Rechtsstreit zwischen eBay und Tiffany geht in die nächste Runde
Der US-Schmuckkonzern Tiffany & Co. hat Berufung gegen ein Mitte Juli ergangenes Urteil eingelegt, das den Online-Auktionsbetreiber eBay von einer generellen Haftbarmachung für das Einstellen von gefälschten Markenartikeln befreit. Der zuständige Richter am "United States District Court for the Southern District of New York" stellte damals fest, dass es nicht primär die Aufgabe von eBay sei, die Einhaltung von Markenrechtsansprüchen zu überwachen, sondern von Firmen wie Tiffany.
Tiffany hatte eBay bereits im Jahr 2004 verklagt, nachdem das Unternehmen eigenen Angaben zufolge herausfand, dass es sich bei drei Viertel der bei eBay angebotenen Tiffany-Produkte um Fälschungen handelte. Daraufhin wollte der Schmuckkonzern eine gerichtliche Verfügung erreichen, die eBay zur Prüfung der Angebote zwingt. Richter Richard J. Sullivan befand jedoch, dass allein das Wissen, dass Markenverletzungen auf den eBay-Seiten vorkommen können, eine solche Verfügung nicht begründe.
Mit der Eingabe beim "United States Court of Appeals for the Second Circuit" will Tiffany nun erreichen, dass die Bezirksgerichtsentscheidung aufgehoben wird. "Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung rechtlich nicht haltbar", erklärt Tiffany-Justiziar Patrick Dorsey. "Sobald eBay Kenntnis davon hat, dass auf seinen Seiten in großem Stil mit gefälschten Markenprodukten gehandelt wird, muss das Unternehmen gezwungen werden können, diese Vorgänge zu untersuchen und Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern und Rechteinhabern einzuleiten."
eBay macht hingegen geltend, dass man beim Verdacht von Markenrechtsverletzungen von sich aus aktiv werde und gefälschte Produkte rasch aus den Versteigerungen entferne. Tiffany wirft das Unternehmen vor, sich nicht ausreichend an den Markenschutzprogrammen der Online-Auktionsplattform beteiligt zu haben. "Die Entscheidung Tiffanys, den Rechtsstreit fortzuführen, trägt nichts zum Kampf gegen Produktfälschungen bei", formuliert eBay in einer Unternehmensmitteilung.
Bei ähnlichen Rechtsstreitigkeiten in Europa war das Online-Auktionshaus zuletzt weniger erfolgreich. Zunächst verhängte ein Gericht im französischen Troyes eine Strafe von 20.000 Euro wegen des Verkaufs zweier gefälschter Hermes-Taschen auf der eBay-Plattform, dann verurteilte das Pariser Handelsgericht das Unternehmen zu einer Strafzahlung von fast 40 Millionen Euro, weil eBay den Verkauf von gefälschten Luxuswaren nicht verhindert und den Handel von Artikeln nicht unterbunden habe, die sonst nur über ausgewählte Distributionswege abgesetzt werden dürfen. (Quelle:Heise.de)
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