GEMA geht gegen "Spreader" vor
Die GEMA hat den juristischen Kampf gegen Online-Plattformen begonnen, die eine Verbreitung beliebiger Dateien inklusive urheberrechtlich geschützter Werke über eine Vielzahl von Sharehostern erlauben. Beim gerichtlichen Vorgehen gegen diese so genannten Spreader, die eine hochgeladene Datei über mehrere Sharehoster verteilen, hat die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben zunächst die Seite Xirror.com ins Visier genommen. Man habe im Juni vor Gericht einen Sieg errungen, teilt die GEMA freudig mit. Die Plattform habe daraufhin ihren Dienst eingestellt. Die Domain selbst funktioniert zwar noch, die Seite sei aber geschlossen worden, ist dort nachzulesen. Die hinter dem Angebot stehende toFOUR GmbH aus Magdeburg klärt zudem im dortigen Impressum noch über den bestehenden Markenschutz für Xirror sowie den Urheberrechtsschutz an Inhalt und Struktur der Webseite auf.
Die GEMA liefert sich bereits seit über eineinhalb Jahren eine gerichtliche Fehde mit Sharehostern wie RapidShare, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten. Dateien können dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Die Auseinandersetzung dreht sich dabei vor allem um die Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter. Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem "neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet" werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.
Nach dem reklamierten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror verkündet die GEMA, nun weitere Betreiber dieser Art gerichtlich bekämpfen zu wollen. Auf dem Kieker hat sie dabei unter anderem Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder, die nicht mit dem gleichnamigen offiziellen Magazin des Chaos Computer Clubs (CCC) zu verwechseln ist.
"Die GEMA beobachtet aufmerksam den Musikmarkt im Internet und die Angebote der einzelnen Dienste mit dem Ziel, den Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern", gelobte der Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft, Harald Heker. "Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern." Der im Fall Xirror betroffene Provider toFOUR hat sich zu den Anschuldigungen der GEMA bislang noch nicht öffentlich geäußert.
[Update]:
Inzwischen erreichte heise online eine Stellungnahme der Xirror-Betreiber. Die GEMA ist bei ihnen demnach wegen Rechtsverletzungen von 150 Werken Ende Mai mit einer Abmahnung vorstellig geworden. Wenige Stunden nach Kenntnisnahme seien die Einträge aus der Datenbank gelöscht worden. Alle Kontaktversuche zur Verwertungsgesellschaft seien erfolglos verlaufen. Mitte Juni sei eine weitere Abmahnung wegen 81 betroffener Werke erfolgt. Die beanstandeten Datensätze habe man wieder gelöscht, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben. Zwei Tage später sei "unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen" die Entscheidung gefallen, den Dienst einzustellen. Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.
In die Berufung gehen will die Betreiberfirma nicht. Sie versicherte aber, eine Reihe technischer Vorkehrungen wie den Abgleich von Prüfsummen unternommen zu haben, um die illegale Verbreitung geschützter Werke über den Dienst zu unterbinden. Im Laufe eines Jahres seien knapp drei Millionen Dateien über Xirror gespiegelt worden. An den Missbrauchsmeldungen sei aber ablesbar, dass die "Raubkopien" darunter weniger als ein Prozent betragen hätten. (Quelle:Heise.de)
Die GEMA liefert sich bereits seit über eineinhalb Jahren eine gerichtliche Fehde mit Sharehostern wie RapidShare, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten. Dateien können dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Die Auseinandersetzung dreht sich dabei vor allem um die Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter. Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem "neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet" werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.
Nach dem reklamierten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror verkündet die GEMA, nun weitere Betreiber dieser Art gerichtlich bekämpfen zu wollen. Auf dem Kieker hat sie dabei unter anderem Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder, die nicht mit dem gleichnamigen offiziellen Magazin des Chaos Computer Clubs (CCC) zu verwechseln ist.
"Die GEMA beobachtet aufmerksam den Musikmarkt im Internet und die Angebote der einzelnen Dienste mit dem Ziel, den Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern", gelobte der Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft, Harald Heker. "Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern." Der im Fall Xirror betroffene Provider toFOUR hat sich zu den Anschuldigungen der GEMA bislang noch nicht öffentlich geäußert.
[Update]:
Inzwischen erreichte heise online eine Stellungnahme der Xirror-Betreiber. Die GEMA ist bei ihnen demnach wegen Rechtsverletzungen von 150 Werken Ende Mai mit einer Abmahnung vorstellig geworden. Wenige Stunden nach Kenntnisnahme seien die Einträge aus der Datenbank gelöscht worden. Alle Kontaktversuche zur Verwertungsgesellschaft seien erfolglos verlaufen. Mitte Juni sei eine weitere Abmahnung wegen 81 betroffener Werke erfolgt. Die beanstandeten Datensätze habe man wieder gelöscht, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben. Zwei Tage später sei "unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen" die Entscheidung gefallen, den Dienst einzustellen. Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.
In die Berufung gehen will die Betreiberfirma nicht. Sie versicherte aber, eine Reihe technischer Vorkehrungen wie den Abgleich von Prüfsummen unternommen zu haben, um die illegale Verbreitung geschützter Werke über den Dienst zu unterbinden. Im Laufe eines Jahres seien knapp drei Millionen Dateien über Xirror gespiegelt worden. An den Missbrauchsmeldungen sei aber ablesbar, dass die "Raubkopien" darunter weniger als ein Prozent betragen hätten. (Quelle:Heise.de)
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