Montag, März 17, 2008

Verbot von "Fantasywaffen"


Gestern verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des Waffenrechts.

Das Tragen einer Spielzeugpistole kann zukünftig bis zu 10.000 Euro kosten – allerdings nur dann, wenn sie zu gefährlich aussieht und unter das Verbot so genannter "Anscheinswaffen" fällt. Andere Regelungen in der Gesetzesnovelle schaffen teilweise noch größere Interpretationsspielräume. Telepolis befragte den FDP-Abgeordneten Hartfrid Wolff, der mit seiner Fraktion gegen das Gesetz stimmte, zu Hintergründen und Auswirkungen.

Herr Wolff - was ändert sich demnächst im Waffenrecht?

Hartfrid Wolff: Einerseits ändert sich eine ganze Menge. Unter anderem dürfen verschiedene Gegenstände nicht mehr öffentlich geführt werden – vor Allem Messer mit zwölf Zentimeter Klingenlänge. Auch das öffentliche Tragen von "Anscheinswaffen" wird verboten. Andererseits ändert sich leider auch viel zu wenig, denn das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten und vor Allem eines der bürokratischsten der Welt. Dort blicken nicht mehr besonders Viele durch. Deswegen hätte sich aus unserer Sicht deutlich mehr ändern müssen - im Sinne von Entbürokratisierung und Vereinfachung. Auch eine vernünftige Systematisierung des Waffenrechts hätten wir uns gewünscht, da gibt es leider überhaupt keine Änderungen. Deswegen halte ich die aktuelle Novellierung für sehr bedenklich.

Auf wen gehen die Vorschläge, die jetzt verabschiedet wurden, denn zurück?

Hartfrid Wolff: Das ist eine Koalition, die nur schwer einzuschätzen ist. Zunächst einmal auf Bundesinnenminister Schäuble, von dem der ursprüngliche Gesetzentwurf stammt. In diesen wurden auf Initiative von CDU, SPD, Grünen und der Linken die Vorschläge zu den Messern aufgenommen, die im Entwurf von Schäuble so nicht enthalten waren. Das geschah im parlamentarischen Verfahren. Und diese große, deutlich zu große Koalition hat dazu geführt, dass jetzt noch einige Sachen dazugekommen sind.

Zum Verbot von Anscheinswaffen, das den Erläuterungen zum Gesetz zufolge auch "Fantasywaffen" umfasst: Welche konkreten Todesfälle gab es denn bisher durch Anscheinswaffen?

Hartfrid Wolff: Durch Anscheinswaffen selbst natürlich keine, sonst wären es keine Anscheinswaffen. Die sollen ja nur so aussehen wie richtige Waffen. Das Problem ist aber, dass - weil sie so aussehen - durchaus erhebliche Irrtümer entstanden sind. Beispielsweise, dass Polizisten (weil sie dachten, es handelt sich um eine echte Waffe) scharf geschossen haben – und dadurch gab es tatsächlich Todesfälle. Deswegen konnten wir auch als FDP dem Verbot des öffentlichen Tragens von Anscheinswaffen, die so aussehen, als wären sie echte Waffen, etwas abgewinnen. Wäre nur das zur Abstimmung gestellt worden, hätten wir dem auch zugestimmt. Ein Verbot des öffentlichen Tragens von Anscheinswaffen ist keine besonders starke Beeinträchtigung der Freiheit, schließlich können sie ja zu Hause oder in anderen nichtöffentlichen Bereichen immer noch getragen werden.

Was fällt denn genau unter das öffentliche Tragen? Nur, wenn man einen Gegenstand öffentlich sichtbar trägt, oder wenn man ihn zum Beispiel in der Tasche hat.

Hartfrid Wolff: Das öffentlich sichtbare Tragen ist aus meiner Sicht der entscheidend wichtige Anknüpfungspunkt.

Zu den Messern: Muss jemand, der sich ein Küchenmesser mit einer mehr als zwölf Zentimeter langen Klinge kauft, in Zukunft fürchten, unterwegs kontrolliert zu werden?

Hartfrid Wolff: Kontrolliert werden darf auf jeden Fall, wenn der Verdacht besteht, dass jemand ein verbotenes Messer mit sich führt oder die Art des Führens falsch ist. Die Regierungskoalition hat eingebracht, dass man dann Messer tragen darf, wenn es einem "öffentlich anerkannten Zweck" dient. Jetzt muss der Polizist, wenn er ein Messer sieht, konkret definieren, ob das einem "öffentlich anerkannten Zweck" dient - oder eben nicht. Das Küchenmesser könnte einem öffentlich anerkannten Zweck dienen - das heißt, man dürfte es unverschlossen führen, auch wenn es größer ist als 12 Zentimeter.

Allerdings sage ich Ihnen ganz offen: Die gesamte Regelung des Trageverbots von Messern bringt aus meiner Sicht gar nichts, denn das Entscheidende an dieser Stelle ist, dass immer der Täter derjenige ist, der eine Tat begeht - und nicht der Gegenstand. Aus meiner Sicht ist die neue Regelung deshalb nicht zur Herstellung von mehr Sicherheit geeignet. Das sagten übrigens auch alle Sachverständigen (mit Ausnahme der Berliner) in der Anhörung. Ihren Ausführungen zufolge macht es viel mehr Sinn, über regionale Einschränkungen nachzudenken (vor Diskotheken, vor riskanten Orten) als an Gegenstände anzuknüpfen.

Wir hatten 2003 bereits die Situation, dass Springmesser verboten wurden. Und was ist passiert? Neue Messer nahmen deren Stelle ein. Jetzt werden die wieder verboten. Was wird in fünf Jahren passieren, wenn wir wieder neue Messer haben? Aus meiner Sicht bringt dieses Anknüpfen an die Gegenstände überhaupt keine zusätzliche Sicherheit. Sie können genauso jemanden mit einem Schraubenzieher schwer verletzen wie mit einem Messer. Deswegen ist es viel wichtiger und bedeutsamer, am Täter anzusetzen, an der Kriminalprävention, an der vernünftigen Strafverfolgung, als sich mit Gegenständen, mit dem Messerverbot zu beschäftigen.

Zum Ansetzen an den Gegenständen: Hirschfänger sind ja trotz größerer Klingenlänge erlaubt - nur zusammen mit einer Trachtenlederhose, oder überhaupt?

Hartfrid Wolff: Das wird eine spannende Frage. Welche Trachten dazu erlaubt sind, welche im Sinne des Paragrafen eine anerkannte Tracht sind, zum kultischen Objekt gehören – diese Abgrenzungsprobleme wird es immer geben. Deswegen ist Klarheit und Einfachheit der Regelungen gefordert. Und nochmals: Es sollte keine Gruppe, insbesondere Jäger, Schützen und Sammler, kriminalisiert werden.

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