Mittwoch, April 02, 2008

Prozess in Antalya - Haftstrafe für Marco unrealistisch

Erneut ist der Prozess gegen Marco Weiss verschoben worden. Fortsetzung folgt. Allerdings glaubt selbst Ömer Aycan, Anwalt des mutmaßlichen Opfers Charlotte, nicht mehr daran, dass der 18-jährige Uelzener ins Gefängnis muss.
Acht Monate türkische Untersuchungshaft, etliche Prozesstage und noch immer kein Ende - für den wegen Vergewaltigung angeklagten Marco wird eine Haftstrafe immer unwahrscheinlicher. Auch der Anwalt des britischen Mädchens Charlotte rechnet nicht damit. "Das ist nicht realistisch", sagte Ömer Aycan kurz nachdem die Verhandlung in Antalya vertagt worden war. Es sei zuviel Zeit ergebnislos verstrichen.
Das Verfahren ist langwierig: Der jetzt angesetzte Prozesstermin wurde auf den 4. Juli verschoben - wieder einmal. Aycan kritisierte vor allem, dass das Gericht ein psychologisches Gutachten über Charlotte erst berücksichtigt habe, als das türkische Justizministerium eingriff. Nun brauchen Marcos Anwälte Michael Nagel und Matthias Waldraff Zeit, um das neue Material zu prüfen. Und ein Experte in Istanbul soll noch einmal die Gerichtsakten durchleuchten.

Marco bleibt in Deutschland

Marco hat von der erneuten Vertagung nichts mitbekommen. Er war auf Rat seiner Ärzte nicht nach Antalya gereist. Und "das Gericht hat ausdrücklich betont, dass Marco auch am nächsten Verhandlungstag nicht persönlich erscheinen muss", sagten seine Anwälte.
Der 18-jährige Schüler soll die 13-jährige Britin Charlotte vor einem Jahr im türkischen Badeort Side vergewaltigt haben. Nach acht Monaten in türkischer Untersuchungshaft ist er im Dezember nach Deutschland zurückgekehrt. Er bestreitet die Vorwürfe.(Quelle:stern.de)

Labels:

1 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Das Gericht hat das psychologische Gutachten über Charlottes deshalb nicht berücksichtigt, weil es diesen Namne nicht verdient hat. Es wurde zwar jetzt zu den Akten genommen, aber ernst genommen wird es damit noch lange nicht. Die Strategie der Anklage, das Mädchen nicht vor Gericht aussagen zu lassen und über ein so genanntes
psychologisches Gutachten diese Verhalten zu rechtfertigen und trotzdem ein hohes Strafmass zu erreichen, ist damit zu recht voll gescheitert.

4:01 PM  

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite