TorrentSpy-Klage: Dokumente sollen illegales Ausforschen durch Filmindustrie belegen
Die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy hatte bislang ja wenig Fortune vor US-Gerichten: Nach diversen Klagen der US-Filmindustrie gab TorrentSpy im Frühjahr dieses Jahres auf. Dass man mit eigenen Klagen der Filmindustrie-Lobby MPAA eins auswischen könne, diese Hoffnung aber hegen TorrentSpy und seine Anwälte weiter. Sie wollen nachweisen, dass die MPAA TorrentSpy und andere Internet-Anbieter mit illegalen Mitteln ausspioniert hat, und legen dafür in einer Berufungsklage (PDF-Datei) neue Dokumente vor.
MPAA-Mitgliedsunternehmen hatten Anfang 2006 einige P2P-Verzeichnisse verklagt, darunter auch TorrentSpy. Dessen Betreiber wollten nicht klein beigeben und erhielten dabei Unterstützung der Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie begründeten ihren Antrag auf Klageabweisung damit, dass auf TorrentSpy selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material vorgehalten werde; die Suchmaschine weise nur den Weg zu Dateien, stelle diese aber nicht selbst zur Verfügung.
Außerdem wehrten sich die Beschuldigten dagegen, Daten zum Besucherverkehr auf der TorrentSpy-Website aufzuzeichnen und der MPAA auszuhändigen. Administratoren der Website hatten unter Eid ausgesagt, dass IP-Adressen der Nutzer nicht verfügbar gemacht werden könnten. Allerdings hatten Moderatoren des TorrentSpy-Forums bereits im Frühjahr 2006 eingeräumt, dass IP-Adressen aufgezeichnet werden könnten. Das Gericht kam im Dezember 2007 zu dem Schluss, die TorrentSpy-Betreiber hätten Falschaussagen geleistet und systematisch Beweismittel vernichtet. Sie seien für Copyright-Verletzungen verantwortlich.
Nach dem langwierigen Scharmützel mit der MPAA und der Entscheidung gegen TorrentSpy wurde es den Betreibern der Torrent-Plattform dann zu viel: Sie stellten ihren Dienst ein und nahmen die Server vom Netz. Das rechtliche Klima in den USA sei einfach zu feindselig. Im Mai kam es dann aber noch einmal dick: Valence Media, Betreiber der Torrent-Suchmaschine, soll wegen Copyright-Verletzungen 110 Millionen US-Dollar Schadenersatz an die US-Filmindustrie zahlen, entschied ein Bundesbezirksgericht.
Im Rahmen des Verfahrens gerieten aber auch Ermittlungsmethoden der MPAA an die Öffentlichkeit, die zumindest TorrentSpy als äußerst zweifelhaft ansah: Die Betreiber verklagten den Filmindustrie-Verband, weil er einen Ermittler auf TorrentSpy angesetzt habe. Dieser sei von einer MPAA-Führungskraft angeworben und beauftragt worden, gegen eine Bezahlung von 15.000 US-Dollar persönliche E-Mail-Nachrichten und vertrauliche Geschäftsinformationen von TorrentSpy zu stehlen. Die MPAA musste sich vor Gericht daher wegen Verstoßes gegen das Abhörverbot für Telefongespräche oder elektronische Kommunikation verantworten.
Aber auch mit diesem Vorgehen erlitt TorrentSpy zuerst einmal eine Schlappe: Das Gericht wies die Klage ab. Während die Tatsache, dass sich die MPAA vertrauliche E-Mails gegen Bezahlung verschafft hatte, auch von den Beklagten nicht bestritten wurde, begründete die Richterin die Ablehnung mit einer Erörterung des technischen Vorgangs "Abhören" oder "Abfangen". Die fraglichen ein- und ausgehenden E-Mails wurden von einem ehemaligen Mitstreiter der TorrentSpy-Betreiber in Kopie an ein Google-Mailkonto geschickt, gespeichert und dann der MPAA übergeben. Beim Versand der Kopie der E-Mail sei das Original bereits auf dem System gespeichert, ein "Abfangen" auf dem Weg im Sinne des Gesetzes finde also nicht statt.
