Dienstag, Juli 29, 2008

Saarland: Eindringen in Wohnungen für heimliche Online-Durchsuchungen

Der saarländische Innenminister Klaus Meiser arbeitet an einer Novelle des Polizeigesetzes, die eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen enthalten soll. Dabei sollen die Ermittler für das heftig umstrittene Ausspähen von IT-Systemen auch in Wohnungen eindringen und diese verdeckt ausforschen dürfen. "Es ändert sich dadurch nichts an der Eingriffstiefe", begründete der CDU-Politiker seine Haltung gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Das heimliche Betreten des grundrechtlich besonders geschützten Wohnraums solle aber nur zu dem "eng begrenzten Zweck gestattet werden", der auch Online-Razzien zulasse.
Ob die Maßnahme allein zur Terrorabwehr oder etwa auch zur Bekämpfung oder Verfolgung schwerwiegender Straftaten erlaubt sein soll, verriet der Minister noch nicht direkt. Sie müsse aber auf jeden Fall von einem Richter angeordnet werden. Darüber hinaus solle das Parlament nach der Durchführung verdeckter Online-Durchsuchungen über deren Verlauf aufgeklärt werden, um eine nachträgliche Kontrolle zu ermöglichen. Allgemein nannte Meister als Grund für die ihm vorschwebende harte Gangart, dass mit der Gesetzesverschärfung "Gefahren abgewendet" und Straftaten wie Hoch- und Landesverrat, die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sowie Mord und Menschenhandel "verhütet" werden sollen.
Generell will sich der Minister offenbar vor allem an der jüngsten Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern orientieren. Auch diese erlaubt den Fahndern, für den Zugriff auf IT-Systeme in Wohnungen Verdächtiger und mit ihnen in Kontakt stehender Personen einzudringen. Ähnlich wie im Freistaat überlegt das saarländische Innenministerium zudem noch, ob auch der Verfassungsschutz vergleichbare Befugnisse erhalten soll. Der Kompromiss zu Online-Razzien im Bund zwischen SPD und Union im Rahmen der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) sieht dagegen vor, dass die Polizeibeamten nur übers Internet auf Rechner beziehungsweise Festplatten zugreifen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor heimlichen Online-Durchsuchungen enge Grenzen gesetzt und ein neues Grundrecht auf die Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen etabliert.
Der Innenminister will auch eine Regelung im Polizeigesetz verankern, welche die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen erlaubt. Die entsprechende Klausel soll dabei an die jüngste Rechtsprechung aus Karlsruhe zum Scannen von Nummernschildern angepasst werden. Einzelheiten zu den geplanten Einschränkungen in diesem Bereich sind noch nicht bekannt. Im vergangenen Jahr war ein Entwurf für ein Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland" und die damit verknüpften Änderungen im Polizeigesetz als teils verfassungswidrig kritisiert worden. Die ins Auge gefasste "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" berge "ein besonders hohes Risiko für Fehlprognosen", hatte der IT-Branchenverband Bitkom bemängelt. Er stellte sich einer geplanten pauschalen Befugnis für die "Vollzugspolizei" entgegen, zur Gefahrenabwehr "durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation personenbezogene Informationen erheben" zu können.(Quelle:Heise.de)

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

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