NS-Kriegsverbrecherprozess wegen 14-fachen Mordes begonnen

Dabei kamen zehn Männer im Alter von 16 bis 66 Jahren ums Leben. Lediglich ein 15-Jähriger überlebte, er gilt als wichtiger Zeuge in dem Prozess. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung bestritt Sch. "voll umfänglich die in der Anklage gemachten Vorwürfe". Er habe keinen Befehl zur Erschießung und zur Sprengung eines Hauses gegeben. Nach Angaben der Verteidiger des nicht in Untersuchungshaft sitzenden Mannes aus Ottobrunn bei München befand dieser sich zur Tatzeit nicht am Tatort. Die Anklage stütze sich lediglich auf Vermutungen. Die Staatsanwaltschaft führe keinen einzigen Augen- und Ohrenzeugen auf, der die Anwesenheit von Sch. belegen könne.
Sch. lebte nach Kriegsende unbehelligt in Ottobrunn. Dort saß er über Jahrzehnte im Gemeinderat, die Gemeinde verlieh ihm erst vor wenigen Jahren eine Auszeichnung für sein Engagement. Die Vorwürfe gegen Sch. waren erst durch den Fund neuer Akten in den 90er Jahren ans Licht gekommen. Ein italienisches Gericht verurteilte ihn im Jahr 2006 wegen der Vorwürfe in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Trotz der Anklage in München blieb Sch. bislang auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft begründet dies damit, dass keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.
Der 90-jährige Sch. machte zum Prozessauftakt einen körperlich fitten Eindruck. Wegen Hörproblemen verfolgte er die Verhandlung über Kopfhörer. Einer seiner beiden Verteidiger kündigte an, wegen des schlechten Gehörs im weiteren Prozessverlauf womöglich Verhandlungsunfähigkeit zu beantragen. Außerdem bezweifelte er, dass dieser wegen seines hohen Alters mental überhaupt in der Lage ist, dem Verfahren zu folgen. Einen Antrag zur Verhandlungsunfähigkeit stellte der Verteidiger aber nicht. (Quelle:Heise.de)
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