Online-Durchsuchung-Der schwierige Weg zum Computer
Bei der Online-Durchsuchung werden die Ermittler nur über das Netz auf die Computer von Verdächtigen zugreifen. Damit dürften sie nur wenig Erfolg haben.
Der Ermittlungsbehörden werden zu Hackern: Wenn es nach Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Jusitzministerin Brigitte Zypries (SPD) geht, sollen deutsche Fahnder bald mit gesetzlicher Rückendeckung auf Computer von Verdächtigen zugreifen können. Allerdings gibt es ein Problem: Das ist gar nicht so einfach.
Methoden der Internet-Mafia
Denn irgendwie müssen die Ermittler Zugriff auf den fremden Computer bekommen. Nach der Einigung in der Bundesregierung ist nun klar, dass dies nur über eine Datenleitung geschehen wird. Die Wahl der Mittel muss also ein Programm sein, das sie in den Computer einschleusen.
Den Behörden stehen dabei im Prinzip die gleichen technischen Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen die Internet-Mafia seit Jahren arbeitet: Vor allem Mails oder manipulierte Webseiten mit versteckter Schadsoftware, die sich dann auf dem Rechner installiert.
Mit Firewall und Virenschutz gegen den Bundestrojaner
Das dürfte die Ermittler vor schwerwiegende Probleme stellen. Denn die von Viren, Trojanern und anderen Schadprogrammen ausgehende Gefahr ist mittlerweile allgemein bekannt. Vor allem die Hersteller von Schutzsoftware arbeiten seit Jahren mit großem Aufwand daran, die Computerbesitzer für das Thema zu sensibilisieren – und damit zum Kauf ihrer Programme zu bewegen. Die Folge: Immer mehr Computer verfügen bereits über effektive Abwehrmaßnahmen gegen Angriffe aus dem Netz.
So werden die Fahnder daher künftig darauf angewiesen sein, dass ihre Zielperson es mit der Computersicherheit nicht sehr ernst nimmt. Ansonsten bleibt theoretisch die Möglichkeit, dass die Ermittlungsbehörden mit den Herstellern von Betriebsystemen und Schutzsoftware zusammenarbeiten und mit diesen vereinbaren, dass bestimmte Sicherheitslücken nicht geschlossen werden. Das wäre zwar möglich, ist aber rechtlich jedoch mindestens fragwürdig.
Hürden beim Ausspähen
Wenn das Bundeskriminalamt oder andere Ermittlungsbehörden erst einmal Zugriff auf einen Computer bekommen haben, steht ihnen im Prinzip eine relativ breite Überwachungspalette zur Verfügung. Zum Beispiel könnten dann Mails abgefangen oder Internettelefonate mitgeschnitten werden – und zwar noch vor einer möglichen Verschlüsselung durch den Computerbesitzer. Auch der Zugriff auf die Festplatte aus der Ferne ist dann mit der entsprechenden Software kein Problem.
Allerdings kann bei den so ausgespähten Daten die Beweislage unklar sein. Gerade bei Computernetzwerken, etwa wenn in einer Wohnung mehrere Computerbesitzer einen DSL-Anschluss nutzen, müssten die Fahnder erst einmal sicherstellen, dass sie überhaupt den richtigen Rechner durchsuchen. Denn auf den Computern von nicht verdächtigen Personen haben sie nichts zu suchen.
Schutz der digitalen Privatsphäre
Immerhin hatte bereits im Februar das Bundesverfassungsgericht den Verfechtern der Online-Durchsuchung klare Grenzen gesetzt: Heimliches Ausspähen von Computerbesitzern, so die Verfassungsrichter in dem lang erwarteten Urteil, sei nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ in Gefahr seien – also zum Beispiel Menschenleben oder der weitere Bestand des Staates.
Begeleitend formulierte das Gericht ein Grundrecht auf die Vertraulichkeit der digitalen Privatsphäre: Man müsse sich in der modernen Gesellschaft darauf verlassen können, dass digitale Daten auf dem eigenen Computer sicher sind – auch vor dem Zugriff des Staates.
