Bezirksregierung Düsseldorf geht gegen Glücksspielseiten vor
Nach seinem Kampf gegen Nazi-Webseiten und Phishing-Fallen hat der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow nun seine Ankündigung wahr gemacht, auch gegen andere Formen des "Medienmissbrauchs" im Internet vorzugehen. Ins Blickfeld des SPD-Politiker sind dabei Webangebote mit illegalen Sportwetten gerückt. Anders als bislang richtet die Bezirksregierung der Rheinstadt dieses Mal aber keine Sperrverfügungen gegen Internetprovider. Vielmehr geht sie nun gegen Domain-Registrare und Diensteanbieter direkt vor. Zumindest zwei erste deutschsprachige Zockerseiten – tippen4you.com und bet3000.com – hat sie auf diesem Weg bereits von ihrem angestammten Platz im Cyberspace vertrieben. In kürzester Zeit bezogen die Betroffenen aber die gleichen Webadressen unter anderen Top Level Domains beziehungsweise Landesendungen neu.
"Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht das Internet im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter anderem bezüglich unerlaubten Glücksspiels", erklärte eine Sprecherin Büssows gegenüber heise online. Dabei habe man im Rahmen der "Störerauswahl" auch auf Registrare ein Auge geworfen. Im Fall tippen4you sei die Aufsichtsbehörde erfolgreich gegen VeriSign vorgegangen. Die ursprüngliche .com-Adresse ist inzwischen auf Büssow persönlich registriert und erzeugt beim Aufruf eine Fehlermeldung. Bei bet3000 ist der Sprecherin nach das Verwaltungsstreitverfahren, das eine Untersagungsverfügung der Bezirksregierung sowohl gegen den Seitenanbieter als auch gegen den Registrar der Seite zum Gegenstand habe, noch im Gang. Das angerufene Verwaltungsgericht müsse sich nun im Eilverfahren mit dem Antrag Büssows auseinandersetzen. Eine "größere Strategie" stehe aber nicht hinter beiden Rechtsstreitigkeiten.
Das hessische Innenministerium bemüht sich gleichzeitig aber um ein bundesweites Vorgehen gegen Zugangsanbieter, die illegale Glücksspielseiten nicht freiwillig blockieren wollen. Hintergrund des Vorstoßes aus Hessen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Damit werden nach einer Übergangszeit von Januar 2009 an praktisch alle nicht-staatlichen Lotterien, Sportwetten und Spiele wie Pokern im Internet unzulässig. Dabei geht es auch um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des lukrativen staatlichen Lotterie-Monopols.
Die Bestrebungen Hessens unterstützt Büssow. "Zugangsanbieter waren seit Inkrafttreten des Mediendienstestaatsvertrages schon immer potenzielle Adressaten von Untersagungsverfügungen", betont seine Sprecherin. Neue Gesetzesgrundlagen für Websperren und das "Vorgehen gegen diese Adressaten" seien daher nicht notwendig. Die Bezirksregierung stellt sich damit aus formalen Gründen gegen den umstrittenen Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die sich nachdrücklich für eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zur Schaffung einer Sperrgrundlage für kinderpornographische Webseiten ausgesprochen hat. Ob Web-Blockaden überhaupt rechtmäßig sind, hängt laut einem von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten davon ab, wie gesperrt wird. Eine Blockade der IP-Adresse oder URL verstößt demnach gegen das Fernmeldegeheimnis.
"Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht das Internet im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter anderem bezüglich unerlaubten Glücksspiels", erklärte eine Sprecherin Büssows gegenüber heise online. Dabei habe man im Rahmen der "Störerauswahl" auch auf Registrare ein Auge geworfen. Im Fall tippen4you sei die Aufsichtsbehörde erfolgreich gegen VeriSign vorgegangen. Die ursprüngliche .com-Adresse ist inzwischen auf Büssow persönlich registriert und erzeugt beim Aufruf eine Fehlermeldung. Bei bet3000 ist der Sprecherin nach das Verwaltungsstreitverfahren, das eine Untersagungsverfügung der Bezirksregierung sowohl gegen den Seitenanbieter als auch gegen den Registrar der Seite zum Gegenstand habe, noch im Gang. Das angerufene Verwaltungsgericht müsse sich nun im Eilverfahren mit dem Antrag Büssows auseinandersetzen. Eine "größere Strategie" stehe aber nicht hinter beiden Rechtsstreitigkeiten.
Das hessische Innenministerium bemüht sich gleichzeitig aber um ein bundesweites Vorgehen gegen Zugangsanbieter, die illegale Glücksspielseiten nicht freiwillig blockieren wollen. Hintergrund des Vorstoßes aus Hessen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Damit werden nach einer Übergangszeit von Januar 2009 an praktisch alle nicht-staatlichen Lotterien, Sportwetten und Spiele wie Pokern im Internet unzulässig. Dabei geht es auch um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des lukrativen staatlichen Lotterie-Monopols.
Die Bestrebungen Hessens unterstützt Büssow. "Zugangsanbieter waren seit Inkrafttreten des Mediendienstestaatsvertrages schon immer potenzielle Adressaten von Untersagungsverfügungen", betont seine Sprecherin. Neue Gesetzesgrundlagen für Websperren und das "Vorgehen gegen diese Adressaten" seien daher nicht notwendig. Die Bezirksregierung stellt sich damit aus formalen Gründen gegen den umstrittenen Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die sich nachdrücklich für eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zur Schaffung einer Sperrgrundlage für kinderpornographische Webseiten ausgesprochen hat. Ob Web-Blockaden überhaupt rechtmäßig sind, hängt laut einem von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten davon ab, wie gesperrt wird. Eine Blockade der IP-Adresse oder URL verstößt demnach gegen das Fernmeldegeheimnis.
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