Experten kritisieren neue Vorstöße zu Online-Durchsuchungen
Kein gutes Haar an neuen Plänen zu Netzbespitzelungen ließen Juristen und Techniker auf einer Tagung zu den Konsequenzen der Karlsruher Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen am heutigen Montag in Berlin. Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der vor dem Bundeverfassungsgericht gegen die Ausspähung informationstechnischer Systeme mitgeklagt hatte, warf der Politik einen "Mangel an Ernsthaftigkeit" vor. Die Regierungen in Berlin und in Bayern "verspielen die Glaubwürdigkeit", warnte auch der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann auf der von der Humanistischen Union (HU) und der Friedrich-Naumann-Stiftung organisierten Veranstaltung. Mit der jetzt offenbar erfolgten Einigung im Regierungslager könne "man gegen gut ausgebildete Terroristen nichts ausrichten".
Wenn schon eine Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) oder andere Behörden zur Ausforschung von IT-Systemen geschaffen werden solle, dann sollte es zumindest eine sinnvolle und klar begrenzbare Möglichkeit sein. Den Kompromiss zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), dass die Überwachungssoftware allein übers Internet auf Zielrechner installiert werden darf, bezeichnete der Datenschutzexperte als "Nonsens". Eine "Infiltration" werde angesichts der fortschreitenden Reife technischer Schutzmöglichkeiten künftig kaum mehr funktionieren. Pfitzmann legte dem Gesetzgeber daher erneut ans Herz, auf eine Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen zu verzichten und stattdessen das Abfangen elektromagnetischer Strahlen zu erlauben. Spähangriffe könnten so mit Richtantennen gezielt ausgeführt werden und es entstehe "kein Dauerwerkzeug" zur Massenüberwachung der Internetnutzer. Generell lobte der Informatiker die Bemühungen der Karlsruher Richter, die Technik zu verstehen. Was die Politiker daraus machen, stünde dazu "im krassen Gegensatz".
"Wenn der Gesetzgeber weiter in dieser Form mit Verfassungsgerichtsurteilen umgeht, geraten wir in schwere rechtspolitische Krise", monierte auch Hirsch. So sei aus den Vorgaben Karlsruhes zur zweistufigen Prüfung, ob bei den gewonnenen Daten Informationen aus dem geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung enthalten sein könnten, ein "Beamtenband" geworden. Angestellte des BKA selbst sollten dem Entwurf nach die Daten kontrollieren, nicht ein Richter wie bei dem für den großen Lausch- und Spähangriff in der Wohnung entworfenen Ansatz des "Richterbandes". Ein solches ist bei der Ausforschung von IT-Systemen Schäuble zufolge aber auch gar nicht vom Verfassungsgericht vorgeschrieben worden.
Hirsch empfahl dem Gesetzgeber dagegen, höchstens eine strenge Regelung wie in den USA einzuführen. Dort gehe ein versiegeltes Band an einer Richter. Stelle dieser fest, dass die Privatsphäre der Betroffenen tief berührt werde, sei die gesamte Aufnahme nicht verwertungsfähig. Zugleich brachte er seine Sorge zum Ausdruck, dass der von den Karlsruher Richtern bislang immer verteidigte Verhältnismäßigkeitsmaßstab an "Osteoporose" leide und zu zerbröseln drohe. Dies zeige sich vor allem bei den in jüngster Zeit verabschiedeten oder geplanten Vorkehrungen zum Schutz sogenannter Berufsgeheimnisträger wie Journalisten.
Dass die bayerische Landesregierung es Polizei und Staatsschützern erlauben will, zur Installation der Spähsoftware in die Wohnungen Verdächtiger einzudringen, fand bei Fredrik Roggan, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der HU, ebenfalls keine Gnade. Für Geheimdienste etwa gebe es offiziell keine verfassungsrechtliche Möglichkeit, das Grundrecht auf Unversehrtheit des Wohnraums zu verletzen. Die Bedeutung der geplanten Legalisierung der Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz wird dem Rechtsanwalt zufolge zudem überschätzt. Die Maßnahme könne aufgrund allgemeiner materieller Einschränkungen der BKA-Kompetenzen kaum Anwendung finden. Stärker im Auge zu behalten sei die Ankündigung der Justizministerin, eine Übernahme einer vergleichbaren Befugnis in die Strafprozessordnung zu prüfen.
