Urhebervergütungen für Drucker und Scanner stehen fest
Die im Bitkom organisierten Hersteller von Druckern, Scannern und Multifunktionsgeräten haben sich mit den Vertretern der Urheber über die Höhe der pauschalen Urhebervergütung verständigt. Laut dem heute von Vertretern beider Seiten unterzeichneten Reprografievertrag müssen pro seit Jahresbeginn verkauftem Gerät je nach Typ Vergütungen zwischen 5 und 87,50 Euro an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden. Im Einzelnen sehen die Vergütungssätze wie folgt aus:
Die Verhandlungen hatten sich über ein Jahr hingezogen, waren zwischenzeitlich von Bitkom abgebrochen worden und wurden von einer beispiellosen PR-Schlacht begleitet. Anlass boten immer wieder Gerichtsverfahren zu Vergütungen für Drucker, Multifunktionsgeräte und PCs, die jedoch sämtliche auf dem alten Urheberrecht beruhen und deshalb für die seit Januar geltende Rechtslage keine Bedeutung haben. Inzwischen sind diese Streitigkeiten beim Bundesverfassungsgericht angekommen.
Angesichts der Vorgeschichte fällt die nun erzielte Einigung eher unspektakulär aus. Von der von Bitkom immer wieder heraufbeschworenen Gefahr für den IT-Standort war in seiner heutigen Mitteilung keine Rede mehr. Allerdings seien Anfang 2009 Preissteigerungen wahrscheinlich, meint der Industrieverband. Für zwingend notwendig halten Marktbeobachter solche Preissteigerungen allerdings nicht, da die Neuregelung des Urheberrechts nicht vom Himmel gefallen ist und längst in die Preisgestaltung eingeflossen sein dürfte.
- Scanner: 12,50 €
- Thermo- und Tintenfax: 5 €
- Laser-Telefax: 10 €
- Tintendrucker 5 €
- Tintenmultifunktionsgeräte 15 €
- Laserdrucker: 12,50 €
- bis 14 Seiten/Minute: 25 €
- bis 39 Seiten/Minute: 50 €
- ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €
Die Verhandlungen hatten sich über ein Jahr hingezogen, waren zwischenzeitlich von Bitkom abgebrochen worden und wurden von einer beispiellosen PR-Schlacht begleitet. Anlass boten immer wieder Gerichtsverfahren zu Vergütungen für Drucker, Multifunktionsgeräte und PCs, die jedoch sämtliche auf dem alten Urheberrecht beruhen und deshalb für die seit Januar geltende Rechtslage keine Bedeutung haben. Inzwischen sind diese Streitigkeiten beim Bundesverfassungsgericht angekommen.
Angesichts der Vorgeschichte fällt die nun erzielte Einigung eher unspektakulär aus. Von der von Bitkom immer wieder heraufbeschworenen Gefahr für den IT-Standort war in seiner heutigen Mitteilung keine Rede mehr. Allerdings seien Anfang 2009 Preissteigerungen wahrscheinlich, meint der Industrieverband. Für zwingend notwendig halten Marktbeobachter solche Preissteigerungen allerdings nicht, da die Neuregelung des Urheberrechts nicht vom Himmel gefallen ist und längst in die Preisgestaltung eingeflossen sein dürfte.
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