Montag, Juni 02, 2008

Ebay-Verkäufer - Rechtsberatung sinnvoll

Wer regelmäßig und viel bei Ebay verkauft, lässt sich am besten von einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt beraten. Sonst handelt er sich mitunter schnell eine kostspielige Abmahnung ein.
"Die Masse der Abmahnungen machen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aus", sagte Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. Längst nicht immer sind es Mitbewerber, die monieren, dass ein anderer Verkäufer etwa kein Widerrufsrecht einräumt: "Wir sehen teilweise auch in Onlineforen, dass Anwälte posten: 'Melde dich bei mir, ich mahne für dich ab.'"
Knackpunkt dabei ist die Frage, ob ein Ebay-Nutzer als privater oder gewerblicher Verkäufer auftritt. Ein privater darf zum Beispiel Gewährleistungsansprüche ausschließen, ein gewerblicher nicht. Schwer ist die Abgrenzung dem Juristen zufolge etwa, wenn ein Nutzer seine große Platten- oder Büchersammlung auflöst und regelmäßig Aktionen startet. "Die Gerichte sind aber relativ schnell dabei, jemanden, der häufig verkauft, als gewerblichen Händler einzustufen."
Dabei müsse ihm nicht mal eine Gewinnabsicht nachgewiesen werden: Selbst wer die vielen Bücher vom Dachboden einfach nur loswerden will, könnte als gewerblicher Verkäufer betrachtet werden, erläutert Jahn. Umso wichtiger sei es daher, im Zweifel den Rat eines Experten zu suchen. "Wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dagegen einfach von jemand anderem kopiert, geht das oft in die Hose."

Nicht jede Abmahnung berechtigt

Wer eine Abmahnung im Briefkasten hat, sollte nach Jahns Worten allerdings nicht panisch reagieren. Nicht jede ist auch berechtigt." Im Gegenteil: Manchmal handle es sich um reine "Gebührenschneiderei". Hat der Empfänger das Gefühl, der Anwalt stelle in der Abmahnung eine überzogene Forderung, oder erscheint ihm der Vorwurf nicht plausibel, sollte er sich ebenfalls von einem Experten beraten lassen.
Auch private Verkäufer riskieren in bestimmten Fällen Abmahnungen, etwa wegen Urheberrechtsverletzungen. Eine solche begeht, wer die im Urlaub gekauften, raubkopierten CDs oder DVDs versteigert. "Aber auch, wenn ich eine CD aus den USA verkaufe, die in Deutschland noch nicht auf dem Markt ist, kann ich dran sein", sagt Jahn. Dasselbe gilt bei nicht autorisierten Live-Mitschnitten die es durchaus in manchen Plattenläden gibt. Gegen das Markenrecht verstößt das Versteigern der gefälschten Edel-Sonnenbrille.

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