Mittwoch, September 03, 2008

Ebay verantwortlich für gefälschte Produkte

Der Uhrenhersteller Rolex hat sich beim Bundesgerichtshof durchsetzt. Die Richter entschieden: Das Internet-Auktionshaus muss dafür sorgen, dass auf seinem Marktplatz keine Produktfälschungen auftauchen.
Die Internet-Auktionshaus Ebay muss verhindern, dass auf seiner Plattform gefälschte Uhren oder andere Plagiate angeboten werden. Ebay ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Fälschungen nicht in seinem Online-Marktplatz angeboten werden können. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Allerdings dürfen Ebay dem Urteil zufolge keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden.
Werden Ebay und andere Aktionsplattformen von Markeninhabern laut Urteil auf Angebote mit gefälschten Markenprodukten hingewiesen, sind sie verpflichtet, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren. Sie müssen überdies grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Damit setzte der Uhrenhersteller Rolex seinen Unterlassungsanspruch gegen Ebay in letzter Instanz durch.
Quelle:(Welt-online.de)

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