Microsoft verlängert Verfügbarkeit von XP-Downgrade-Medien für OEMs
Käufern von Windows Vista Ultimate, Enterprise oder Business räumt die Lizenz das Recht ein, stattdessen XP Professional, die Tablet-PC-Edition oder XP Professional x64-Edition zu installieren. Der Haken an der Sache: Der Kunde muss sich sowohl das Installationsmedium als auch den CD-Key selbst besorgen, das Downgrade-Recht lässt sich also nur von jenen nutzen, die ohnehin bereits im Besitz einer XP-Lizenz sind. Mit der lassen sich zusätzliche Rechner bestücken, für die eine Vista-Lizenz vorliegt, die dann im Schrank bleibt.
Einige große PC-Hersteller (OEMs) nutzen dieses Downgrade-Recht jedoch und liefern ihre PCs nicht nur mit Vista, sondern auch XP-Recovery-Medien aus, mit denen der Käufer das Downgrade, sofern es der Hersteller nicht bereits durchgeführt hat, selbst nachholen kann. Dieses Vorgehen ist von Microsoft abgesegnet, war jedoch ursprünglich bis Ende Januar 2009 limitiert. Diese Frist hat Microsoft nun bis Ende Juli 2009 ausgedehnt, möglicherweise auf Druck der OEM-Hersteller.
Anders als ursprünglich dargestellt ist das Downgrade-Recht selbst davon nicht betroffen, es gilt ohnehin zeitlich unlimitiert. Nur werden sich die Kunden nach Ablauf der Frist XP-CD und CD-Key halt wieder selbst besorgen müssen. Das Downgrade-Recht, das es auch schon bei früheren Windows-Versionen gab, ist eigentlich gar nicht für Privatkunden gedacht, sondern für Firmenkunden. Die können auf diese Weise weiterhin XP-Lizenzen erwerben, obwohl der Vista-Vorgänger nicht mehr geliefert wird. Vorteil für Microsoft: Obwohl der Kunde in diesem Fall weiter auf XP setzt, geht der Zähler für verkaufte Vista-Lizenzen herauf. Microsofts Jubel über 180 Millionen verkaufte Vista-Lizenzen ist folglich mit Vorsicht zu genießen, denn über die Anzahl der tatsächlich installierten Vista-Lizenzen sagen die Verkaufszahlen nichts aus.
Nicht betroffen von der Fristverlängerung sind auch die Hersteller von Netbooks und Nettops, die Windows XP noch bis zum Juni 2010 oder bis zu einem Jahr nach der Vorstellung der kommenden Windows-Version 7 auf ihren Rechner installieren dürfen – allerdings nur die Home-Version und auch die nur, sofern das Gerät maximal über eine 160 GByte große Festplatte (ursprünglich 80) und ein 10,2 Zoll großes Display verfügt.(Quelle:Heise.de)
Einige große PC-Hersteller (OEMs) nutzen dieses Downgrade-Recht jedoch und liefern ihre PCs nicht nur mit Vista, sondern auch XP-Recovery-Medien aus, mit denen der Käufer das Downgrade, sofern es der Hersteller nicht bereits durchgeführt hat, selbst nachholen kann. Dieses Vorgehen ist von Microsoft abgesegnet, war jedoch ursprünglich bis Ende Januar 2009 limitiert. Diese Frist hat Microsoft nun bis Ende Juli 2009 ausgedehnt, möglicherweise auf Druck der OEM-Hersteller.
Anders als ursprünglich dargestellt ist das Downgrade-Recht selbst davon nicht betroffen, es gilt ohnehin zeitlich unlimitiert. Nur werden sich die Kunden nach Ablauf der Frist XP-CD und CD-Key halt wieder selbst besorgen müssen. Das Downgrade-Recht, das es auch schon bei früheren Windows-Versionen gab, ist eigentlich gar nicht für Privatkunden gedacht, sondern für Firmenkunden. Die können auf diese Weise weiterhin XP-Lizenzen erwerben, obwohl der Vista-Vorgänger nicht mehr geliefert wird. Vorteil für Microsoft: Obwohl der Kunde in diesem Fall weiter auf XP setzt, geht der Zähler für verkaufte Vista-Lizenzen herauf. Microsofts Jubel über 180 Millionen verkaufte Vista-Lizenzen ist folglich mit Vorsicht zu genießen, denn über die Anzahl der tatsächlich installierten Vista-Lizenzen sagen die Verkaufszahlen nichts aus.
Nicht betroffen von der Fristverlängerung sind auch die Hersteller von Netbooks und Nettops, die Windows XP noch bis zum Juni 2010 oder bis zu einem Jahr nach der Vorstellung der kommenden Windows-Version 7 auf ihren Rechner installieren dürfen – allerdings nur die Home-Version und auch die nur, sofern das Gerät maximal über eine 160 GByte große Festplatte (ursprünglich 80) und ein 10,2 Zoll großes Display verfügt.(Quelle:Heise.de)
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