Donnerstag, August 14, 2008

Britischer Hacker steht vor Auslieferung in die USA

Auf der Suche nach Informationen über Ufos hackte er sich in Dutzende Computer der NASA und des US-Militärs, jetzt steht einem Briten die Auslieferung in die USA bevor. Gary McKinnon verlor heute das Berufungsverfahren vor dem höchsten britischen Gericht Lords of Appeal in London, mit dem er eine Auslieferung verhindern wollte. In den USA droht dem 42-Jährigen eine Gefängnisstrafe von zehn oder mehr Jahren.
Der arbeitslose Mann soll zwischen dem 1. Februar 2001 und dem 19. März 2002 fast 100 Computer der US-Armee, -Luftwaffe, -Marine und des Pentagons sowie der Raumfahrtbehörde NASA von seiner Wohnung in London aus angezapft haben. Mit seiner Software habe er 73.000 behördliche Computer absuchen können, schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Da er auf neun Computern wichtige Dateien gelöscht habe, musste das Netzwerk des Militärbezirks Washington mit 2000 Computern für 24 Stunden heruntergefahren werden. Insgesamt soll McKinnon einen Schaden von 700.000 US-Dollar verursacht haben.
McKinnon gestand, die Computer gehackt zu haben. Er sagte aber, er sei eher ein "Computer-Freak" und habe nach Informationen über Ufos suchen wollen. "Gary McKinnon ist weder ein Terrorist noch ein Sympathisant mit Terroristen", hieß es in der Mitteilung der Anwälte. Die Verteidiger kündigten eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Der Verteidiger erklärte, McKinnon habe aus Neugierde gehandelt. Wegen der laxen Sicherheitsvorkehrungen habe er die Computer hacken können. Die Konsequenzen einer Auslieferung seien "unproportional", da er mit einer Strafe von etwa drei bis vier Jahren zu rechnen habe, wenn er mit den Behörden kooperiere, und mit zehn oder mehr Jahren, wenn er die Zusammenarbeit verweigere. Das widerspreche englischem Recht. Dem widersprachen die Richter, auch in Großbritannien gebe es für ein Schuldeingeständnis mitunter Strafnachlass.
Die US-Behörden beschuldigen ihn, 950 Passwörter gestohlen und Dokumente gelöscht zu haben. Sein Vergehen sei unter Umständen wie eine Terrorismus-Tat zu behandeln. In Großbritannien wurde der Mann 2002 festgenommen, aber nie angeklagt. McKinnon hatte gegen ein Auslieferungsurteil von 2006 Berufung eingelegt.(Quelle:Heise.de)

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