Mittwoch, Juni 04, 2008

Dealer von Kristina Hani streitet Tat ab

Die 14-jährige Schülerin starb an einer Überdosis Heroin, die ihr der Dealer Ali K. verabreicht hatte. Danach steckte er die Leiche in einen Koffer und zündete ihn an. Jetzt muss sich der damals 17-jährige Rauschgifthändler vor Gericht verantworten. Mit dem Tod Kristinas will er jedoch nichts zu tun gehabt haben.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Berliner Jugendgericht der Prozess um den Tod der 14-jährigen Schülerin Kristina Hani begonnen.
Nach Angaben der Verteidigung bestreitet der angeklagte Ali K. die Tat. Der 18-Jährige soll dem Mädchen in einer Neuköllner Wohnung eine Überdosis Heroin gegeben haben. Dann soll der staatenlose Palästinenser Kristina mit HIlfe eines bislang unbekannten Komplizen in einen Rollkoffer gezwängt und ihre Leiche in den Park Thomashöhe gebracht haben. Dort tränkte er den Trolley mit Benzin und zündete ihn an.
Jugendliche hatten in der Nacht zum 17. April 2007 das Feuer bemerkt und waren dann auf den verkohlten Leichnam gestoßen. Erst sechs Tage später konnte die Identität des Mädchens geklärt werden.
Anfangs war die Polizei davon ausgegangen, dass die Schülerin bei lebendigem Leibe verbrannt worden war. Die Obduktion ergab jedoch, dass Kristina an einer Überdosis Heroin gestorben war. Nach Angaben der Ermittler hätte auch ein Notarzt das Leben der ins Koma gefallenen 14-Jährigen nicht mehr retten können.
Aus diesem Grund wird dem damals 17-Jährigen auch nur versuchter Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Der Angeklagte habe befürchtet, als Dealer aufzufliegen und sie bewusst sterben lassen.
Es dauerte sieben Monate, bis die Ermittler auf die Spur des 18-Jährigen kamen. Am Koffer gesicherte DNA-Spuren überführten Ali K. schließlich als Täter.
Der Rauschgifthändler war vor allem auf U-Bahnhöfen aktiv. Im Oktober 2007 wurde er verhaftet und dafür am 1. April dieses Jahres zu einer Jugendstrafe von einem Jahr Haft auf Bewährung und 100 Stunden Freizeitarbeit verurteilt. Im November vergangenen Jahres wurde im Mordfall Kristina Anklage gegen ihn erhoben.
Zudem soll er im Untersuchungsgefängnis gegenüber Mithäftlingen mit der Tat geprahlt haben. Für das nicht öffentliche Jugendverfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage vorgesehen.
(Quelle:welt.de)

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