(Quelle:Focus.de)
Der Ermittlungsbehörden werden zu Hackern: Wenn es nach Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Jusitzministerin Brigitte Zypries (SPD) geht, sollen deutsche Fahnder bald mit gesetzlicher Rückendeckung auf Computer von Verdächtigen zugreifen können. Allerdings gibt es ein Problem: Das ist gar nicht so einfach.
Methoden der Internet-Mafia
Denn irgendwie müssen die Ermittler Zugriff auf den fremden Computer bekommen. Nach der Einigung in der Bundesregierung ist nun klar, dass dies nur über eine Datenleitung geschehen wird. Die Wahl der Mittel muss also ein Programm sein, das sie in den Computer einschleusen.
Den Behörden stehen dabei im Prinzip die gleichen technischen Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen die Internet-Mafia seit Jahren arbeitet: Vor allem Mails oder manipulierte Webseiten mit versteckter Schadsoftware, die sich dann auf dem Rechner installiert.
Mit Firewall und Virenschutz gegen den Bundestrojaner
Das dürfte die Ermittler vor schwerwiegende Probleme stellen. Denn die von Viren, Trojanern und anderen Schadprogrammen ausgehende Gefahr ist mittlerweile allgemein bekannt. Vor allem die Hersteller von Schutzsoftware arbeiten seit Jahren mit großem Aufwand daran, die Computerbesitzer für das Thema zu sensibilisieren – und damit zum Kauf ihrer Programme zu bewegen. Die Folge: Immer mehr Computer verfügen bereits über effektive Abwehrmaßnahmen gegen Angriffe aus dem Netz.
So werden die Fahnder daher künftig darauf angewiesen sein, dass ihre Zielperson es mit der Computersicherheit nicht sehr ernst nimmt. Ansonsten bleibt theoretisch die Möglichkeit, dass die Ermittlungsbehörden mit den Herstellern von Betriebsystemen und Schutzsoftware zusammenarbeiten und mit diesen vereinbaren, dass bestimmte Sicherheitslücken nicht geschlossen werden. Das wäre zwar möglich, ist aber rechtlich jedoch mindestens fragwürdig.
Hürden beim Ausspähen
Wenn das Bundeskriminalamt oder andere Ermittlungsbehörden erst einmal Zugriff auf einen Computer bekommen haben, steht ihnen im Prinzip eine relativ breite Überwachungspalette zur Verfügung. Zum Beispiel könnten dann Mails abgefangen oder Internettelefonate mitgeschnitten werden – und zwar noch vor einer möglichen Verschlüsselung durch den Computerbesitzer. Auch der Zugriff auf die Festplatte aus der Ferne ist dann mit der entsprechenden Software kein Problem.
Allerdings kann bei den so ausgespähten Daten die Beweislage unklar sein. Gerade bei Computernetzwerken, etwa wenn in einer Wohnung mehrere Computerbesitzer einen DSL-Anschluss nutzen, müssten die Fahnder erst einmal sicherstellen, dass sie überhaupt den richtigen Rechner durchsuchen. Denn auf den Computern von nicht verdächtigen Personen haben sie nichts zu suchen.
Schutz der digitalen Privatsphäre
Immerhin hatte bereits im Februar das Bundesverfassungsgericht den Verfechtern der Online-Durchsuchung klare Grenzen gesetzt: Heimliches Ausspähen von Computerbesitzern, so die Verfassungsrichter in dem lang erwarteten Urteil, sei nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ in Gefahr seien – also zum Beispiel Menschenleben oder der weitere Bestand des Staates.
Begeleitend formulierte das Gericht ein Grundrecht auf die Vertraulichkeit der digitalen Privatsphäre: Man müsse sich in der modernen Gesellschaft darauf verlassen können, dass digitale Daten auf dem eigenen Computer sicher sind – auch vor dem Zugriff des Staates.
(Quelle:Focus.de)
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