Mittwoch, Februar 28, 2007

Hartz IV-Empfänger: Ohne Arbeit kein Geld?

In Zeiten von Konjunkturaufschwüngen geraten die Erwerbslosen noch mehr unter Druck

Willkür, rechtliche Grauzone oder geltendes Recht? Darum dreht sich die Diskussion um einen als Coburger Erklärung bekannt gewordenes Formular , das Erwerbslosen vom Jobcenter Coburg Land zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Unterzeichnung ist die Voraussetzung, damit überhaupt ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden kann.Die Wuppertaler Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles hält das Formular für rechtswiedrig.Hier würden die durch Hartz IV minimierten Rechte von Erwerbslosen willkürlich noch weiter eingeschränkt, so die Kritiker.
So sollen Antragssteller auch für eventuell unrichtige Angaben von Angehörigen in die Pflicht genommen werden. Außerdem müssen sie unterschreiben, dass jeder Ortswechsel zu Urlaubszwecken einer vorherigen Genehmigung durch den Vermittler bedarf. Hier sehen die Tacheles-Mitarbeiter, wie in vielen anderen Sätzen des Formulars, eine bewusst unklar gehaltene Formulierung, die eine extensive Einschränkung für die Betroffenen bedeuten kann. So lässt sich in der Aufforderung, jeden Ortswechsel vorher genehmigen zulassen, die im Gesetz nicht festgeschriebene Maßgabe herauslesen, dass ein Erwerbsloser den Meldebezirk seines Jobcenters nicht ohne Genehmigung verlassen darf. Hier sind Anklänge an die Residenzpflicht bei Flüchtlingen nicht weit, die ebenfalls den Landkreis nicht verlassen dürfen, dem sie von den Ämtern zugewiesen worden sind. Muss ein Erwerbsloser bereits bei einem Einkauf im Nachbarort vorher um Erlaubnis fragen?, heißt es im Kritikpapier von Tacheles.

Da auch jeder Wohnungswechsel, genau so wie jeder Neuzuzug in die Wohnung des Antragsstellers, nach dem Formular der Genehmigung bedarf, ist es verständlich, wenn Erwerbslosengruppen jetzt Alarm schlagen. Schließlich liest sich das gesamte Formular wie eine Zusammenstellung von Einschränkungen, Verboten und Warnungen. Dabei steht nicht nur die Drohung im Raum, dass der Betroffene kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn die Behörde die Angaben beanstandet. Hinzu kommen noch die in den Formularen enthaltenen Drohungen mit strafrechtlichen Konsequenzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer "Änderungen in der Verhältnissen, die für eine laufende Leistung erheblich sind, nicht, nicht richtig, nicht vollständig und nicht rechtzeitig mitteilt", was mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Bleibt noch zu sagen, daß sich jeder glücklich schätzen kann, der in der heutigen Zeit einen Arbeitsvertrag ohne Frist hat. Wenn die Firma dann zu denen gehört, die nicht konkurs anmelden müssen, ist das in meinen Augen schon wie 6 Richtige im Lotto, denn seit der Textil-Gigant Klaus_Steilmann dieses Jahr sein Imperium verloren hat(04.10.2006 Miro Radici AG - Erwerb der Steimann-Gruppe), habe ich den Glauben an Gerechtigkeit und den dafür aufgebrachten Fleiß verloren. Aber was ist auf dieser Welt schon gerecht?

Dienstag, Februar 27, 2007

Bundestrojaner - Der Staat macht "Big brother" war!

