiensten überzeugt sei, und zitiert ihn mit den Worten: "Von heute an bin ich sein Unterstützer und wenn ich könnte, würde ich die Partei wählen, dessen Führer Herr Borissov ist." Borissov hegt Ambitionen, bei der im Juni 2009 anstehenden Parlamentswahl Ministerpräsident zu werden und hat Umfragen zufolge gute Chancen. "Die mir zugeschriebenen Worte sind völliger Unfug", dementiert Roth aus Frankfurt umgehend und sagt später auf Anfrage: "Ich hoffe, Boiko Borrissov war nicht für den Text der Presseerklärung verantwortlich, denn ansonsten wäre es reine Dummheit mit dem Ziel, meine sicher umstrittene Person zu diskreditieren."

"Entschuldigen Sie, Herr Roth", war am darauffolgenden Dienstag ein Kommentar von Milen Radev in [extern] Dnevnik, dem seriösen Flagschiff der bulgarischen Tagespresse, überschrieben. Darin lässt der Autor Jürgen Roths eindrückliche Erlebnisse in Bulgarien Revue passieren und schreibt, Roths Erlebnisse im heutigen Bulgarien müssten alles von ihm in vergleichbaren Ländern erlebte übertroffen haben. Am selben Tag erscheint aber in Bulgariens auflagenstärkster Tageszeitung [extern] Dneven Trud ein ganzseitiger Kommentar zu Roth, der dem, was bisher geschah, noch eines draufsetzt. "Ich habe schon im April über Roth geschrieben. Damals nannte ich ihn den 'famosen Germanen', obwohl sich herausstellen sollte, dass er ein famoser Lügner ist. Jürgen der Rote ist wirklich ein unwahrscheinlicher Betrüger", beginnt Kevork Kevorkians sein durchweg in beleidigendem Tonfall verfasstes Pamphlet. Im sozialistischen wie im post-sozialistischen Bulgarien war Kevorkian über viele Jahre hinweg als Moderator der Sonntagssendung Vsijaka Nedelja (Jeden Sonntag) eine Institution der bulgarischen Fernsehjournalistik, heute kommentiert er in einer regelmäßigen Kolumne in Trud das wöchentliche Fernsehgeschehen.

Zur WAZ-Gruppe gehörende Zeitungen beteiligen sich an der Schmähkampagne

Mit konkreter Kritik an Roths "Neuen Bulgarischen Dämonen" hält sich Kevorkian nicht auf, konzentriert sich ganz auf dessen pauschale Verdammung, bezeichnet "Jürgen den Roten" abwechselnd als "krank" und als "Lügner" und befindet: "Koritarov hat den roten Lügner zurecht zermalmt". In der Ära des Sozialismus so schreibt Kevorkian, hätte Roth Renommée erringen können, sei seine Herangehensweise doch "typisch für die bolschewistische Propaganda". Aus Kevorkians Feder muss dieser Befund überraschen, war er in der kommunistischen Volksrepublik Bulgarien doch nicht nur eine staatstragende Figur als Moderator, sondern auch als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit.

Kevorkians Text weckt Erinnerungen an die sogenannte Batak-Affäre vor eineinhalb Jahren. Anhand eines berühmten Gemäldes, das das 1876 in dem Rhodopenstädtchen Batak von Türken an der bulgarischen Bevölkerung verübte Massakers darstellt, wollte Baleva eine kunsthistorische Diskussion über den "Mythos Batak" anregen. Viele bulgarische Medien, allen voran die zur WAZ-Gruppe gehörenden Tageszeitungen Trud und 24 Tschassa (Stunden) brandmarkten die bulgarische, an der FU Berlin wirkende Kunsthistorikerin Martina Baleva dafür als "Verräterin an der nationalen Kausa". Westliche Medien kritisierten die WAZ-Blätter für den Kampagnenjournalismus, der für Baleva bedrohliche Ausmaße annahm. Daraufhin kündigte WAZ-Chef Bodo Hombach an, die WAZ müsse ihren bisherigen Grundsatz der Nicht-Einmischung in die redaktionelle Linie ihrer bulgarischen Medien überdenken und verstärkt auf die Einhaltung der Standards der journalistischen Ethik achten. Vor wenigen Wochen organisierte die WAZ in Sofia noch einen internationalen Kongress zu dem Thema, nun muss Kevorkians Schmähartikel Zweifel wecken, inwieweit ethische Standards in der redaktionellen Arbeit der Trud verankert sind.

