Freispruch für Polizisten löst Tumulte aus
Dessau - Knapp vier Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau sind die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Ihnen sei keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Januar 2005 nachzuweisen, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Montag.
Zu einer detaillierten Urteilsbegründung kam der Vorsitzende Richter zunächst nicht, weil im Gerichtssaal Tumulte unter den Zuschauern ausbrachen. Zuhörer stürmten im Gerichtssaal auf den Vorsitzenden Richter Manfred Steinhoff zu und beschimpften ihn als Lügner. Polizisten wurden herbeigerufen, um gegen die empörten Menschen vorzugehen und die Ordnung wiederherzustellen.
Richter Manfred Steinhoff kritisierte in seinem Urteil, dass das tatsächliche Geschehen wegen widersprüchlicher Aussagen nicht habe aufgeklärt werden können.
"Der Freispruch ist nicht darauf begründet, dass wir auf irgendeine Art herausgefunden hätten, was sich am 7. Januar 2005 im Polizeirevier abgespielt hätte", sagte Steinhoff. Er kritisierte scharf, dass die Zeugen mit ihren widersprüchlichen Aussagen dafür gesorgt hätten, dass das Verfahren nichts mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun gehabt habe.
In einem solchen Prozess müssten alle Möglichkeiten an Beweisen ausgeschöpft und dann versucht werden, die Wahrheit und ein Urteil zu finden. Das sei hier nicht möglich gewesen. "Trotz aller Bemühungen ist dieses Verfahren gescheitert", so Manfred Steinhoff.
Die Verteidigung zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Oberstaatsanwalt Christian Preissner konnte am Montag noch nicht sagen, ob er Rechtsmittel einlegen will. Die Vertreter der Nebenklage kündigten Revision an.
Die Polizei ging während der Tumulte gegen empörte Zuschauer vor und führte mindestens einen aus dem Saal. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mitglieder einer Initiative zum Gedenken an den Asylbewerber und skandierten Rufe wie "Dieses Urteil ist eine Schande" und "Menschenrechte gelten nichts mehr in Deutschland." Richter Steinhoff trat von Polizisten geschützt vor das Gebäude, um die Menge zu beruhigen.
Jalloh war im Alter von 23 Jahren in der Gewahrsamszelle eines Polizeireviers ums Leben gekommen. Er soll die Flammen an seiner Matratze mit einem Feuerzeug selbst entfacht haben - obwohl er zu dem Zeitpunkt gefesselt war. Den beiden Polizisten war in dem seit 22 Monaten laufenden Verfahren ursprünglich vorgeworfen worden, eine Mitschuld am Tod des Mannes zu tragen.
Während des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft für einen Polizisten eine milde Geldstrafe gefordert und beim zweiten Angeklagten auf Freispruch plädiert. Der Dienstgruppenleiter Andreas S. habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, wobei sich sein Verschulden "im niedrigen Bereich bewege", sagte Oberstaatsanwalt Christian Preissner am heutigen Montag vor dem Landgericht Dessau. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten Freispruch beantragt.
Dem Mann sei vorzuwerfen, dass er beim Alarm des Rauchmelders in Jallohs Zelle nicht an Brand gedacht und nicht zu einem Feuerlöscher gegriffen habe, hatte der Oberstaatsanwalt erklärt. Für diesen Polizeibeamten hatte er deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro beantragt. Bei dem zweiten Angeklagten habe die Beweisaufnahme keinen Tatvorwurf ergeben. Dem Streifenpolizisten Hans-Ulrich M. war anfänglich vorgeworfen worden, bei der Durchsuchung des in Gewahrsam genommenen Jalloh ein Feuerzeug übersehen zu haben.
In Zelle Brand gelegt
Beide Polizeibeamte standen wegen des Vorwurfs einer Mitschuld am Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone seit März 2007 vor Gericht.
Der 23-jährige Jalloh wurde vor fast vier Jahren in Dessau festgenommen, weil sich Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt fühlten und die Polizei riefen. Er starb am 7. Januar 2005 in der Ausnüchterungszelle, in der man ihn auf dem Boden liegend an Händen und Füßen fesselte. Todesursache war ein Hitzeschock durch einen Brand, den der Mann anscheinend selbst entfachte.
Die Verteidiger argumentierten, es handele sich um einen Unglücksfall. Der Dienstgruppenleiter habe den Mann retten wollen, es sei ihm jedoch nicht gelungen.
Die Vertreter der Eltern und Geschwister Jallohs wandten sich gegen die Darstellung, dass keine andere Möglichkeit als Selbstentzündung infrage käme. Dieser Sachverhalt sei nicht beweisbar, lediglich eine theoretische Möglichkeit, sagte Rechtsanwalt Felix Isensee, der einen Bruder Jallohs vertrat.
Dieser äußerte am Montag vor Gericht, dass sein Bruder vor einem Bürgerkrieg weggelaufen sei und sich selbst nicht umgebracht habe.
"Wir wollen wissen, wer ihn umgebracht hat. Es geht nicht um Schwarz oder Weiß, es geht um einen Menschen, der ums Leben kam."
Auch Staatsanwaltschaft ging von Unfall aus
Wie die Verteidigung ging dagegen auch die Anklage von einem Unfall aus. "Es gibt keine andere denkbare Variante als die, dass Oury Jalloh selbst das Feuer angezündet hat", sagte Oberstaatsanwalt Preissner. Für ihn handele es sich "hier um einen ganz tragischen Unglücksfall", bei dem nach seiner Überzeugung der Tod von Jalloh aber vermeidbar gewesen wäre.
In dem fast 60 Verhandlungstage dauernden Prozess hatte das Gericht versucht, die genauen Umstände des Sterbens des Asylbewerbers zu ermitteln. Mehrfach ordnete es Brandversuche am Feuerwehrinstitut Sachsen-Anhalt an, um Aufschluss über die genaue Todesursache und den exakten zeitlichen Ablauf zwischen Ausbruch des Feuers und dem Tod Jallohs zu erhalten.
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