Mittwoch, Januar 20, 2010

US-Bundespolizei verletzt Telefongeheimnis

Heute wurde bekannt, dass sich das FBI gesetzeswidrig Telefonlisten von Telefonanbietern erschlichen hat. Dazu gaben sie an, sie würden Personen verdächtigen einen terroristischen Akt zu planen.

Auch in den USA ist das Telefongeheimnis gesetzlich festgeschrieben. Doch durch einen Bericht der online-Ausgabe der Washington Post wurde nun publik, dass sich die US-Bundespolizei in einem Zeitraum von vier Jahren über die staatliche Gesetzeslage und eigene Regeln zum Schutz der Bürger hinweggesetzt hat. In den Jahren 2002 bis 2006 soll sich das FBI mittels Dringlichkeitsanfragen Listen von etwa 2.000 Telefonverbindungen beschafft haben. Indem Beamte den Telekommunikationsanbietern erklärten, es diene Nachforschungen zur Abwehr terroristischer Akte, gelangten sie an die Daten. Allerdings lag kein Terrorverdacht vor.

Die Anrufer-Identitäten seien dabei zwar geheim geblieben, aber mit der Vortäuschung des Verdachts auf Terrorismus zur Anforderung der Anruflisten sei das Telefongeheimnis gebrochen worden, gab die Leiterin der FBI-Rechtsabteilung Velerie Caproni in einem Interview zu. Angeblich habe auch der Direktor des FBI, Robert S. Mueller III, bis zur Untersuchung des Generalinspektors Ende 2006 oder Anfang 2007 nichts gewusst.

Bereits im Jahr 2007 hat die Polizeibehörde nach eigenen Angaben gesetzeswidrig Anrufnachweise angefordert. Doch es stellte sich nun heraus, dass es sich nicht nur um 22 solcher illegale erworbenen Listen handelte, sondern gleich um mehrere hundert.

FBI-Vertreter haben bestätigt, dass insgesamt etwa die Hälfte der aus Gründen der Dringlichkeit zusammengestellten 4.400 Anrufverzeichnisse gegen geltendes Recht verstoßen haben. Die Behördensprecher wandten jedoch ein, die Bundespolizisten arbeiteten schnell und unter dem Druck, den nächsten terroristischen Angriff zu vereiteln. Deshalb hätten sie nicht vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen.

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