Um eine Stellungnahme zu dieser Frage gebeten, verlautete WAZ-Unternehmenssprecher Paul Binder.

Für den Inhalt unserer Zeitungen sind die Chefredakteure verantwortlich, was selbstverständlich auch für den Kommentar von Kevork Kevorkian gilt. Unser Haus respektiert die redaktionelle Freiheit, solange nicht gegen die freiwillige Selbstverpflichtung bzw. die ´Grundsätze zur Garantie redaktioneller Unabhängigkeit`, die wir mit der OSZE im Juli 2003 unterzeichnet haben, verstoßen wird. Das können wir in diesem Fall nicht erkennen. Darüber hinaus ist Jürgen Roth, dessen Buch von Herrn Kevorkian kommentiert wurde, bekanntermaßen ein äußerst kritischer Journalist, der hart austeilt. Wir nehmen nicht an, dass er überempfindlich ist.
Paul Binder

Lukoil-Oligarch und ein Fernsehmoderator

Jürgen Roth ist längst wieder in Frankfurt, doch sein Buch schlägt in Sofia weiter Wellen. Am vergangenen Freitag wurde der Frühstücksmoderator Georgi Koritarov von Nova TV unter dem Vorwurf des "Mangels an journalistischem Pluralismus und Missbrauch seines Sendeplatzes zur Verfolgung persönlicher Ziele" fristlos entlassen. Anlass für den Rausschmiss war ein Interview Koritarovs mit der Geschäftsführerin des Fernwärmeunternehmens der Stadt Pravets, Svetla Vassileva. Diese bekannte sich als Informantin von Jürgen Roth und bekräftigte Passagen in dessen Buch, wonach Pravets "die erste private Stadt" des Chefs des Mineralölunternehmens Lukoil Bulgaria, Valentin Slatev, sei.

Slatev baut in Pravets derzeit einen Golfplatz und wird in Bulgarien aufgrund seines Vermögens zur Kaste der Oligarchen gezählt. Nach Ausstrahlung der Sendung schrieb Slatev in einem Brief an die Geschäftsführung von Nova TV, Koritarov habe in den letzten Wochen vergebens versucht, ihn zu einem gemeinsamen Immobiliengeschäft überreden wollen. So sei das ausgestrahlte Interview mit Svetla Vassileva als Retourkutsche zu verstehen. Kann es tatsächlich sein, dass Koritarov seinen Sendeplatz für persönliche Zwecke missbrauchte oder aber ist Slatevs Brief ein Paradebeispiel der Einflussnahme eines Oligarchen zur Beseitigung eines kritischen Journalisten? Darüber wird in Sofia nun gestritten.

Zumindest in Koritarovs Augen hat Jürgen Roth inzwischen eine Rehabilitierung erfahren. "Ich muss mich bei Jürgen Roth entschuldigen. Mein professionelles Schicksal zeigt, dass er mit seinem Buch recht hat", sagte Koritarov nach seiner Kündigung. Die kontroverse Aufnahme seines Buchs in Bulgarien begrüßt Jürgen Roth: "Es kommt selten vor, dass ein Buch eine heftige Diskussion auslöst, dieses hat es gemacht und das ist das Wichtigste", sagt er und versichert, eine deutsche Ausgabe des Buchs werde erscheinen.

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