Das sahen die Betreiber von TorrentSpy und ihre Anwälte ganz anders: "Wenn das Abhörverbot im digitalen Zeitalter irgendeinen Sinn haben soll, muss es für Fälle wie diesen gelten." Schon bei der Entscheidung im August vergangenen Jahres kündigten sie Berufung an in der Hoffnung, dass die Berufungsrichter anders entscheiden würden. Schließlich sei die US-Richterschaft in dieser Abhör-Frage gespalten. Die Entscheidung folgte einem ähnlichen Urteil eines US-Berufungsgerichts aus dem Jahr 2004. Auch in diesem Fall hatten die Richter befunden, dass nach genauer Interpretation des Texts bereits gespeicherte Informationen nicht im Sinne des Gesetzes abgefangen werden könnten. Denn während in der Begriffsdefinition des Paragrafen im Falle von Telefonleitungen gespeicherte Gespräche ausdrücklich eingeschlossen sind, fehlt dieser Zusatz bei der Definition der elektronischen Kommunikation. Nach Ansicht einiger Juristen heißt das logischerweise: Gespeicherte E-Mails können nach Gesetzestext nicht abgefangen werden, und wo kein Abfangen, da auch kein Verstoß. Diese Ansicht teilen aber laut den TorrentSpy-Anwälten nicht alle Richter.
In seiner Berufungsklage legt TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken nun weitere Dokumente vor, die beweisen sollen, dass es sich beim Vorgehen der MPAA tatsächlich um illegales Abhören der elektronischen Kommunikation und nicht autorisierten Zugang zu Computern gehandelt habe. Betroffen soll zudem nicht nur TorrentSpy sein, sondern unter anderem auch der Torrent-Tracker Pirate Bay, der ebenfalls immer wieder in Auseinandersetzungen mit der Film- und Musikindustrie verwickelt ist.
Der von der MPAA angeheuerte Mitarbeiter soll gegenüber der MPAA erklärt haben, man könne Namen, Adressen und Telefonnummern der Inhaber von TorrentSpy und Pirate Bay liefern, zusammen mit der Kommunikation zwischen den beiden Firmen. Er habe die Beweise für die MPAA sammeln können, nachdem er herausbekommen habe, wie er in die E-Mail-Server von Valence Media habe eindringen können, um sie so zu konfigurieren, dass alle Informationen, die die Beteiligten austauschten, abgefangen werden konnten, wird der von der MPAA Angeheuerte in der Berufungsklage (PDF-Datei) zitiert.
Zudem kommt in den Gerichtsdokumenten, die Rothken eingereicht hat, ein MPAA-Manager zu Wort: Der Verband solle Wohnort und Identität der Personen mitgeteilt bekommen, die TorrentSpy betrieben. Zudem sei es um Informationen gegangen, die Beziehungen und eine allgemeine Verschwörung zwischen TorrentSpy und einer "Reihe anderer prominenter Dienste einschließlich Pirate Bay" belegen sollten. Mit diesen Dokumenten hoffen die TorrentSpy-Anwälte nun, die MPAA wegen illegaler Überwachung und Abhörens der Kommunikation belangen zu können. Eine Stellungnahme des Filmindustrieverbands zu dem Berufungsverfahren liegt derzeit noch nicht vor.(Quelle:Heise.de)
MPAA-Mitgliedsunternehmen hatten Anfang 2006 einige P2P-Verzeichnisse verklagt, darunter auch TorrentSpy. Dessen Betreiber wollten nicht klein beigeben und erhielten dabei Unterstützung der Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie begründeten ihren Antrag auf Klageabweisung damit, dass auf TorrentSpy selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material vorgehalten werde; die Suchmaschine weise nur den Weg zu Dateien, stelle diese aber nicht selbst zur Verfügung.
Außerdem wehrten sich die Beschuldigten dagegen, Daten zum Besucherverkehr auf der TorrentSpy-Website aufzuzeichnen und der MPAA auszuhändigen. Administratoren der Website hatten unter Eid ausgesagt, dass IP-Adressen der Nutzer nicht verfügbar gemacht werden könnten. Allerdings hatten Moderatoren des TorrentSpy-Forums bereits im Frühjahr 2006 eingeräumt, dass IP-Adressen aufgezeichnet werden könnten. Das Gericht kam im Dezember 2007 zu dem Schluss, die TorrentSpy-Betreiber hätten Falschaussagen geleistet und systematisch Beweismittel vernichtet. Sie seien für Copyright-Verletzungen verantwortlich.
Nach dem langwierigen Scharmützel mit der MPAA und der Entscheidung gegen TorrentSpy wurde es den Betreibern der Torrent-Plattform dann zu viel: Sie stellten ihren Dienst ein und nahmen die Server vom Netz. Das rechtliche Klima in den USA sei einfach zu feindselig. Im Mai kam es dann aber noch einmal dick: Valence Media, Betreiber der Torrent-Suchmaschine, soll wegen Copyright-Verletzungen 110 Millionen US-Dollar Schadenersatz an die US-Filmindustrie zahlen, entschied ein Bundesbezirksgericht.
