Haftbefehl aufgehoben - Terrorverdächtige auf freiem Fuß
Ein Richter hat den Haftbefehl gegen zwei am Flughafen Köln/Bonn festgenommene Terrorverdächtige aufgehoben. Die beiden Männer befinden sich wieder in Freiheit, da sich der dringende Tatverdacht gegen sie nicht aufrecht erhalten ließ.
Eineinhalb Wochen nach ihrer spektakulären Festnahme auf dem Köln-Bonner-Flughafen sind die beiden Terrorverdächtigen wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, wie die Staatsanwaltschaft Bonn am Dienstag mitteilte. Die Anklagebehörde gehe zwar davon aus, dass die Beschuldigten weiter im Verdacht stünden, eine erhebliche Straftat verabredet zu haben. Nach Auswertung aller derzeit vorliegenden Beweise sei der dringende Tatverdacht gegen die beiden Männer aber nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Die zwei aus Somalia stammenden Männer waren am 26. September festgenommen worden, als sie nach Amsterdam fliegen wollten. Nach den damaligen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen wollten sie sich an Anschlägen beteiligen und als Selbstmordattentäter im sogenannten Heiligen Krieg sterben. Einen Tag nach der Festnahme erließ das Amtsgericht Bonn Haftbefehl.
Bei zwei SMS-Nachrichten, die als Indizien im Haftbefehl aufgeführt seien, habe er Zweifel, ob ihr Wortlaut dort richtig wiedergegeben worden sei, sagte Günal. Zudem sei der Kontext der Textnachrichten unklar. Der Anwalt vertritt nach eigenen Angaben den Deutsch-Somalier Omar D., ein Kollege der selben Kanzlei den Somalier Abdirazak B.
Der SPD-Innenpolitiker Karsten Rudolph nannte den Zugriff in der "Frankfurter Rundschau" eine "schrecklich peinliche Aktion des NRW-Innenministers Ingo Wolf". Die Zeitung zitiert einen Sprecher des von dem FDP-Politikers Wolf geführten Innenministeriums mit der Äußerung, dass eine Gefahrenlage vorgelegen habe, die er aus ermittlungstaktischen Gründen aber nicht erläutern könne. Das LKA wollte sich am Dienstag nicht zu den aktuellen Entwicklungen äußern.
(Quelle:Heise.de)
Eineinhalb Wochen nach ihrer spektakulären Festnahme auf dem Köln-Bonner-Flughafen sind die beiden Terrorverdächtigen wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, wie die Staatsanwaltschaft Bonn am Dienstag mitteilte. Die Anklagebehörde gehe zwar davon aus, dass die Beschuldigten weiter im Verdacht stünden, eine erhebliche Straftat verabredet zu haben. Nach Auswertung aller derzeit vorliegenden Beweise sei der dringende Tatverdacht gegen die beiden Männer aber nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Die zwei aus Somalia stammenden Männer waren am 26. September festgenommen worden, als sie nach Amsterdam fliegen wollten. Nach den damaligen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen wollten sie sich an Anschlägen beteiligen und als Selbstmordattentäter im sogenannten Heiligen Krieg sterben. Einen Tag nach der Festnahme erließ das Amtsgericht Bonn Haftbefehl.
Haftbeschwerde erfolgreich
Wegen der aus ihrer Sicht dürftigen Indizien hatte die Verteidigung am Montag jedoch Haftbeschwerde eingelegt. Im Haftbefehl des Amtsgerichts Bonn sei der angebliche Abschiedsbrief der Verlobten seines Mandanten Omar D. gar nicht erwähnt, sagte Anwalt Mutlu Günal der Nachrichtenagentur AP. Das Schreiben sei lediglich ein Liebesbrief. Die Verlobte äußere darin einen Kinderwunsch und die Hoffung, Omar D. bald wiederzusehen.Bei zwei SMS-Nachrichten, die als Indizien im Haftbefehl aufgeführt seien, habe er Zweifel, ob ihr Wortlaut dort richtig wiedergegeben worden sei, sagte Günal. Zudem sei der Kontext der Textnachrichten unklar. Der Anwalt vertritt nach eigenen Angaben den Deutsch-Somalier Omar D., ein Kollege der selben Kanzlei den Somalier Abdirazak B.
Der SPD-Innenpolitiker Karsten Rudolph nannte den Zugriff in der "Frankfurter Rundschau" eine "schrecklich peinliche Aktion des NRW-Innenministers Ingo Wolf". Die Zeitung zitiert einen Sprecher des von dem FDP-Politikers Wolf geführten Innenministeriums mit der Äußerung, dass eine Gefahrenlage vorgelegen habe, die er aus ermittlungstaktischen Gründen aber nicht erläutern könne. Das LKA wollte sich am Dienstag nicht zu den aktuellen Entwicklungen äußern.
(Quelle:Heise.de)
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