Dienstag, August 05, 2008

Das Internet und das Vergessen: Was Mitbürger über Mitbürger erfahren

"Do you really know who people are?" - Antworten auf diese Frage verspricht die amerikanische Webseite CriminalSearches.com. Man gibt einfach den Namen des "Verdächtigen" ein, dann werden die Vorstrafenregister (einschließlich Verkehrsverstöße) aus den 50 Staaten und 3.500 Counties der USA durchgekämmt, um mögliche Eintragungen ans Licht zu bringen. Bei eventuellen Namensgleichheiten, so zeigten Tests der New York Times, ist das System allerdings nicht fehlerfrei. Und die Fehler werden nicht vom CriminalSearches-Betreiber – PeopleFinders - korrigiert, der zwar mögliche Fehler einräumt, aber die Verantwortung dafür den Behörden überlässt. So gesellt sich zur Frage, ob ich XY trauen kann, die Frage, ob man der Datenbank trauen kann.
Laut New York Times können Webseiten, die öffentliche Datenbanken im Netz zugänglich machen, ein "empfindliches soziales Gleichgewicht" kippen, weil die Informationen, die diese Seiten anbieten, jetzt leichter zu haben sind als früher. Zu den angesprochenen Datenbanken zählt die Zeitung in ihrem Bericht auch Sites, die über Parteispenden Auskunft geben.
In früheren Zeiten, so die Argumentation der New York Times, hätten Privatleute, die etwas über ihre Mitbürger erfahren wollten, einen Privatdetektiv anheuern müssen. Dieser musste sich in zeitraubender Mühe einen Weg durch die verschlungenen und staubigen Archive bahnen, um an die gefragten Informationen heranzukommen. "Practical obscurity" nennt die Zeitung den unbeabsichtigten Datenschutz, der die Privatsphäre vor dem alltäglichen nachbarschaftlichen Zugriff deshalb faktisch schützt, weil die Suche zu aufwendig ist.
Freilich gibt es auch gesetzliche Beschränkungen. Die würden aber mit den neuen, leichter zugänglichen Datenbanken unterlaufen. So sieht ein Zusatz des 1997 verabschiedeten Gesetzes ("Fair Credit Reporting Act") vor, dass Arbeitgeber, die einen Privatdetektiv anheuern, um etwas über mögliche Vorstrafen des Bewerbers zu erfahren, keine gerichtlichen Urteile heranziehen dürfen, die älter als sieben Jahre sind. Über Webseiten seien solche Informationen jetzt leicht zu haben, die alten Restriktionen können gegen ihre praktische Verwendung nichts mehr ausrichten.
Während Verurteilte früher bedingt durch das Erbarmen der Datenlabyrinthe ein neues Leben auf dem öffentlichen Vergessen aufbauen konnten, würden solche Möglichkeiten geringer. Im Gegenteil, da sich jetzt auch unprofessionelle Rechercheure an solchen Datenbanken versuchen, sei das Risiko der Vermischung von namensgleichen Identitäten höher. (Quelle:Heise.de)

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