Cannabis-Züchter wurde hart bestraft
Cannabis-Züchter wurde hart bestraft
Seit geraumer Zeit geraten "Homegrower" immer häufiger in das Visier der Polizei. Die großflächig angelegte Razzia Ende Januar, bei der mehr als 200 Beschuldigte mit Hausdurchsuchungen bedacht wurden, ist nicht als Endpunkt der Aktion anzusehen. Das LKA hatte zuvor die Kundendaten eines Aachener Grow-Shops ausgewertet, um die Identität von Käufern "auffälliger" Produkte festzustellen. Jetzt werden die ersten Verurteilungen von Personen, die zum eigenen Bedarf anbauen, bekannt.Das Grüne Hilfe Netzwerk e. V. berichtete von einer ersten Verurteilung in Albstadt. Der Angeklagte hatte ebenfalls Produkte im Aachener Head-Shop "Catweazel" bestellt, die ihm per Post zugeschickt wurden. Aufgrund von acht Cannabis-Pflanzen in einer Höhe von 20 cm wurde er nun zu 3.000 Euro (125 Tagessätze á 24 Euro) verurteilt. Beim bloßen Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum existiert dank des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) längst eine so genannte "Geringe Menge", die nicht weiter straffrechtlich verfolgt wird. Doch die gängige Praxis der "geringen Menge" greift beim Eigenanbau nicht - schon wenige Blüten übersteigen diese Grenze.
Über seinen Anwalt Christian Niederhöfer aus Tübingen hatte der Betroffene Akteneinsicht angefordert, doch das Urteil des Amtsgericht Albstadt erging, noch ehe die angeforderten Akten eintrafen. RA Christian Niederhöfer hat im Namen des Verurteilten Widerspruch eingelegt. Das Grüne Hilfe Netzwerk ruft zur Teilnahme an einer Protestmail an Frau Zypries auf. Mit der Androhung und Vollstreckung solch harten Strafen wird der Anbau und Besitz geringer Mengen kriminalisiert. Die Konsumenten werden sich zur Beschaffung ihres Eigenbedarfs künftig vermehrt an den illegalen Schwarzmarkt wenden, um solchen Strafen zu entgehen. Der Verein befürchtet, dass sich Hanf-FreundInnen wieder vermehrt auf die unsauberen Bedingungen des Schwarzmarktes einlassen, anstatt sich zum Eigenbedarf sauberes Cannabis selbst zu züchten. Im Schwarzmarkt werden nicht selten gefährliche Streckmittel eingesetzt. Im Umkreis von Leipzig wurde dem Endprodukt beispielsweise bleivergiftetes Gras beigemischt.
Dazu kommt: Bei den 235 durchsuchten Wohn- und Geschäftsräumen wurden nur zwei "Profiplantagen" und neun "Großplantagen" mit 100 bis 1.000 Pflanzen entdeckt. 66 Durchsuchungen betrafen Kleinanbauer und bei 158 verblieb der Polizeieinsatz gänzlich ohne Ergebnis. Bei fast 95 Prozent der Durchsuchungsopfer handelte es sich also um kleine oder keine Fische. Wer sich am Versand der Protestmail an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beteiligen will: Diese kann von der Website des DHV bequem verschickt werden.
Labels: Cannabis Zucht Strafe
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