Freitag, Mai 09, 2008

Bundestag verabschiedet Jugendschutzgesetz gegen sogenannte "Killerspiele"

Der Bundestag hat wie erwartet den umstrittenen Regierungsentwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes mit den Stimmen der Mehrheit der großen Koalition abgesegnet. Die Gesetzesnovelle, die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und sogenannte "Killerspiele" als jugendgefährdend auf dem Index landen. Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. "Damit machen wir Jugendschutz sichtbar", sagte die CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal laut dpa.
Mit der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hochgehaltenen Initiative werden Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Gesetzlich festgeschrieben werden auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
FDP, Linke und Grüne bezeichneten das Gesetz als unzureichend und mahnten zusätzliche Regelungen für den Online-Bereich an. Der FDP-Medienexperte Christoph Waitz warnte, im Internet könnten sich Kinder und Jugendliche indizierte Spiele weiterhin ohne jede Altersprüfung herunterladen. Auch der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, kritisierte, mit der Neuregelung treibe man die Jugendlichen "vorsätzlich ins ungeregelte Internet".
Die Linke mahnte eine Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und Eltern an. "Medienkompetenz ist die Schlüsselkategorie", sagte Lothar Bisky. Der jugendpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, forderte darüber hinaus verschärfte Kontrollen im Handel sowie höhere Bußgelder bei Verstößen gegen den Jugendschutz.

Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen. Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition war dieser Vorschlag aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Gehring erklärte, damit hätte man Kinder zu "Lückenbüßern" für mangelnde staatliche Kontrolle gemacht.(Quelle:heise.de)

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