Im Rahmen des Verfahrens gerieten aber auch Ermittlungsmethoden der MPAA an die Öffentlichkeit, die zumindest TorrentSpy als äußerst zweifelhaft ansah: Die Betreiber verklagten den Filmindustrie-Verband, weil er einen Ermittler auf TorrentSpy angesetzt habe. Dieser sei von einer MPAA-Führungskraft angeworben und beauftragt worden, gegen eine Bezahlung von 15.000 US-Dollar persönliche E-Mail-Nachrichten und vertrauliche Geschäftsinformationen von TorrentSpy zu stehlen. Die MPAA musste sich vor Gericht daher wegen Verstoßes gegen das Abhörverbot für Telefongespräche oder elektronische Kommunikation verantworten.
Aber auch mit diesem Vorgehen erlitt TorrentSpy zuerst einmal eine Schlappe: Das Gericht wies die Klage ab. Während die Tatsache, dass sich die MPAA vertrauliche E-Mails gegen Bezahlung verschafft hatte, auch von den Beklagten nicht bestritten wurde, begründete die Richterin die Ablehnung mit einer Erörterung des technischen Vorgangs "Abhören" oder "Abfangen". Die fraglichen ein- und ausgehenden E-Mails wurden von einem ehemaligen Mitstreiter der TorrentSpy-Betreiber in Kopie an ein Google-Mailkonto geschickt, gespeichert und dann der MPAA übergeben. Beim Versand der Kopie der E-Mail sei das Original bereits auf dem System gespeichert, ein "Abfangen" auf dem Weg im Sinne des Gesetzes finde also nicht statt.
Das sahen die Betreiber von TorrentSpy und ihre Anwälte ganz anders: "Wenn das Abhörverbot im digitalen Zeitalter irgendeinen Sinn haben soll, muss es für Fälle wie diesen gelten." Schon bei der Entscheidung im August vergangenen Jahres kündigten sie Berufung an in der Hoffnung, dass die Berufungsrichter anders entscheiden würden. Schließlich sei die US-Richterschaft in dieser Abhör-Frage gespalten. Die Entscheidung folgte einem ähnlichen Urteil eines US-Berufungsgerichts aus dem Jahr 2004. Auch in diesem Fall hatten die Richter befunden, dass nach genauer Interpretation des Texts bereits gespeicherte Informationen nicht im Sinne des Gesetzes abgefangen werden könnten. Denn während in der Begriffsdefinition des Paragrafen im Falle von Telefonleitungen gespeicherte Gespräche ausdrücklich eingeschlossen sind, fehlt dieser Zusatz bei der Definition der elektronischen Kommunikation. Nach Ansicht einiger Juristen heißt das logischerweise: Gespeicherte E-Mails können nach Gesetzestext nicht abgefangen werden, und wo kein Abfangen, da auch kein Verstoß. Diese Ansicht teilen aber laut den TorrentSpy-Anwälten nicht alle Richter.
In seiner Berufungsklage legt TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken nun weitere Dokumente vor, die beweisen sollen, dass es sich beim Vorgehen der MPAA tatsächlich um illegales Abhören der elektronischen Kommunikation und nicht autorisierten Zugang zu Computern gehandelt habe. Betroffen soll zudem nicht nur TorrentSpy sein, sondern unter anderem auch der Torrent-Tracker Pirate Bay, der ebenfalls immer wieder in Auseinandersetzungen mit der Film- und Musikindustrie verwickelt ist.
Der von der MPAA angeheuerte Mitarbeiter soll gegenüber der MPAA erklärt haben, man könne Namen, Adressen und Telefonnummern der Inhaber von TorrentSpy und Pirate Bay liefern, zusammen mit der Kommunikation zwischen den beiden Firmen. Er habe die Beweise für die MPAA sammeln können, nachdem er herausbekommen habe, wie er in die E-Mail-Server von Valence Media habe eindringen können, um sie so zu konfigurieren, dass alle Informationen, die die Beteiligten austauschten, abgefangen werden konnten, wird der von der MPAA Angeheuerte in der Berufungsklage (PDF-Datei) zitiert.
Zudem kommt in den Gerichtsdokumenten, die Rothken eingereicht hat, ein MPAA-Manager zu Wort: Der Verband solle Wohnort und Identität der Personen mitgeteilt bekommen, die TorrentSpy betrieben. Zudem sei es um Informationen gegangen, die Beziehungen und eine allgemeine Verschwörung zwischen TorrentSpy und einer "Reihe anderer prominenter Dienste einschließlich Pirate Bay" belegen sollten. Mit diesen Dokumenten hoffen die TorrentSpy-Anwälte nun, die MPAA wegen illegaler Überwachung und Abhörens der Kommunikation belangen zu können. Eine Stellungnahme des Filmindustrieverbands zu dem Berufungsverfahren liegt derzeit noch nicht vor.(Quelle:Heise.de)
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