Montag, April 21, 2008

Schärfere Gesetze gegen Raubkopierer


Raubkopierer stehen mit dem Rücken an
der Wand

11. April 2008 Der Bundestag hat die Gesetze gegen Produktpiraterie verschärft und den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt. Zugleich schob das Parlament am Freitag horrenden Abmahngebühren bei Bagatelldelikten einen Riegel vor. Wird sein Recht verletzt, kann ein Urheber unter bestimmten Voraussetzungen auch von Dritten Auskünfte verlangen.

Dies können Internetprovider sein, über deren Dienste mit Plagiaten gehandelt wird, oder Spediteure, die im guten Glauben gefälschte Markenware transportieren. Die drei Oppositionsparteien stimmten mit der Zielrichtung überein, lehnten aber dennoch die umfassenden Gesetzesänderungen ab.

Abmahngebühren auf 100 Euro

Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahnunwesen begegnet werden. Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr überzogen werden. „Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben“, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach, der seine Ministerin Brigitte Zypries (beide SPD) vertrat.

Schwerpunkt der Gesetzesänderungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen, ist der Schutz geistigen Eigentums. Ein zentraler Punkt dabei ist ein Auskunftsanspruch, der bis jetzt nur gegen denjenigen besteht, der das Urheberrecht verletzt. Künftig kann auch von Dritten - Internetprovidern oder Spediteuren - Auskunft verlangt werden, wenn die Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß angenommen hat.

Auf die gespeicherten Vorratsdaten über Telekommunikationsverbindungen darf bei zivilrechtlichen Ansprüchen nicht zugegriffen werden. Eine gesonderte Regelung gibt es für die Fälle, wenn die Auskunft nur unter Verwendung sogenannter Verkehrsdaten wie etwa der Zuordnung einer Rufnummer erteilt werden kann. Dafür muss aber eine richterliche Anordnung vorliegen.

Herausgabe des Gewinns oder fiktive Lizenzgebühr

Als Ausgleich für den entstandenen Schaden kann ein Urheber vom Fälscher die Herausgabe des Gewinns verlangen oder ihm eine fiktive Lizenzgebühr berechnen. Eine Beschlagnahmeverordnung soll ferner verhindern, dass Falsifikate in die Europäische Union eingeführt werden. Der Zoll kann beschlagnahmte Piraterieware vernichten, wenn der Verfügungsberechtigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. 2006 hat der deutsche Zoll Waren im Wert von 1,2 Milliarden Euro sichergestellt. Besser geschützt werden nach den Gesetzesänderungen zudem geografische Herkunftsangaben wie beispielsweise „Spreewälder Gurken“.

Nach Schätzungen richtet die Produktpiraterie weltweit jährlich einen Schaden von etwa 140 Milliarden Euro an. Betroffen davon sind fast alle Bereiche. Die meisten Fälschungen von Markenprodukten kommen aus Asien, wobei China an der Spitze steht. Der CDU-Abgeordnete Günter Krings verwies auf die Probleme der Musikindustrie, die die Hälfte ihrer Umsätze durch Internetpiraterie und Raubkopien eingebüßt habe.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, unterstützte die Ziele, lehnte die Gesetzesänderungen aber dennoch ab. Die Liberalen begründeten ihre Ablehnung mit dem aus ihrer Sicht unzulänglichen Auskunftsverfahren und der Deckelung der Abmahngebühren. Ulla Jelpke lehnte für die Linke-Fraktion ebenfalls die Vorlage ab. Das mit dem Gesetz erlaubte Auskunftsersuchen gehe zu weit. Auch der grüne Rechtspolitiker Jerzy Montag lehnte deswegen das Gesetz trotz der vielen guten Ansätze ab.

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