Freitag, Mai 16, 2008

Filesharing-Prozess: US-Musikindustrie muss Anwaltskosten erstatten

In ihrem Rechtsstreit mit der US-Musikindustrie hat Tanya Andersen aus Beaverton (US-Bundesstaat Oregon) einen weiteren Etappensieg erzielt. In einem in der Hauptsache inzwischen eingestellten Verfahren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sprach ein Richter der Beklagten nun die Erstattung ihrer Unkosten und Anwaltsgebühren zu. Laut der Entscheidung (PDF-Datei) muss der klagende Verband der US-Musikindustrie (RIAA) insgesamt rund 108.000 US-Dollar (rund 70.000 Euro) erstatten.
Gegenüber der US-Zeitung The Oregonian kritisierte eine RIAA-Sprecherin die Entscheidung des Richters und kündigte Widerspruch an. Die vom Richter berechnete Summe sei nur eine Empfehlung und falle zudem deutlich niedriger aus als von der Beklagten beantragt, gab die Sprecherin zu Bedenken. Andersen hatte Unkosten von insgesamt knapp über 300.000 US-Dollar geltend gemacht.
RIAA hatte Andersen 2005 wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing verklagt, die Klage nach heftigem Widerstand der Beklagten anschließend aber zurückgezogen. Andersen forderte daraufhin die Erstattung ihrer Prozesskosten und reichte Gegenklage ein, in der sie die Musikindustrie unter anderem der Verleumdung bezichtigt. In einem ähnlichen Verfahren war die RIAA schon einmal verurteilt worden, Kosten in Höhe von rund 68.000 US-Dollar zu erstatten.
Andersens Kampf gegen die Musikindustrie hat international für einiges Aufsehen gesorgt; zuletzt widmete das US-Magazin Business Week dem Fall einen ausführlichen Bericht. Der in diesem Verfahren – und zahlreichen anderen – für die RIAA vor Gericht auftretende Anwalt Richard Gabriel wird den Ausgang der Geschichte allerdings aus einer anderen Perspektive verfolgen. Gabriel wurde vom Gouverneur Colorados, Bill Ritter, zum 1. Juli an das Berufungsgericht des US-Bundesstaats berufen.(Quelle:Heise.de)

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