Freitag, August 29, 2008

"UFO-Hacker" wird an die USA ausgeliefert

Der schottische Hacker, der in tausende Computer von US-Behörden eingedrungen war und dort laut eigenen Angaben nach Informationen über UFOs suchte, hat seine Berufung gegen eine Auslieferung an die USA verloren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) in Straßburg lehnte die Beschwerde von Gary McKinnon am heutigen Donnerstag ab. Der 42-Jährige werde in den kommenden zwei Wochen ausgeliefert, erklärte seine Anwältin in London. In den Vereinigten Staaten droht ihm nun eine langjährige Haftstrafe wegen Sabotage.
McKinnon hatte eingeräumt, zwischen 2001 und 2002 über einen Zeitraum von mehreren Monaten wiederholt Systeme von US-Institutionen gehackt zu haben, darunter Netzwerke der NASA, der US Army, der Navy, Air Force und des Verteidigungsministeriums. Grund sei Neugier und sein Faible für UFOs gewesen. Die US-Behörden legen McKinnon dagegen zur Last, mit dem "größten Militärhack aller Zeiten" einen Schaden von 700.000 Dollar verursacht zu haben. Durch seine Aktionen seien Daten gelöscht und ein wichtiges System beim Militär zeitweise lahmgelegt worden.
Nachdem das oberste britische Berufungsgericht McKinnons Einspruch gegen eine Auslieferung Ende Juli verworfen hatte, wandte sich der Systemadministrator an den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser gewährte zunächst einen Aufschub von zwei Wochen. McKinnons Rechtsbeistand machte geltend, den Beschuldigten erwarte in den USA kein faires Verfahren. Zudem seien die Konsequenzen einer Auslieferung "unverhältnismäßig", weil ihm eine Haftstrafe von bis zu 70 Jahren drohe.
Doch die Richter in Straßburg lehnten weitere aufschiebende Maßnahmen heute ab. McKinnon sei wegen der Entscheidung am Boden zerstört, erklärte Verteidigerin Karen Todner. "Unser Mandant steht nun vor einer Strafverfolgung und Haft tausende Meilen entfernt von seiner Familie, in einem Land, das er nie betreten hat." Zudem sei bei ihm das Asperger-Syndrom diagnostiziert worden. Ein Angebot der US-Behörden, sich freiwillig zu stellen und dafür mit einer Haftstrafe von maximal vier Jahren rechnen zu können, hatte McKinnon zuvor abgelehnt.
(Quelle:Heise.de)

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