Bundestrojaner ist ein Ausdruck im Netzjargon und bezeichnet ein Computerprogramm zum heimlichen Ausspähen von Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, die sogenannte Online-Durchsuchung mittels Trojaner durch staatliche Ermittlungsbehörden in Deutschland.
Technische Details sind bisher unbekannt. Das Bundeskriminalamt entwickelt die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung einer solchen Ermittlungsmethode. Einige Hersteller von Software gegen Malware gaben bekannt in ihrer Software gegenüber behördlichen Programmen keine Ausnahme machen zu wollen, sofern das Programm als schädlich erachtet werde.
Mehr zu diesem Thema auf der Wikipedia-Seite. Die Fakten sind fast unglaublich, jedoch sind sie garantiert war! :-(
UPDATE: Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von mir auf Richtigkeit überprüft, da es in meinen Augen unsinnig wäre, mich auf Quellen zu berufen, die strittig, oder offensichtlich unwahr sind. Das ganze muss von mindestens 2 unabhängigen Quellen stammen, ansonnsten wird es in diesem Blog keine Erwähnung finden. Ich garantiere also hiermit eine Berichterstattung, die nicht auf irgendwelchen "Korrekturen" fußt, wie sie zur Zeit gern von Politikern bei Wikipedia vorgenommen werden, um den eigenen Lebenslauf zu verschönern!!! Weiterhin viel Spaß beim lesen,
M.

Montag, Februar 26, 2007

Fremdenlegion - Eine neue Chance für ein neues Leben ...

Sie wollen Ihre Vergangenheit hinter sich lassen, ein neues Leben beginnen...? Die Fremdenlegion bietet Ihnen diese einmalige chance ! Egal welcher Herkunft, Religion oder Staatsangehörigkeit, Zeugnisse und Schulausbildung, selbst Ihr Familienstand oder Ihre berufliche Situation ; die Fremdenlegion bietet Ihnen eine neue Chance für ein neues Leben...
Kommen Sie zu den 7655 Legionären aus 136 Ländern und konstruieren Sie sich eine außergewöhnliche Zukunft in der „Ehre und Treue“ grundlegende Werte sind...
Die Legion von heute:
7655 Mann, davon 411 Offiziere, 1731 Unteroffiziere und 5513 Mannschaftsdienstgrade
in 10 Regimentern.Mit Ihrer Verpflichtung in der Fremdelegion sind Sie sicher jeden Tag neue Abenteuer zu kennen. In Frankreich (Inlandeinsätze, Manöver, Übungen), in Überseedepartements und Territorien (Französisch Guyana, Neu Kaledonien, Reunion, Antillen...) oder in Auslandseinsätzen. Friedenerhaltung oder Wiedereinstellung, Interposition, Kontrolle von Menschenmengen... die Legionäre passen sich allen ihnen anvertrauten Missionen an : (1990-1991 : Golfkrieg ; 1992-1993 : Kambodga, Somalia ; 1994 : Ruanda ; 1993-2003 : Bosnien, Kosovo, Mazedonien; 1996 Republik Zentralafrika...)
Die Legionäre sind heute eingesetzt in Afghanistan, im Kosovo, im Tschad, an der Elfenbeinküste und überall dort wo Frankreich sie braucht.
Wo immer sie eingesetzt sind, in den Departements und Territorien in Übersee, für kurzzeitige Missionen oder in Auslandseinsätzen, die Ehrencodex leiten ihre Wege.

Ehrencodex:
Artikel 1
Fremdenlegionär,
Du bist en Freiwilliger der dem französischen
Staat mit Ehre und Treue dient.
Artikel 2
Jeder Fremdenlegionär ist Dein Waffenbruder, gleich welcher Staatsangehörigkeit, Religion oder Rasse er ist. Du fühlst Dich ihm immer verbunden, wie es die Zusammengehörigkeit einer großen Familie erfordert.
Artikel 3
Du hältst die Traditionen in Ehren, dienst mit Treue Deinen Vorgesetzten. Disziplin und Kameradschaft sind Deine Stärke, Mut und Ehre sind Deine Eigenschaften.
Artikel 4
Du bist stolz Fremdenlegionär zu sein. Deine Uniform, immer tadellos und elegant, beweißt es. Dein Benehmen drückt Bescheidenheit und gute Erziehung aus. Dein Platz in der Kaserne ist immer anstandslos sauber und aufgeräumt.
Artikel 5
Du bist ein Elitesoldat;
Du hältst Dich durch unerlä
ßliches und konsequentes Training in Form.
Deine Waffe pflegst Du als wäre es ein Stück von Dir.
Artikel 6
Der Auftrag ist Dir heilig, Du führst ihn aus im Respekt der Gesetze, Kriegsgebräuche, internationalen Abmachungen und wenn nötig, im Einsatz Deines Lebens.
Artikel 7
Im Kampf handelst Du ohne Leidenschaft und Hass. Du achtest Deine besiegten Feinde. Unter keinen
Umständen gibst
Du Deine Gefallenen,
Verwundeten oder Waffen auf.

