Polizei kritisiert Verkauf unregistrierter Handy-Karten
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Anbieter Anonyphone gerügt, der nach eigenen Angaben nicht mehr auf eine Person registrierte Prepaid-Karten für Mobiltelefone verkauft. Der stellvertretende Vorsitzende des BDK, Wilfried Albishausen, bezeichnete den Service gegenüber dem Westfalen-Blatt als "unmoralisch und für die Polizeiarbeit fatal". Seine Kritik richtet sich vor allem gegen das Unterlaufen der Anfang Januar in Kraft getretenen Pflicht für Telekommunikationsanbieter zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten.
Gesetzgeber und Ermittler würden mit der Vorratsdatenspeicherung nicht auf den gläsernen Bürger abzielen, sondern den gläsernen Straftäter wollen, verteidigte Albishausen die sechsmonatige Aufzeichnung der Nutzerspuren. Dies werde mit den anonymen Handykarten erschwert.
Die deutsche Niederlassung der Baytrade Limited in Garbsen, die den Service Anonyphone hierzulande betreibt, hat dem Bericht zufolge bereits über 1000 anonymer Prepaid-Karten verkauft. Die ursprünglichen Besitzer sind demnach irgendwann von einer Smartcard zum Aufladen auf eine feste Vertragskarte umgestiegen und haben die alte SIM-Karte beim Händler gelassen. Diese Prepaid-Karten seien noch im Netz angemeldet, aber auf keine Person mehr registriert. Die Rechtmäßigkeit seines Angebotes habe er prüfen lassen, sagte der Firmeninhaber dem Blatt.
Bei der Erläuterung des Angebots bezieht sich Anonyphone auf einen Paragraphen 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Demnach "darf die geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten und deren Entgeltfestlegung nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Erbringung oder Entgeltfestlegung dieser Dienste nicht erforderlich sind." Allerdings bezieht sich der Dienstleister anscheinend auf eine veraltete Fassung des TKG, da in der aktuellen eine solche Klausel an der bezeichneten Stelle nicht zu finden ist. Dass gängige Anbieter von Prepaid-Karten die Vorlage eines Personalausweises verlangen, wird bei Anonyphone mit deren Datensammelwut erklärt. Es gehe darum, die Kunden "mit Werbung zuzubomben".
Seit der TKG-Novelle im Jahr 2004 müssen Anbieter gemäß der Paragraphen 95 Absatz 3, 111, 112 und 113 persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses erheben. Dieser Zwang bezieht sich auch auf den Kauf vorausbezahlter Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die Strafverfolgungsbehörden in einem größtenteils automatisierten Verfahren Zugriff haben. Gegen diese Bestimmung ist aber eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Seit Anfang des Jahres müssen Telekommunikationsfirmen zusätzlich gemäß der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Mobiltelefonen werden zudem der ungefähre Standort des Benutzers und die Gerätenummer festgehalten. Sicherheitsbehörden haben Zugriff auf die umfangreichen Datenbestände. Auch gegen diese Novelle sind zahlreiche besorgte Bürger und Oppositionspolitiker vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Anfang des Jahres hatte sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereits an einer Handykarten-Tauschbörse versucht, um der Registrierungspflicht sowie der Vorratsdatenspeicherung ein Schnippchen zu schlagen. Die Aktion wird mittlerweile aber nicht mehr von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern unterstützt, da es Bedenken wegen Missbrauchsmöglichkeiten und des Vorspiegelns einer effektiv nicht bestehenden Anonymität gab.
Gesetzgeber und Ermittler würden mit der Vorratsdatenspeicherung nicht auf den gläsernen Bürger abzielen, sondern den gläsernen Straftäter wollen, verteidigte Albishausen die sechsmonatige Aufzeichnung der Nutzerspuren. Dies werde mit den anonymen Handykarten erschwert.
Die deutsche Niederlassung der Baytrade Limited in Garbsen, die den Service Anonyphone hierzulande betreibt, hat dem Bericht zufolge bereits über 1000 anonymer Prepaid-Karten verkauft. Die ursprünglichen Besitzer sind demnach irgendwann von einer Smartcard zum Aufladen auf eine feste Vertragskarte umgestiegen und haben die alte SIM-Karte beim Händler gelassen. Diese Prepaid-Karten seien noch im Netz angemeldet, aber auf keine Person mehr registriert. Die Rechtmäßigkeit seines Angebotes habe er prüfen lassen, sagte der Firmeninhaber dem Blatt.
Bei der Erläuterung des Angebots bezieht sich Anonyphone auf einen Paragraphen 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Demnach "darf die geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten und deren Entgeltfestlegung nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Erbringung oder Entgeltfestlegung dieser Dienste nicht erforderlich sind." Allerdings bezieht sich der Dienstleister anscheinend auf eine veraltete Fassung des TKG, da in der aktuellen eine solche Klausel an der bezeichneten Stelle nicht zu finden ist. Dass gängige Anbieter von Prepaid-Karten die Vorlage eines Personalausweises verlangen, wird bei Anonyphone mit deren Datensammelwut erklärt. Es gehe darum, die Kunden "mit Werbung zuzubomben".
Seit der TKG-Novelle im Jahr 2004 müssen Anbieter gemäß der Paragraphen 95 Absatz 3, 111, 112 und 113 persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses erheben. Dieser Zwang bezieht sich auch auf den Kauf vorausbezahlter Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die Strafverfolgungsbehörden in einem größtenteils automatisierten Verfahren Zugriff haben. Gegen diese Bestimmung ist aber eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Seit Anfang des Jahres müssen Telekommunikationsfirmen zusätzlich gemäß der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Mobiltelefonen werden zudem der ungefähre Standort des Benutzers und die Gerätenummer festgehalten. Sicherheitsbehörden haben Zugriff auf die umfangreichen Datenbestände. Auch gegen diese Novelle sind zahlreiche besorgte Bürger und Oppositionspolitiker vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Anfang des Jahres hatte sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereits an einer Handykarten-Tauschbörse versucht, um der Registrierungspflicht sowie der Vorratsdatenspeicherung ein Schnippchen zu schlagen. Die Aktion wird mittlerweile aber nicht mehr von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern unterstützt, da es Bedenken wegen Missbrauchsmöglichkeiten und des Vorspiegelns einer effektiv nicht bestehenden Anonymität gab.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite