Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlung von Tauschbörsennutzern
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat sich offen mit der Medienindustrie angelegt. Sie lehnt seit kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab. Massenstrafanzeigen von Rechteinhabern beziehungsweise Rechtsanwaltskanzleien bleiben dort jetzt unbearbeitet, wie die Tageszeitung Wuppertaler Rundschau herausfand.
"Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen", teilte Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, nun mit. Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen".
Den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Industrie gegen die Provider habe der Gesetzgeber bislang abgelehnt, dies werde "durch die Strafanzeigen unterlaufen", erklärte Baumert. Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sind eigenen Angaben zufolge im Januar und Februar 2008 etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden, zu denen man den Anschlussinhaber ermitteln sollte.
Die Medienindustrie will sich mit der Verweigerung der Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht abfinden. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde prasseln nun Beschwerden von Rechteinhabern und abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien ein. "Dort werden derzeit die Vorgänge geprüft", bestätigte Baumert.
"Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen", teilte Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, nun mit. Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen".
Den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Industrie gegen die Provider habe der Gesetzgeber bislang abgelehnt, dies werde "durch die Strafanzeigen unterlaufen", erklärte Baumert. Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sind eigenen Angaben zufolge im Januar und Februar 2008 etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden, zu denen man den Anschlussinhaber ermitteln sollte.
Die Medienindustrie will sich mit der Verweigerung der Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht abfinden. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde prasseln nun Beschwerden von Rechteinhabern und abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien ein. "Dort werden derzeit die Vorgänge geprüft", bestätigte Baumert.
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