Freitag, September 19, 2008

Gericht: Telekom-Beamte müssen "amtsangemessen" beschäftigt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat Beamten, deren Posten nach Privatisierungen oder Einsparungen weggefallen waren, den Rücken gestärkt. Beamte müssten grundsätzlich "amtsangemessen" beschäftigt werden, entschieden die Leipziger Richter am Donnerstag in drei Urteilen. Weder dürften sie wie in Berlin in einen "Stellenpool" abgeschoben werden noch sei ein Beamter der Deutschen Telekom verpflichtet, sich auf freie Stellen zu bewerben.
In zwei Berliner Fällen entschieden die Richter, die Versetzung in den sogenannten Stellenpool sei verfassungswidrig. Beamten müsse ein ihrem Status entsprechendes Amt übertragen werden. Im "Stellenpool" waren sie nach dem Wegfall ihrer bisherigen Posten jedoch "geparkt" und zu verschiedenen Dienststellen abgeordnet oder – wenn es gar nichts für sie zu tun gab – umgeschult worden. Zudem waren die Mitbestimmungsrechte des Personalrats verletzt worden. (Az: BVerwG 2 C 3.07 und 2 C 8.07)
Ein Telekom-Beamter hatte außerdem dagegen geklagt, dass sein Arbeitgeber ihn gemaßregelt und disziplinarische Konsequenzen angekündigt hatte, weil er sich nicht auf freie Stellen bewerben wollte. Der Mann war 2003 in die Personalservice-Tochter Vivento versetzt worden. Dort hatte er wie alle anderen Kollegen keinen neuen Aufgabenbereich erhalten. Die Telekom war aber verurteilt worden, den Beamten "amtsangemessen" zu beschäftigen. Die Bundesverwaltungsrichter bestätigten dies. (Az.: BVerwG 2 C 126.07)(Quelle:Heise.de)

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