Generalstaatsanwalt: "Die Sicherheit hängt nicht vom Filesharing ab"
Die Schleswig-Holsteiner Staatsanwaltschaften sind angehalten, IP-Adressen von Tauschbörsennutzern in den meisten Fällen nicht mehr zu ermitteln. Dies berichtet das Hamburger Abendblatt und beruft sich auf Aussagen des Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwalts Erhard Rex. Demnach hat Rex in einer Pressekonferenz zur Jahresbilanz seiner Behörde betont: "Die Sicherheit in Schleswig-Holstein hängt nicht vom Filesharing ab."
Der Ermittlungsaufwand sei meist nicht verhältnismäßig, es gehe um "kleine Fische" und "typische Jugenddelikte". Rex schloss allerdings nicht aus, dass die Staatsanwaltschaften in schwereren Fällen, etwa wenn brandneue Filme oder Nazipropaganda getauscht werden, weiterhin die persönlichen Daten der P2P-Nutzer ermitteln.
Immer mehr Staatsanwaltschaften verweigern der Medienindustrie inzwischen die Unterstützung bei der Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg erklärt hatten, derlei Verfahren ohne Provider-Anfrage einzustellen, schob jüngst auch das Landgericht Saarbrücken der massenhaften Ermittlung von Tauschbörsennutzern per Beschluss einen Riegel vor.
Am heutigen Freitagmittag wird der Bundestag aller Voraussicht nach den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für die Medienindustrie bei aufgespürten Urheberrechtsverletzungen beschließen. Damit könnte der Umweg über die Staatsanwaltschaften ohnehin wegfallen. Allerdings ist vorgesehen, dass über die Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten ein Richter entscheiden muss (so genannter "Richtervorbehalt").
Der Ermittlungsaufwand sei meist nicht verhältnismäßig, es gehe um "kleine Fische" und "typische Jugenddelikte". Rex schloss allerdings nicht aus, dass die Staatsanwaltschaften in schwereren Fällen, etwa wenn brandneue Filme oder Nazipropaganda getauscht werden, weiterhin die persönlichen Daten der P2P-Nutzer ermitteln.
Immer mehr Staatsanwaltschaften verweigern der Medienindustrie inzwischen die Unterstützung bei der Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg erklärt hatten, derlei Verfahren ohne Provider-Anfrage einzustellen, schob jüngst auch das Landgericht Saarbrücken der massenhaften Ermittlung von Tauschbörsennutzern per Beschluss einen Riegel vor.
Am heutigen Freitagmittag wird der Bundestag aller Voraussicht nach den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für die Medienindustrie bei aufgespürten Urheberrechtsverletzungen beschließen. Damit könnte der Umweg über die Staatsanwaltschaften ohnehin wegfallen. Allerdings ist vorgesehen, dass über die Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten ein Richter entscheiden muss (so genannter "Richtervorbehalt").
Labels: P2P Filesharing
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