Wer sich zu diesen ehrenvollen Aufgaben berufen fühlt und zwischen 17 und 40 Jahre alt ist, kann sich an mehreren Rekrutierungsbüros melden und vielleicht auch verpflichten.
Mehr Informationen für Entschlossene finden sich unter www.legion-recrute.com.

Ich empfehle jedoch jedem Interessierten, eine Entscheidung solchen Ausmasses mehr als 1mal zu überschlafen :-) Ausserdem haben sich die Einstellungsvorraussetzungen geändert, was heissen will, daß in der Legion keine Personen mit offenen Haftbefehlen, oder ähnlichen schwarzen Flecken im Lebenslauf zu finden sind.
In diesem Sinne: Enjoy the French Foreign Legion.

Sonntag, Februar 25, 2007

T-Com verstößt weiter gegen das Verbot der Speicherung von Verbindungsdaten

Neuer Telepolis-Service: Nutzer tragen ihre Erfahrungen mit der Speicherpraxis von Providern ein!
Fast vier Monate nach der letztinstanzlichen Niederlage der T-Com im Streit um die verdachtsunabhängige Speicherung der Daten von Flatrate-Kunden (Der erste legal anonyme Heise-Forenposter?) fängt der Konzern an, die Aufbewahrungsfrist für diese rechtswidrig gespeicherten Daten zu verkürzen (vgl.T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage).
Der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski vermutet als Grund für die Umstellung die Anfrageflut einer Hamburger Abmahnkanzlei, die für die Musikindustrie arbeitet. T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf dagegen erklärte die Umstellung gegenüber der [extern] Süddeutschen Zeitung damit, dass der Fall Holger Voss seinem Unternehmen "viel Post" von Flatrate-Kunden eingebracht hätte, die wie der vor Gericht siegreiche Telepolis-Leser behandelt werden wollten. Diesem Wunsch, so Sauerzapf, würde man mit der Verkürzung der Speicherdauer auf 7 Tage gerecht werden. "In einigen Wochen" so der T-Com-Sprecher, dürften sich alle Kunden über diese verkürzte Frist freuen.
Ob diese Maßnahme allerdings jene Kunden zufriedenstellt, welche die Telekom per Ankündigung einer Musterklage zur Einstellung der (noch) rechtswidrigen Speicherpraxis aufforderten, ist mehr als fraglich. Denn was Sauerzapf als Dienst am Kunden darstellen will, ist alles Andere als ein Bekenntnis zur aktuellen Rechtslage. Oder wie es ein Heise-Forumsteilnehmer formulierte: "Es ist illegal, also mache ich es nur ganz wenig? Danke Telekom."
Tatsächlich schreibt § 96 des Telekommunikationsgesetzes ([extern] TKG) vor, dass Verkehrsdaten "nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen" sind. Ausnahmen von diesem Verbot sind auf Einzelfälle beschränkt. Trotzdem gab der T-Com-Sprecher zu [extern] Protokoll, dass die Maßnahme mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar abgestimmt sei. Auf eine Bitte nach Bestätigung dieser Aussage hat Schaar bisher nicht reagiert, auch ein offener Brief von Holger Voss blieb ohne Antwort.
Viele Anbieter geben gar keine oder nur sehr verwirrende Auskünfte zu den Speicherfristen (Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet)). Telepolis hat deshalb die am Ende des Artikel befindliche Übersicht, wer die Verbindungsdaten speichert, um eine Spalte erweitert, in die Benutzer ihre Erfahrungen mit der Speicherpraxis der einzelnen Provider eintragen können. Das Forum schließt an eine Übersicht an, die Telepolis nach einer Anfrage an 60 Flatrate-Anbieter veröffentlicht hatte (den Stand von 16.1.2007 finden sie im ersten Überblick:Wer die Verbindungsdaten speichert.)
Obwohl die Provider fast einen Monat Zeit für eine Antwort hatten, trudeln immer noch Stellungnahmen ein. Teleos gab uns am 24. Januar zur Kenntnis, dass die Firma "grundsätzlich" keine dynamisch zugewiesenen IP-Adressen vorhalte und QSC teilte am 5. Februar mit, dass nicht zu Abrechnungszwecken benötigte, dynamisch vergebene IP-Adressen, "innerhalb weniger Tage" gelöscht würden. Bei NetCologne bestätigten Leser die Möglichkeit zum Opt-Out auf Anfrage, während bei HanseNet herauskam, dass der Provider die Verbindungsdaten für Alice-DSL-Flatrates trotz einer vermeintlichen Ausstiegsklausel speichert.
Die aktuelle Tabelle dazu findet sich am Ende des Beitrages, der auf der verlinkten Seite zu finden ist.

