Hartz IV-Empfänger: Ohne Arbeit kein Geld?
In Zeiten von Konjunkturaufschwüngen geraten die Erwerbslosen noch mehr unter Druck
Willkür, rechtliche Grauzone oder geltendes Recht? Darum dreht sich die Diskussion um einen als Coburger Erklärung bekannt gewordenes Formular , das Erwerbslosen vom Jobcenter Coburg Land zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Unterzeichnung ist die Voraussetzung, damit überhaupt ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden kann.Die Wuppertaler Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles hält das Formular für rechtswiedrig.Hier würden die durch Hartz IV minimierten Rechte von Erwerbslosen willkürlich noch weiter eingeschränkt, so die Kritiker.
So sollen Antragssteller auch für eventuell unrichtige Angaben von Angehörigen in die Pflicht genommen werden. Außerdem müssen sie unterschreiben, dass jeder Ortswechsel zu Urlaubszwecken einer vorherigen Genehmigung durch den Vermittler bedarf. Hier sehen die Tacheles-Mitarbeiter, wie in vielen anderen Sätzen des Formulars, eine bewusst unklar gehaltene Formulierung, die eine extensive Einschränkung für die Betroffenen bedeuten kann. So lässt sich in der Aufforderung, jeden Ortswechsel vorher genehmigen zulassen, die im Gesetz nicht festgeschriebene Maßgabe herauslesen, dass ein Erwerbsloser den Meldebezirk seines Jobcenters nicht ohne Genehmigung verlassen darf. Hier sind Anklänge an die Residenzpflicht bei Flüchtlingen nicht weit, die ebenfalls den Landkreis nicht verlassen dürfen, dem sie von den Ämtern zugewiesen worden sind. Muss ein Erwerbsloser bereits bei einem Einkauf im Nachbarort vorher um Erlaubnis fragen?, heißt es im Kritikpapier von Tacheles.
Da auch jeder Wohnungswechsel, genau so wie jeder Neuzuzug in die Wohnung des Antragsstellers, nach dem Formular der Genehmigung bedarf, ist es verständlich, wenn Erwerbslosengruppen jetzt Alarm schlagen. Schließlich liest sich das gesamte Formular wie eine Zusammenstellung von Einschränkungen, Verboten und Warnungen. Dabei steht nicht nur die Drohung im Raum, dass der Betroffene kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn die Behörde die Angaben beanstandet. Hinzu kommen noch die in den Formularen enthaltenen Drohungen mit strafrechtlichen Konsequenzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer "Änderungen in der Verhältnissen, die für eine laufende Leistung erheblich sind, nicht, nicht richtig, nicht vollständig und nicht rechtzeitig mitteilt", was mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Bleibt noch zu sagen, daß sich jeder glücklich schätzen kann, der in der heutigen Zeit einen Arbeitsvertrag ohne Frist hat. Wenn die Firma dann zu denen gehört, die nicht konkurs anmelden müssen, ist das in meinen Augen schon wie 6 Richtige im Lotto, denn seit der Textil-Gigant Klaus_Steilmann dieses Jahr sein Imperium verloren hat(04.10.2006 Miro Radici AG - Erwerb der Steimann-Gruppe), habe ich den Glauben an Gerechtigkeit und den dafür aufgebrachten Fleiß verloren. Aber was ist auf dieser Welt schon gerecht?
Willkür, rechtliche Grauzone oder geltendes Recht? Darum dreht sich die Diskussion um einen als Coburger Erklärung bekannt gewordenes Formular , das Erwerbslosen vom Jobcenter Coburg Land zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Unterzeichnung ist die Voraussetzung, damit überhaupt ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden kann.Die Wuppertaler Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles hält das Formular für rechtswiedrig.Hier würden die durch Hartz IV minimierten Rechte von Erwerbslosen willkürlich noch weiter eingeschränkt, so die Kritiker.
So sollen Antragssteller auch für eventuell unrichtige Angaben von Angehörigen in die Pflicht genommen werden. Außerdem müssen sie unterschreiben, dass jeder Ortswechsel zu Urlaubszwecken einer vorherigen Genehmigung durch den Vermittler bedarf. Hier sehen die Tacheles-Mitarbeiter, wie in vielen anderen Sätzen des Formulars, eine bewusst unklar gehaltene Formulierung, die eine extensive Einschränkung für die Betroffenen bedeuten kann. So lässt sich in der Aufforderung, jeden Ortswechsel vorher genehmigen zulassen, die im Gesetz nicht festgeschriebene Maßgabe herauslesen, dass ein Erwerbsloser den Meldebezirk seines Jobcenters nicht ohne Genehmigung verlassen darf. Hier sind Anklänge an die Residenzpflicht bei Flüchtlingen nicht weit, die ebenfalls den Landkreis nicht verlassen dürfen, dem sie von den Ämtern zugewiesen worden sind. Muss ein Erwerbsloser bereits bei einem Einkauf im Nachbarort vorher um Erlaubnis fragen?, heißt es im Kritikpapier von Tacheles.
Da auch jeder Wohnungswechsel, genau so wie jeder Neuzuzug in die Wohnung des Antragsstellers, nach dem Formular der Genehmigung bedarf, ist es verständlich, wenn Erwerbslosengruppen jetzt Alarm schlagen. Schließlich liest sich das gesamte Formular wie eine Zusammenstellung von Einschränkungen, Verboten und Warnungen. Dabei steht nicht nur die Drohung im Raum, dass der Betroffene kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn die Behörde die Angaben beanstandet. Hinzu kommen noch die in den Formularen enthaltenen Drohungen mit strafrechtlichen Konsequenzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer "Änderungen in der Verhältnissen, die für eine laufende Leistung erheblich sind, nicht, nicht richtig, nicht vollständig und nicht rechtzeitig mitteilt", was mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Bleibt noch zu sagen, daß sich jeder glücklich schätzen kann, der in der heutigen Zeit einen Arbeitsvertrag ohne Frist hat. Wenn die Firma dann zu denen gehört, die nicht konkurs anmelden müssen, ist das in meinen Augen schon wie 6 Richtige im Lotto, denn seit der Textil-Gigant Klaus_Steilmann dieses Jahr sein Imperium verloren hat(04.10.2006 Miro Radici AG - Erwerb der Steimann-Gruppe), habe ich den Glauben an Gerechtigkeit und den dafür aufgebrachten Fleiß verloren. Aber was ist auf dieser Welt schon gerecht?