Tauschbörsen-Anbieter zockt Nutzer ab
Kunden des im slowakischen Bratislava ansässigen Betreibers Oxyron s.r.o., die dessen Tauschbörsen-Angebot Fastload.tv nutzen, erhalten nach einem Bericht des Nachrichtenportals Netzwelt.de Rechnungen. Darin gibt der Betreiber vor, dass gegen den Accountinhaber eine "Ermittlungsanfrage der Generalstaatsanwaltschaft in einem Strafverfahren" vorliege, das von der GVU initiiert worden sei. Oxyron sei nicht auskunftspflichtig, man schätze und achte die Anonymität seiner User.
Allerdings will man sich diese Wertschätzung und Achtung vergolden lassen: Rund 350 Euro für Rechtsberatungs- und Übersetzungskosten möge der Kunde springen lassen und außerdem eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, damit man die Daten nicht weitergebe. "Sofern Sie dieser Aufforderung nachkommen, bleibt dieser einmalige Rechtsverstoß für Sie ohne Konsequenzen." Anderenfalls berechne die GVU bereits bei wenigen Mediendateien 5000 Euro.
Die Betreiber von Oxyron könnten indes selbst Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen. Das Schreiben, mit dem der Kunde zur Zahlung gedrängt wird, erfüllt nach Ansicht von befragten Juristen möglicherweise selbst den Straftatbestand des Betrugs und der Nötigung, eventuell sogar der Erpressung. Betroffene sollten keinesfalls zahlen, die Unterlassungserklärung nicht abgeben und einen Anwalt konsultieren, raten sie unisono.
(Quelle,Heise.de)
Allerdings will man sich diese Wertschätzung und Achtung vergolden lassen: Rund 350 Euro für Rechtsberatungs- und Übersetzungskosten möge der Kunde springen lassen und außerdem eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, damit man die Daten nicht weitergebe. "Sofern Sie dieser Aufforderung nachkommen, bleibt dieser einmalige Rechtsverstoß für Sie ohne Konsequenzen." Anderenfalls berechne die GVU bereits bei wenigen Mediendateien 5000 Euro.
Die Betreiber von Oxyron könnten indes selbst Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen. Das Schreiben, mit dem der Kunde zur Zahlung gedrängt wird, erfüllt nach Ansicht von befragten Juristen möglicherweise selbst den Straftatbestand des Betrugs und der Nötigung, eventuell sogar der Erpressung. Betroffene sollten keinesfalls zahlen, die Unterlassungserklärung nicht abgeben und einen Anwalt konsultieren, raten sie unisono.
(Quelle,Heise.de)
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