Zeitung: Freenet-Chef muss vor Gericht
Gegen das Dauerfeuer seiner Großaktionäre hat sich Eckhard Spoerr auf der Hauptversammlung durchsetzen können und anschließend angekündigt, nun müsse mal Ruhe einkehren bei der Freenet AG. Doch für den umstrittenen Vorstandschef dauert die Zeit der Unruhe wohl noch etwas länger. Spoerr und sein Finanzvorstand Axel Krieger, müssen sich demnächst wohl wegen des Verdachts auf Insiderhandel vor Gericht verantworten. Das Landgericht Hamburg habe die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen, zitiert die Financial Times Deutschland (Dienstagsausgabe) eine Gerichtssprecherin.
Den beiden Freenet-Managern wird ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz vorgeworfen. Das verbietet Aktiengeschäfte, bei denen man sich mit Insiderwissen einen Vorteil verschafft. Spoerr und Krieger sollen im Jahr 2004 kurz vor Bekanntgabe der Halbjahreszahlen Aktien verkauft und dabei nach Medienangaben jeweils rund eine Million Euro erlöst haben. Damals hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ermittlungen aufgenommen und schließlich Anzeige gestellt. Im Sommer 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg daraufhin ihrerseits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und schließlich Anklage erhoben.
Damals hatte Spoerr die Vorwürfe als "vollkommen haltlos" bezeichnet. Das bekräftigte nun eine Freenet-Sprecherin. "Die Vorwürfe sind unbegründet, und wir werden uns dagegen verteidigen", sagte sie der Zeitung. Die Hamburger Justiz sieht das nun offenbar anders. Die Zulassung zur Hauptverhandlung zeigt, dass die Richter den Verdacht des Insiderhandels für ausreichend halten. Beweisanträge der Verteidigung, die das Gericht umstimmen sollten, seien abgelehnt worden, sagte die Justizsprecherin.
Einen Termin für die mündliche Verhandlung vor der 20. Großen Strafkammer gibt es den Angaben zufolge noch nicht. Insiderhandel wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. (Quelle:Heise.de)
Den beiden Freenet-Managern wird ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz vorgeworfen. Das verbietet Aktiengeschäfte, bei denen man sich mit Insiderwissen einen Vorteil verschafft. Spoerr und Krieger sollen im Jahr 2004 kurz vor Bekanntgabe der Halbjahreszahlen Aktien verkauft und dabei nach Medienangaben jeweils rund eine Million Euro erlöst haben. Damals hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ermittlungen aufgenommen und schließlich Anzeige gestellt. Im Sommer 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg daraufhin ihrerseits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und schließlich Anklage erhoben.
Damals hatte Spoerr die Vorwürfe als "vollkommen haltlos" bezeichnet. Das bekräftigte nun eine Freenet-Sprecherin. "Die Vorwürfe sind unbegründet, und wir werden uns dagegen verteidigen", sagte sie der Zeitung. Die Hamburger Justiz sieht das nun offenbar anders. Die Zulassung zur Hauptverhandlung zeigt, dass die Richter den Verdacht des Insiderhandels für ausreichend halten. Beweisanträge der Verteidigung, die das Gericht umstimmen sollten, seien abgelehnt worden, sagte die Justizsprecherin.
Einen Termin für die mündliche Verhandlung vor der 20. Großen Strafkammer gibt es den Angaben zufolge noch nicht. Insiderhandel wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. (Quelle:Heise.de)
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite