Opposition, Presseverbände und Anwälte lehnen BKA-Gesetz weiter ab
Der von Bund und Ländern anvisierte Kompromiss bei der umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) stößt auf scharfe Kritik bei FDP, Linken und Grünen. Proteste kommen auch von sogenannten Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht entgegen SPD-Forderungen aus den Ländern nicht gestärkt werden soll. Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar begrüßte in einer ersten Reaktion gegenüber heise online "alle Veränderungen, die den Datenschutz verbessern". Bislang sei die Einigung aber nicht ganz vollzogen und es könnten noch weitere Korrekturen erfolgen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sieht den Verhandlungsspielraum dagegen einmal mehr restlos ausgeschöpft. Der CDU-Politiker rechnet damit, dass das BKA-Gesetz in diesem Jahr in Kraft treten kann.
Dass die Extra-Runde, die das umkämpfte Vorhaben nach dem vorläufigen Scheitern im Bundesrat drehte, kurz ausfallen dürfte, bestätigte inzwischen der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), habe sich auf drei Änderungen verständigt. Laut dem Verhandlungsführer der Sozialdemokraten soll der Einsatz des Bundestrojaners auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden. Der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung werde ebenfalls unter Richtervorbehalt gestellt. Es soll aber dabei bleiben, dass eine Online-Razzia nur dann von vornherein nicht durchgeführt werden darf, wenn "allein" Kenntnisse aus dieser Intimsphäre erlangt werden könnten. Zudem umfasst die Verständigung den Anspruch, eine bessere Abgrenzung der Befugnisse BKA und Landeskriminalämter zu erzielen.+
Der stellvertretende Ministerpräsident Sachsens und SPD-Landesvorsitzende Thomas Jurk hat daraufhin Zustimmung im Bundesrat bei der nächsten Plenarsitzung vor Weihnachten signalisiert. Er sehe die Änderungen auch als einen Erfolg der sächsischen Jusos, sagte er der "Leipziger Volkszeitung". Die Nachwuchsorganisation der Sozialdemokraten hatten mit einem Antrag zur Ablehnung des BKA-Gesetzes in der vom Bundestag beschlossenen Fassung die Weichen für das vorläufige Nein der Länderkammer mit gestellt. Die Jusos selbst sehen die Sache offenbar anders. Sie haben gemeinsam mit der Grünen Jugend und der Linksjugend eine Erklärung abgegeben. Darin sprechen sie sich grundsätzlich gegen ein BKA-Gesetz aus, das verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubt und die Wohnungen "und Privatsphären" unbeteiligter Dritter einer umfangreichen Überwachung zugänglich macht.
Für Wolfgang Neskovic, Vize-Vorsitzender der Linken im Bundestag, bleibt das Ansinnen ein "rechtsstaatliches Missverständnis". Die grundsätzlichen Einwände bestünden fort. So solle das BKA weiter zu einer Behörde ausgebaut werden, unter deren Dach sich die Kompetenzen von Geheimdiensten und Polizeien vereinen. Das Trennungsgebot werde so künftig "nur noch für Historiker von Interesse sein". Der Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre beim verdeckten Zugriff auf IT-Systeme sei generell "völlig unzureichend ausgestaltet". Bei heimlichen Online-Durchsuchungem bestehe keine geringere Gefährdung des Kernbereichs als bei der Wohnraumüberwachung. Trotzdem sehe der Gesetzentwurf hier ein niedrigeres Schutzniveau vor.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sieht in dem Ergebnis eine "schallende Ohrfeige für die Grundrechte", die damit einmal mehr dem parteitaktischen Geschacher der Koalition zum Opfer gefallen seien. Der Berg habe gekreißt und nicht einmal ein Mäuschen geboren. Über den eigentlichen Dammbruch, dass das BKA Daten von einem PC auch dann heimlich erheben dürfen soll, wenn schon vorher von einer Verletzung des Kernbereichs auszugehen sei, hätten Union und SPD nicht einmal verhandelt. Punkte wie der geplante Spähangriff, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung von VoIP, die unkontrollierte Übermittlung von Daten an in- und ausländische Behörden oder die Nutzung von Daten aus der Online-Durchsuchung im Strafverfahren schon bei einem Diebstahl hätten auch keine Erwähnung gefunden. Das letzte Wort werde so erneut das Bundesverfassungsgericht haben müssen.
Andernorts ist von einem faulen Kompromiss die Rede. "Die beteiligten Politiker haben sich wider besseres Wissen über den für einen kritischen Journalismus unbedingt notwendigen Informantenschutz hinweggesetzt", monierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Michael Konken. Die Sicherung der journalistischen Arbeit sei damit im Bereich der Gefahrenabwehr nicht mehr gewährleistet. Konken forderte die Mitglieder des am heutigen Mittag vom Bundeskabinett angerufenen Vermittlungsausschusses zwischen Länderkammer und Bundestag auf, den Mittelweg bei der geplanten Sitzung kommende Woche nicht abzusegen.
Den gleichen Appell richtete der Deutsche Anwaltverein (DAV) an die zuständigen Politiker. Ihm zufolge werden Bürger mit dem geplanten Gesetz unter einen Generalverdacht gestellt. Der Gesetzgeber habe nicht den Nachweis erbracht, dass das Vorhaben auch in der jetzt vorliegenden Form "geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist". In das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant dürfe der Staat nicht eingreifen, zeigte sich DAV-Präsident Hartmut Kilger besorgt über die Absprachen. Es gehe um das rechtsstaatlich notwendige Vertrauen von Mandanten, Patienten und Informanten darauf, "sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können".
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hat die angestrebten Nachbesserungen befürwortet. Diese würden sicher auf "zunehmende Akzeptanz" stoßen. Das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht sei "in Ordnung, weil es der Regelung in der Strafprozessordnung" entspreche. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte nach dem Ausräumen ihrer Bedenken eine rasche Verabschiedung des Gesetzes. Mit den jetzigen Verbesserungen dürfte auch das Bundesverfassungsgericht keine Probleme mit dem Gesetz haben, meint der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt. Leider sei aber damit zu rechnen, dass die "Karlsruhe-Touristen" aus der FDP auch gegen die korrigierte Fassung klagen würden.
Dass die Extra-Runde, die das umkämpfte Vorhaben nach dem vorläufigen Scheitern im Bundesrat drehte, kurz ausfallen dürfte, bestätigte inzwischen der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), habe sich auf drei Änderungen verständigt. Laut dem Verhandlungsführer der Sozialdemokraten soll der Einsatz des Bundestrojaners auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden. Der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung werde ebenfalls unter Richtervorbehalt gestellt. Es soll aber dabei bleiben, dass eine Online-Razzia nur dann von vornherein nicht durchgeführt werden darf, wenn "allein" Kenntnisse aus dieser Intimsphäre erlangt werden könnten. Zudem umfasst die Verständigung den Anspruch, eine bessere Abgrenzung der Befugnisse BKA und Landeskriminalämter zu erzielen.+
Der stellvertretende Ministerpräsident Sachsens und SPD-Landesvorsitzende Thomas Jurk hat daraufhin Zustimmung im Bundesrat bei der nächsten Plenarsitzung vor Weihnachten signalisiert. Er sehe die Änderungen auch als einen Erfolg der sächsischen Jusos, sagte er der "Leipziger Volkszeitung". Die Nachwuchsorganisation der Sozialdemokraten hatten mit einem Antrag zur Ablehnung des BKA-Gesetzes in der vom Bundestag beschlossenen Fassung die Weichen für das vorläufige Nein der Länderkammer mit gestellt. Die Jusos selbst sehen die Sache offenbar anders. Sie haben gemeinsam mit der Grünen Jugend und der Linksjugend eine Erklärung abgegeben. Darin sprechen sie sich grundsätzlich gegen ein BKA-Gesetz aus, das verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubt und die Wohnungen "und Privatsphären" unbeteiligter Dritter einer umfangreichen Überwachung zugänglich macht.
