Online-Kriminalität: Betrogene Olympia-Ticket-Käufer gehen gegen IOC vor
Rund 400 Sportfans aus aller Welt werden die Olympischen Sommerspiele in Peking wahrscheinlich in keiner guten Erinnerung behalten: Sie fielen auf Online-Abzocker herein, die im Vorfeld der Veranstaltung Tickets anboten, das per Kreditkarte gezahlte Geld kassierten, dann aber nichts mehr von sich hören ließen. Der Schaden, den allein die Betreiber der Website beijingticketing.com verursacht haben, soll sich auf rund 3,5 Millionen US-Dollar belaufen. In einem Fall wurde eine Familie um 120.000 Dollar erleichtert. Dabei sollen auch Beträge für angebliche Käufe abgebucht worden sein, die nicht autorisiert waren.
Die Betroffenen vertritt inzwischen ein texanischer Anwalt, der Klage gegen die britische Firma "Xclusive Leisure and Hospitality" als Betreiberin der Website beijingticketing.com, das Internationale Olympische Komitee (IOC), das Nationale Olympische Komitee der USA (USOC) sowie gegen den offiziellen Olympia-Ticket-Verkäufer in den Vereinigten Staaten, JetSet/CoSport, einreichen will. Dem IOC und dem USOC wirft der Anwalt vor, zu spät auf die Abzocke reagiert zu haben, obwohl die Organisationen schon früh Kenntnis davon gehabt hätten, dass auf beijingticketing.com ohne Erlaubnis mit geschützten Olympia-Marken geworben wurde.
"Alles was sie hätten tun müssen, wäre die Anstrengung eines Gerichtsverfahrens gewesen und ein öffentliche Warnung, dass potenzielle Ticketkäufer diese Seite nicht nutzen sollten", meint der Anwalt. Dies sei aber unterblieben. Früheren Meldungen zufolge hatten IOC und USOC aber genau dies getan und unter anderem einen Gerichtsbeschluss zur Schließung der Website beantragt. Die Klage gegen gleich mehrere mögliche Verantwortliche der Misere dürfte deshalb insbesondere vor dem Hintergrund erfolgen, dass bei Xclusive wohl nichts zu holen sein wird.
Einem Bericht der australischen Tageszeitung Herald Sun zufolge wurde das in London ansässige Unternehmen nämlich in diesem Monat wegen Zahlungsunfähigkeit abgewickelt. Der Geschäftsführer von Xclusive soll erklärt haben, selbst auf einen Ticket-Vermittler hereingefallen zu sein, dem angeblich zwei Millionen Dollar überwiesen wurden, der aber keine Karten geliefert habe, sondern mit dem Geld verschwunden sei. Von den 400 Opfern, die der Anwalt vertritt, stammen rund 70 aus Australien und Neuseeland.(Quelle:Heise.de)
Die Betroffenen vertritt inzwischen ein texanischer Anwalt, der Klage gegen die britische Firma "Xclusive Leisure and Hospitality" als Betreiberin der Website beijingticketing.com, das Internationale Olympische Komitee (IOC), das Nationale Olympische Komitee der USA (USOC) sowie gegen den offiziellen Olympia-Ticket-Verkäufer in den Vereinigten Staaten, JetSet/CoSport, einreichen will. Dem IOC und dem USOC wirft der Anwalt vor, zu spät auf die Abzocke reagiert zu haben, obwohl die Organisationen schon früh Kenntnis davon gehabt hätten, dass auf beijingticketing.com ohne Erlaubnis mit geschützten Olympia-Marken geworben wurde.
"Alles was sie hätten tun müssen, wäre die Anstrengung eines Gerichtsverfahrens gewesen und ein öffentliche Warnung, dass potenzielle Ticketkäufer diese Seite nicht nutzen sollten", meint der Anwalt. Dies sei aber unterblieben. Früheren Meldungen zufolge hatten IOC und USOC aber genau dies getan und unter anderem einen Gerichtsbeschluss zur Schließung der Website beantragt. Die Klage gegen gleich mehrere mögliche Verantwortliche der Misere dürfte deshalb insbesondere vor dem Hintergrund erfolgen, dass bei Xclusive wohl nichts zu holen sein wird.
Einem Bericht der australischen Tageszeitung Herald Sun zufolge wurde das in London ansässige Unternehmen nämlich in diesem Monat wegen Zahlungsunfähigkeit abgewickelt. Der Geschäftsführer von Xclusive soll erklärt haben, selbst auf einen Ticket-Vermittler hereingefallen zu sein, dem angeblich zwei Millionen Dollar überwiesen wurden, der aber keine Karten geliefert habe, sondern mit dem Geld verschwunden sei. Von den 400 Opfern, die der Anwalt vertritt, stammen rund 70 aus Australien und Neuseeland.(Quelle:Heise.de)
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