Samstag, Februar 24, 2007

Die NPD und die Straßenräuber

Hi all,
nach krankheits bedingter Pause mache ich heute mit dem Blog weiter. Die Zeiten und Themen bleiben gleich, Veränderungen gibts also keine. Es wäre schön, wieder zahlreiche Besucher begrüßen zu dürfen :-) Danke. Nun zum neuesten Thread:

YouTube und Co. – die wöchentliche Videoschau(Oder Wochenschau?)
Siech heil! Ja, auch die Neonazis nutzen YouTube und Co. für ihre Propaganda. Doch das Ergebnis ist eher dürftig oder schlichtweg lächerlich. Wer bei YouTube also das Stichwort NPD eingibt, dem werden zwar knapp 400 Treffer angezeigt, doch ganz vorne auf der Trefferliste sind vorwiegend kritische oder satirische Beiträge – meist aus TV-Sendungen. Nett ist beispielsweise das Video Hitler über NPD Parteitag in Berlin 2006, eine lustige Veräppelung dieser strammen Veranstaltung.
Ernst gemeint ist dagegen ein verwackelt unscharfer Film über einen NPD-Infotisch in Bremen, der, liest man die Beschreibung, offensichtlich die ganze Stadt aufgemischt hat: "Erfolgreich fand am 25.11.06 ein Infotisch der NPD in Bremen statt. Über 500 mal konnte Informationsmaterial an interessierte Bremer verteilt werden. Gelegentlich konnten auch Gespräche mit Bremern geführt werden." Der reine Wahnsinn also!
Gern und oft filmen sich die jungen und alten Kameraden bei ihren Aufmärschen, was beim Betrachter dann allerdings schnell zu eingeschlafenen Füßen führt. Und natürlich dürfen auch Ausschnitte aus der rechten Wochenschau "Die Woche" nicht fehlen. Doch besonders gut hat uns ein Werbefilm der NPD gefallen mit dem wunderbaren Titel "Denn Deutsch soll Deutschland sein" – Realsatire, wie sie komischer nicht mehr sein kann. Wer jedoch darüber nicht lachen kann, dem empfehlen wir einen Besuch beim Nationalen Forum.
Die meisten NPD-Mitglieder sind zwar keine Straßenräuber, aber ähnlich wie die NPD haben jetzt auch Straßenräuber das Medium Video für sich entdeckt. LiveLeak hat nämlich kürzlich einen Film eröffentlicht, der angeblich Straßenräuber in Mittelamerika bei ihrer räuberischen Arbeit zeigt, und das Skurrile daran ist, dass die Herren Gangster sich dabei selbst gefilmt haben sollen. Vermutlich um das gemütliche Beisammensein abends in der Räuberhöhle damit ein wenig aufzupeppen.
Dazu fällt mir nur ein, daß anscheinend nicht nur Legasthenie, wie ich immer glaubte, sondern auch ein gewisser Anteil Unterentwickeltheit Vorraussetzung für einen Parteieintritt bei der braunen NPD ist!!!! *g*