Donnerstag, Februar 14, 2008

X-PIDER sucht im Netz weiter nach "steuerlich verdächtigen Personen"

16 Milliarden Euro sind eine Menge Geld. Das Land Thüringen hat einen Schuldenberg in dieser Höhe angehäuft und zahlt dafür allein in diesem Jahr rund 708 Millionen Euro Zinsen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veranschlagt 16 Milliarden Euro für die Zahlung von Arbeitslosengeld im Jahr 2008 – und nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) entgeht dem Fiskus der gleiche Betrag jedes Jahr durch Umsatzsteuerbetrug. Zwar sind dafür vorrangig kriminelle Organisationen verantwortlich, doch auch das Bürger-Kleinvieh macht aus Sicht der Steuerbehörden ausreichend Mist.Im Visier haben die Steuerfahnder vor allem Online-Marktplätze, wo unter dem Deckmantel des Privatverkaufs mitunter Warenhandel im großen Stil betrieben wird oder Unternehmer Geschäfte tätigen, ohne die Gewinne zu versteuern. Um den elektronischen Handel besser kontrollieren zu können, wurden der Bundesoberbehörde mit dem sogenannten Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz bereits im Jahr 2001 zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Eine Internetstelle beim Bundeszentralamt für Steuern bekam die Aufgabe, den elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen kontinuierlich zu beobachten.
Weil aber die Zahl der Online-Plattformen (Auktionshäuser, Anzeigen-Portale, Webshops) innerhalb kürzester Zeit sprunghaft anstieg, sahen die Mitarbeiter bald vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Deshalb wird seit Oktober 2003 eine spezielle Software eingesetzt, die das Internet nach "steuerlich verdächtigen Personen" durchsucht. Verdächtig für das auf den Namen X-PIDER getaufte Programm ist zunächst jeder, der unter einer bestimmten Nutzerkennung wiederholt Waren zum Verkauf anbietet. Bei eBay könnte dies beispielsweise der Nickname eines Verkäufers sein, auf Kleinanzeigen-Seiten die hinterlegte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Bleibt ein Verdächtiger im Raster hängen, werden die Daten automatisch an die zuständige Landesfinanzbehörde übermittelt. Diese kann beim Betreiber der Online-Plattform dann gezielt Auskunft über die hinter der Kennung stehende Person verlangen. Grundlage für die Auskunftspflicht ist Paragraf 93 Absatz 1 der Abgabenordnung, wonach "Beteiligte und andere Personen" der Finanzbehörde die zur "Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen haben. Die Finanzbehörde muss dabei nicht einmal konkrete Verdachtsmomente benennen, es reicht aus, wenn sie "allgemeine Erfahrungen" geltend macht.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden mit dem X-PIDER-System in den vergangenen beiden Jahren (Februar 2006 bis Januar 2008) pro Tag "durchschnittlich 100.000 Internet-Seiten" auf steuerlich relevante unternehmerische Aktivitäten hin überprüft. Das System sei in der Lage, "automatisiert Internetseiten zu identifizieren, die anhand vorgegebener eindeutiger Merkmale auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen", heißt es in einer Antwort des Bundesministeriums der Finanzen auf eine Kleine Anfrage (PDF-Datei) der FDP-Bundestagsfraktion, die heise online vorliegt. Die Erkennung und Überprüfung erfolge anhand einer "lernfähigen Wissensmanagementkomponente".
Darüber hinaus sei das System in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und -Versteigerungsplattformen "anbieterbezogen zu aggregieren", führt die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), in dem vierseitigen Dokument weiter aus. Klingt intelligent. Vom Bundesrechnungshof war die einst von Entory, einer Tochterfirma der Deutschen Börse AG, als Finanzanalyse-Tool entwickelte Java-Applikation (PDF-Datei) jedoch vor nicht allzu langer Zeit als fast untauglich klassifiziert worden. In zweieinhalb Jahren Datenrecherche hätten sich "nur in wenigen Einzelfällen" Hinweise auf nicht versteuerte unternehmerische Aktivitäten ergeben, heißt im Bundesrechnungshof-Bericht 2006. "Der Erfolg war gering ." (PDF-Datei)Auf die Fragen der FDP-Bundestagsfraktion, wie oft aufgrund von X-PIDER-Treffern Auskünfte bei Internet-Auktions- oder Handelshäusern eingeholt wurden, und wie oft anschließende Steuerstrafverfahren die Folge waren, hat die Bundesregierung keine Antwort. Vielmehr verweist sie darauf, dass "mangels Rückmeldungen" der Landesfinanzbehörden keine Informationen zu den Auskunftsersuchen vorlägen. Auch sei in den "einschlägigen Statistiken" keine gesonderte Erfassung der Zahl der auf Grund eines Auskunftsersuchens eingeleiteten Steuerstrafverfahren vorgesehen, so dass "eine Aussage hierzu nicht möglich ist". Gut möglich also, dass jeden Tag Hunderttausende Internetseiten gescannt werden und so gut wie nichts dabei herausspringt.

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