Bundesnetzagentur warnt vor Nutzung alter Schnurlos-Telefone nach 2008
Ältere schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 dürfen ab Ende des Jahres nicht mehr genutzt werden. Darauf wies die Bundesnetzagentur in Bonn am heutigen Dienstag hin. Die von den Standards genutzten Frequenzen seien zeitlich begrenzt erteilt worden und würden im Rahmen der europäischen Frequenzharmonisierung umgewidmet. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 bis 887 sowie 930 bis 932 MHz) sei inzwischen für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk vorgesehen, während der CT2-Bereich (864,1 bis 868,1 MHz) künftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung stehen soll.
Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 ab dem 1. Januar 2009 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden dürfen. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein solches Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung fest, so werde dem Verursacher der Aufwand der Störungssuche in Rechnung gestellt. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, könne zudem ein Bußgeld fällig werden, betonte die Behörde.
Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen, heißt es weiter. Hier sei derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und werde in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.
Informationen über den benutzten Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben. Auf ihrer Website stellt die Bundesnetzagentur weitere Informationen für Verbraucher zur Verfügung.(Quelle:heise.de)
Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 ab dem 1. Januar 2009 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden dürfen. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein solches Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung fest, so werde dem Verursacher der Aufwand der Störungssuche in Rechnung gestellt. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, könne zudem ein Bußgeld fällig werden, betonte die Behörde.
Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen, heißt es weiter. Hier sei derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und werde in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.
Informationen über den benutzten Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben. Auf ihrer Website stellt die Bundesnetzagentur weitere Informationen für Verbraucher zur Verfügung.(Quelle:heise.de)
Labels: Bundesnetzagentur warnt vor Nutzung alter Schnurlos-Telefone nach 2008
2 Kommentare:
auf http://blog.telefon.de war gestern eine ausführliche liste mit den betroffenen endgeräten, die man besser ersetzen sollten.
grusz
klm
Danke für die Info :-)
M.
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