Für Wolfgang Neskovic, Vize-Vorsitzender der Linken im Bundestag, bleibt das Ansinnen ein "rechtsstaatliches Missverständnis". Die grundsätzlichen Einwände bestünden fort. So solle das BKA weiter zu einer Behörde ausgebaut werden, unter deren Dach sich die Kompetenzen von Geheimdiensten und Polizeien vereinen. Das Trennungsgebot werde so künftig "nur noch für Historiker von Interesse sein". Der Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre beim verdeckten Zugriff auf IT-Systeme sei generell "völlig unzureichend ausgestaltet". Bei heimlichen Online-Durchsuchungem bestehe keine geringere Gefährdung des Kernbereichs als bei der Wohnraumüberwachung. Trotzdem sehe der Gesetzentwurf hier ein niedrigeres Schutzniveau vor.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sieht in dem Ergebnis eine "schallende Ohrfeige für die Grundrechte", die damit einmal mehr dem parteitaktischen Geschacher der Koalition zum Opfer gefallen seien. Der Berg habe gekreißt und nicht einmal ein Mäuschen geboren. Über den eigentlichen Dammbruch, dass das BKA Daten von einem PC auch dann heimlich erheben dürfen soll, wenn schon vorher von einer Verletzung des Kernbereichs auszugehen sei, hätten Union und SPD nicht einmal verhandelt. Punkte wie der geplante Spähangriff, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung von VoIP, die unkontrollierte Übermittlung von Daten an in- und ausländische Behörden oder die Nutzung von Daten aus der Online-Durchsuchung im Strafverfahren schon bei einem Diebstahl hätten auch keine Erwähnung gefunden. Das letzte Wort werde so erneut das Bundesverfassungsgericht haben müssen.
Andernorts ist von einem faulen Kompromiss die Rede. "Die beteiligten Politiker haben sich wider besseres Wissen über den für einen kritischen Journalismus unbedingt notwendigen Informantenschutz hinweggesetzt", monierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Michael Konken. Die Sicherung der journalistischen Arbeit sei damit im Bereich der Gefahrenabwehr nicht mehr gewährleistet. Konken forderte die Mitglieder des am heutigen Mittag vom Bundeskabinett angerufenen Vermittlungsausschusses zwischen Länderkammer und Bundestag auf, den Mittelweg bei der geplanten Sitzung kommende Woche nicht abzusegen.
Den gleichen Appell richtete der Deutsche Anwaltverein (DAV) an die zuständigen Politiker. Ihm zufolge werden Bürger mit dem geplanten Gesetz unter einen Generalverdacht gestellt. Der Gesetzgeber habe nicht den Nachweis erbracht, dass das Vorhaben auch in der jetzt vorliegenden Form "geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist". In das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant dürfe der Staat nicht eingreifen, zeigte sich DAV-Präsident Hartmut Kilger besorgt über die Absprachen. Es gehe um das rechtsstaatlich notwendige Vertrauen von Mandanten, Patienten und Informanten darauf, "sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können".
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hat die angestrebten Nachbesserungen befürwortet. Diese würden sicher auf "zunehmende Akzeptanz" stoßen. Das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht sei "in Ordnung, weil es der Regelung in der Strafprozessordnung" entspreche. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte nach dem Ausräumen ihrer Bedenken eine rasche Verabschiedung des Gesetzes. Mit den jetzigen Verbesserungen dürfte auch das Bundesverfassungsgericht keine Probleme mit dem Gesetz haben, meint der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt. Leider sei aber damit zu rechnen, dass die "Karlsruhe-Touristen" aus der FDP auch gegen die korrigierte Fassung klagen würden.
Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c't in der aktuellen Ausgabe (seit Montag, dem 24. 11., im Handel) einen Hintergrundartikel:
- Windei Bundestrojaner, Online-Durchsuchung vs. Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, c't 25/08, S. 86
Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
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