Der Bayreuther Staatsrechtler Oliver Lepsius beklagte die allgemeine Tendenz bei den regelmäßig von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärten "Sicherheitsgesetzen", die Strafbarkeit immer weiter ins Vorfeld konkreter Taten zu verlagern. Als "gefährliche Entwicklung" bezeichnete er etwa das Vorhaben Zypries', neue Straftatbestände gegen "Terror-Planer" zu schaffen, welche schon schwammige Bestrebungen zu und die Unterstützung von terroristischen Anschlägen kriminalisieren sollen. Lepsius fürchtete, dass so "völlig unverdächtige Bereiche des Soziallebens" wie das Verleihen eines Computers an einen Freund von der Strafbarkeit erfasst werden können.(Quelle.de)
Wenn schon eine Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) oder andere Behörden zur Ausforschung von IT-Systemen geschaffen werden solle, dann sollte es zumindest eine sinnvolle und klar begrenzbare Möglichkeit sein. Den Kompromiss zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), dass die Überwachungssoftware allein übers Internet auf Zielrechner installiert werden darf, bezeichnete der Datenschutzexperte als "Nonsens". Eine "Infiltration" werde angesichts der fortschreitenden Reife technischer Schutzmöglichkeiten künftig kaum mehr funktionieren. Pfitzmann legte dem Gesetzgeber daher erneut ans Herz, auf eine Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen zu verzichten und stattdessen das Abfangen elektromagnetischer Strahlen zu erlauben. Spähangriffe könnten so mit Richtantennen gezielt ausgeführt werden und es entstehe "kein Dauerwerkzeug" zur Massenüberwachung der Internetnutzer. Generell lobte der Informatiker die Bemühungen der Karlsruher Richter, die Technik zu verstehen. Was die Politiker daraus machen, stünde dazu "im krassen Gegensatz".
"Wenn der Gesetzgeber weiter in dieser Form mit Verfassungsgerichtsurteilen umgeht, geraten wir in schwere rechtspolitische Krise", monierte auch Hirsch. So sei aus den Vorgaben Karlsruhes zur zweistufigen Prüfung, ob bei den gewonnenen Daten Informationen aus dem geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung enthalten sein könnten, ein "Beamtenband" geworden. Angestellte des BKA selbst sollten dem Entwurf nach die Daten kontrollieren, nicht ein Richter wie bei dem für den großen Lausch- und Spähangriff in der Wohnung entworfenen Ansatz des "Richterbandes". Ein solches ist bei der Ausforschung von IT-Systemen Schäuble zufolge aber auch gar nicht vom Verfassungsgericht vorgeschrieben worden.
Hirsch empfahl dem Gesetzgeber dagegen, höchstens eine strenge Regelung wie in den USA einzuführen. Dort gehe ein versiegeltes Band an einer Richter. Stelle dieser fest, dass die Privatsphäre der Betroffenen tief berührt werde, sei die gesamte Aufnahme nicht verwertungsfähig. Zugleich brachte er seine Sorge zum Ausdruck, dass der von den Karlsruher Richtern bislang immer verteidigte Verhältnismäßigkeitsmaßstab an "Osteoporose" leide und zu zerbröseln drohe. Dies zeige sich vor allem bei den in jüngster Zeit verabschiedeten oder geplanten Vorkehrungen zum Schutz sogenannter Berufsgeheimnisträger wie Journalisten.
Dass die bayerische Landesregierung es Polizei und Staatsschützern erlauben will, zur Installation der Spähsoftware in die Wohnungen Verdächtiger einzudringen, fand bei Fredrik Roggan, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der HU, ebenfalls keine Gnade. Für Geheimdienste etwa gebe es offiziell keine verfassungsrechtliche Möglichkeit, das Grundrecht auf Unversehrtheit des Wohnraums zu verletzen. Die Bedeutung der geplanten Legalisierung der Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz wird dem Rechtsanwalt zufolge zudem überschätzt. Die Maßnahme könne aufgrund allgemeiner materieller Einschränkungen der BKA-Kompetenzen kaum Anwendung finden. Stärker im Auge zu behalten sei die Ankündigung der Justizministerin, eine Übernahme einer vergleichbaren Befugnis in die Strafprozessordnung zu prüfen.
Der Bayreuther Staatsrechtler Oliver Lepsius beklagte die allgemeine Tendenz bei den regelmäßig von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärten "Sicherheitsgesetzen", die Strafbarkeit immer weiter ins Vorfeld konkreter Taten zu verlagern. Als "gefährliche Entwicklung" bezeichnete er etwa das Vorhaben Zypries', neue Straftatbestände gegen "Terror-Planer" zu schaffen, welche schon schwammige Bestrebungen zu und die Unterstützung von terroristischen Anschlägen kriminalisieren sollen. Lepsius fürchtete, dass so "völlig unverdächtige Bereiche des Soziallebens" wie das Verleihen eines Computers an einen Freund von der Strafbarkeit erfasst werden können.(Quelle.de)
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