Microsoft sperrt Produktkeys für einzelne Gebrauchtsoftware-Lizenzen
Wie Microsoft heute mitteilte, hat der Konzern bestimmte Produktkeys, die ursprünglich zu Firmenlizenz-Paketen im Rahmen von Volumenverträgen gehörten, gesperrt. Mit diesen Keys installierte Softwareprodukte werden bei einer Authentizitätsprüfung als nicht lizenziert gekennzeichnet. Außerdem wird ein etwaiger Versuch einer neuen Aktivierung fehlschlagen. Vorrangig wird es dabei um Windows-Lizenzen gehen. Da das Unternehmen seine Mitteilung mit sehr missverständlichen Schlagzeilen begleitete ("...sperrt Produktkeys von gebrauchter Software", "Oberlandesgericht München untersagt Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen"), lässt sich Microsofts Maßnahme leicht so auffassen, als sollten gebraucht verkaufte Software-Exemplare flächendeckend und grundsätzlich gesperrt werden. Ob dieses Missverständnis eventuell sogar gewollt ist, um Anwender insgesamt vom Erwerb von Gebrauchtsoftware abzuschrecken, lässt sich nur mutmaßen.
Tatsächlich bezieht sich die Sperrung ausschließlich auf solche Produktkeys, die durch Mehrfachverwendung auffällig geworden sind. Microsoft will "bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden" festgestellt haben, "dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet wurden, was deutlich auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeutet". All dies bezieht sich zudem ganz deutlich auf weiterverkaufte herausgelöste Einzellizenzen, "die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind, wie sie große Unternehmen mit den Softwareherstellern abschließen". Microsoft verweist hier auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. Juli dieses Jahres im Streit des Softwareherstellers Oracle gegen den Gebrauchtlizenzhändler UsedSoft: "Darf die Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und wird diese Zustimmung nicht eingeholt, erwirbt der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht."
Microsoft weist darüber hinaus auf eine weitere Form unerlaubter Nutzung hin, gegen die man mit der Sperr-Aktion vorgehen wolle – sie betrifft den Einsatz von Software-Fälschungen. Dabei geht es um Teil- oder Komplettfalsifikate, die "gefälschte Datenträger, unechte Handbücher, Echtheitszertifikate sowie Lizenzurkunden, die nicht vom Hersteller der Software ausgestellt wurden" enthalten.
Nicht die Rede ist bei all dem von gebrauchten datenträgergebundenen Software-Original-Exemplaren. Nach einhelliger Rechtsmeinung sind Weiterverkauf und Nutzung etwa von gebrauchten Office-Paketen oder auch Windows-Versionen, die als Komplettexemplare mit Datenträger, Key, Zertifikat und Handbuch respektive Begleitheft vorliegen, zulässig. Auf deren Keys bezieht sich die Aktion nicht.
Tatsächlich bezieht sich die Sperrung ausschließlich auf solche Produktkeys, die durch Mehrfachverwendung auffällig geworden sind. Microsoft will "bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden" festgestellt haben, "dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet wurden, was deutlich auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeutet". All dies bezieht sich zudem ganz deutlich auf weiterverkaufte herausgelöste Einzellizenzen, "die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind, wie sie große Unternehmen mit den Softwareherstellern abschließen". Microsoft verweist hier auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. Juli dieses Jahres im Streit des Softwareherstellers Oracle gegen den Gebrauchtlizenzhändler UsedSoft: "Darf die Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und wird diese Zustimmung nicht eingeholt, erwirbt der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht."
Microsoft weist darüber hinaus auf eine weitere Form unerlaubter Nutzung hin, gegen die man mit der Sperr-Aktion vorgehen wolle – sie betrifft den Einsatz von Software-Fälschungen. Dabei geht es um Teil- oder Komplettfalsifikate, die "gefälschte Datenträger, unechte Handbücher, Echtheitszertifikate sowie Lizenzurkunden, die nicht vom Hersteller der Software ausgestellt wurden" enthalten.
Nicht die Rede ist bei all dem von gebrauchten datenträgergebundenen Software-Original-Exemplaren. Nach einhelliger Rechtsmeinung sind Weiterverkauf und Nutzung etwa von gebrauchten Office-Paketen oder auch Windows-Versionen, die als Komplettexemplare mit Datenträger, Key, Zertifikat und Handbuch respektive Begleitheft vorliegen, zulässig. Auf deren Keys bezieht sich die Aktion nicht.
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