Freitag, Januar 25, 2008

BND-Aktion von 2001 zur Terrorbekämpfung gebilligt - Telefonüberwachung war rechtmäßig

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Telefonate von Terrorverdächtigen abhören. Damit wiesen die Richter die Klage eines in Düsseldorf verurteilten islamischen Extremisten zurück.
Die so genannte strategische Telefonüberwachung mutmaßlicher Extremisten nach den Anschlägen vom 11. September in den USA sei notwendig gewesen, um mögliche weitere Anschläge der Al-Qaida-Organisation in Deutschland oder von Deutschland aus zu verhindern, heißt es in dem am Donnerstag (24.01.08) veröffentlichten Urteil. Bei der "strategischen Telefonüberwachung" werden eine Vielzahl von Telefonverbindungen nach bestimmten Suchbegriffen erfasst und in bestimmten Fällen ausgewertet.
Durch die Überwachung gingen den Ermittlern vom BND mehrere so genannte Schläfer ins Netz, die im Vorfeld der Anschläge in den USA Kontakt zum Netzwerk Al-Qaida hatten.
Auf diese Weise stießen die Ermittler auch auf Mohamed Abu D. Im Oktober 2005 wurde er mit anderen Mitgliedern der Vereinigung "Al-Tawhid" vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt, die er zur Zeit in Köln verbüßt. Mohamed D. hatte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Telefonüberwachung geklagt - und ist mit dieser Klage jetzt gescheitert.

Labels:

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite