SECURITY: Datenschützer kritisiert Datenweitergabe an die USA
Künftig sollen zwischen den beiden Staaten Daten von Personen übermittelt werden können, die unter Verdacht stehen, terroristische Straftaten begehen zu wollen oder eine "Ausbildung zur Begehung" solcher Straftaten zu machen. Übermittelt werden sollen Daten wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zur Begründung des Terrorismusverdachts. Außerdem schafft das Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
Schaar hält das Abkommen für bedenklich. In einem Interview im Deutschlandfunk kritisierte er, durch den Vertrag bekämen die US-Behörden unter anderem Zugriff auf die Fingerabdrücke der europäischen Bürger. Dabei könnten auch Informationen über Asylbewerber und Demonstrationsteilnehmer weitergegeben werden, ohne dass der Datenschutz ausreichend garantiert sei.
Das Abkommen enthält laut Regierungsmitteilung Regelungen über die zulässige Verwendung übermittelter Daten und zu ihrer vertraulichen Behandlung, zur Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten. Dazu kommen Informationspflichten über die Weiterverarbeitung. Schaar meint, in den USA gebe es zwar ein Datenschutzgesetz, aber das gelte nur für US-Bürger und solche Personen, die sich dort langfristig aufhalten. Es gelte ausdrücklich nicht für Daten, die aus dem Ausland kommen, insbesondere wenn es sich um Daten von Reisenden handele oder um sonstige personenbezogene Daten, die im Ausland erhoben worden seien. "Dementsprechend erheben die Vereinigten Staaten derzeit sehr massiv gerade Fingerabdruckdaten in aller Welt, im Irak und auch von Reisenden, die in die USA einreisen, und werten diese aus und speichern sie auf lange Zeit", sagte Schaar.
Die Fingerabdruckdateien enthielten nicht nur Dateien von Schwerverbrechern, sondern auch Daten aus allen möglichen Situationen, bei denen eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt wurde, wendet Schaar weiter ein. "Sämtliche Asylbewerber müssen sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen, Visumantragsteller, aber auch Personen, die ohne Fahrschein aufgegriffen worden sind und deren Personalien man sicherstellen will oder auch Demonstranten in Gorleben, die gegen die Atomkraft sind, entsprechend erfasst worden." Auf diese Informationen könne von Stellen auch außerhalb Europas zugegriffen werden, ohne dass ein angemessener Datenschutz gewährleistet sei.
Vorbild des Abkommens ist der Vertrag von Prüm aus dem Jahr 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten. Hier gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig begrenzten Zugriff auf die "Fundstellendatensätze" ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken. Diese dürfen automatisiert mit gespeicherten Fingerabdrücken und DNA-Profilen abgeglichen werden. Falls Übereinstimmungen festgestellt werden, wollen die USA und Deutschland die zu dem Fingerabdruck oder DNA-Profil vorhandenen Identitätsdaten weitergeben. In Bezug auf die DNA-Datensätze handelt es sich laut Mitteilung um eine "zukunftgerichtete Regelung", da die USA noch die dafür erforderlichen rechtlichen und technischen Voraussetzungen schaffen müssen. (Quelle:Heise.de)
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