Prinzip Abschreckung: Überwachung von 25 000 Tauschbörsen-Nutzern
Clemens Rasch ist Rechtsanwalt und der Kompagnon von Lüngen. Die beiden sind vielleicht Deutschlands erfolgreichste Piratenjäger, auf jeden Fall die aktivsten. Schon vor zehn Jahren kämpften sie gegen die Urtauschbörse Napster und deren deutsche Nachahmer. Sie nahmen Server vom Netz – doch für jeden abgeschalteten kamen zwei neue dazu. Seit drei Jahren klagen Rasch und Lüngen gegen Tauschbörsennutzer selbst.
Angst vor dem Kaufhausdetektiv
Die ersten 68 Fälle protokollierten sie auf 25 000 Blatt Papier, die sie eigenhändig zum Staatsanwalt schleppten. Als Erstes erwischte es einen Azubi aus Cottbus. Der Zweite war ein Lehrer aus Baden-Württemberg, der die MP3s nicht nur aus Tauschbörsen zog, sondern gleich massenhaft CDs brannte. Für seine Schüler.
„Jeder soll jemanden kennen, der jemanden kennt, den es erwischt hat“, betet Lüngen immer wieder herunter. Auch in Gesprächen mit Rasch fällt dieser Satz oft. Der Anwalt, der neben Jura Musik studierte und Orgel spielt, beklagt die fehlende Wertschätzung für geistiges Eigentum, wundert sich aber auch über die Naivität der meisten Tauschbörsennutzer: „Im Kaufhaus klauen so wenige Leute, weil sie Angst haben, von einem Detektiv erwischt zu werden. Im Internet aber meinen die Meisten, sie wären unsichtbar.“
Tauschbörsen-Screening im Dreischichtsystem
Unsichtbar sind sie natürlich nicht. Allein im Jahr 2007 protokollierten Lüngen und Rasch das Filesharing von 25 000 Nutzern. In jedem einzelnen dieser Fälle stellten sie einen Strafantrag. Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland hatten und haben damit zu tun. In etwa 12 000 Fällen kam es bis jetzt entweder zu einer Verurteilung, oder die Beschuldigten haben sich außergerichtlich mit Rasch geeinigt, also einem Vergleich zugestimmt.
Egal ob mit Gericht oder ohne: Wer Post von Rasch bekommt, muss bezahlen. Mindestens ein paar Hundert Euro, möglicherweise sogar ein paar Tausend, je nachdem, wie viele MP3s angeboten wurden und wie hoch das Einkommen des Beschuldigten ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen regelmäßigen Musik-Sauger erwischt, liegt bei nahezu hundert Prozent. Zumindest dann, wenn er die sogenannten „Shared“-Verzeichnisse freigegeben hat, sprich: Wenn er anderen Nutzern erlaubt, die bei ihm auf der Festplatte liegende Musik zu laden. Von morgens um acht bis abends halb zwölf scannen die Mitarbeiter von proMedia alle populären Tauschbörsen nach diesen Files. Sie arbeiten in drei Schichten, Lüngen hat Platz für bis zu 34 Ermittler. Zurzeit kommen pro Schicht etwa zehn Personen.
Angst vor dem Kaufhausdetektiv
Die ersten 68 Fälle protokollierten sie auf 25 000 Blatt Papier, die sie eigenhändig zum Staatsanwalt schleppten. Als Erstes erwischte es einen Azubi aus Cottbus. Der Zweite war ein Lehrer aus Baden-Württemberg, der die MP3s nicht nur aus Tauschbörsen zog, sondern gleich massenhaft CDs brannte. Für seine Schüler.
„Jeder soll jemanden kennen, der jemanden kennt, den es erwischt hat“, betet Lüngen immer wieder herunter. Auch in Gesprächen mit Rasch fällt dieser Satz oft. Der Anwalt, der neben Jura Musik studierte und Orgel spielt, beklagt die fehlende Wertschätzung für geistiges Eigentum, wundert sich aber auch über die Naivität der meisten Tauschbörsennutzer: „Im Kaufhaus klauen so wenige Leute, weil sie Angst haben, von einem Detektiv erwischt zu werden. Im Internet aber meinen die Meisten, sie wären unsichtbar.“
Tauschbörsen-Screening im Dreischichtsystem
Unsichtbar sind sie natürlich nicht. Allein im Jahr 2007 protokollierten Lüngen und Rasch das Filesharing von 25 000 Nutzern. In jedem einzelnen dieser Fälle stellten sie einen Strafantrag. Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland hatten und haben damit zu tun. In etwa 12 000 Fällen kam es bis jetzt entweder zu einer Verurteilung, oder die Beschuldigten haben sich außergerichtlich mit Rasch geeinigt, also einem Vergleich zugestimmt.
Egal ob mit Gericht oder ohne: Wer Post von Rasch bekommt, muss bezahlen. Mindestens ein paar Hundert Euro, möglicherweise sogar ein paar Tausend, je nachdem, wie viele MP3s angeboten wurden und wie hoch das Einkommen des Beschuldigten ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen regelmäßigen Musik-Sauger erwischt, liegt bei nahezu hundert Prozent. Zumindest dann, wenn er die sogenannten „Shared“-Verzeichnisse freigegeben hat, sprich: Wenn er anderen Nutzern erlaubt, die bei ihm auf der Festplatte liegende Musik zu laden. Von morgens um acht bis abends halb zwölf scannen die Mitarbeiter von proMedia alle populären Tauschbörsen nach diesen Files. Sie arbeiten in drei Schichten, Lüngen hat Platz für bis zu 34 Ermittler. Zurzeit kommen pro Schicht etwa zehn Personen.
Labels: P2P Überwachung
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