Mittwoch, März 12, 2008

P2P-Security : In deutschen Tauschbörsen lieber keine Sexfilmchen mehr ziehen!

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter vom Lawblog warnte gestern, dass sich Filesharer in Bezug auf den Download von Tittenfilmen und Bildern nicht mehr sicher wähnen können. Gerade weil sich Pornos in den Tauschbörsen zunehmender Beliebtheit erfreuen, haben die Anbieter aus der Schmuddelecke nachgelegt. Eine namentlich nicht näher bezeichnete Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader.
Bislang hat sich die deutsche Industrie aus der Schmuddelecke zurück gehalten, was das Thema betrifft. Überdies wird es seit jeher als grünes Licht gewertet, dass die meisten XXX-Produzenten darauf verzichten, ihre Originalmedien mit Kopierschutz zu versehen. Damit wird zwar die Privatkopie einer käuflich erworbenen DVD legal, der Tausch im Internet aber noch lange nicht. Die Freunde nackter Tatsachen, die sich ohne jegliche Gebühren zu entrichten, in den Tauschbörsen versorgen wollen, müssen laut Udo Vetter künftig mit viel Ungemach rechnen. Das Verfahren läuft inhaltlich genauso ab, wie bei Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie: An die Namen und Adressen der Nutzer kommen die Anwälte über Strafanzeigen. Denen gehen die Staatsanwälte laut Vetter nicht nur nach, weil Meisterwerke wie "Anal-Qual 9", "Amateur Piss 7" und "Drunken zugeritten 12" sicherlich etwas Farbe in den tristen Strafverfolger-Alltag bringen. Sondern weil neben der Urheberrechtsverletzung auch das illegale Verbreiten pornografischer Schriften naheliegt; Minderjährige könnten sich ohne jede Alterskontrolle ebenfalls Zugang zu den Tauschbörsen verschaffen.
In einem aktuellen Fall ist die Staatsanwaltschaft immerhin bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, wenn die möglichen "Raubkopien" herausgegeben werden. Wer sich weiterhin häufiger mit Frischfleisch versorgen will, sollte künftig auf andere Quellen zurückgreifen, wo die Porn2Porn-Sharer weniger leicht zurückverfolgt werden können. In dem Fall würde nur noch der Film und nicht der anschließende Schriftverkehr zu einer Anal-Qual werden.
Eine recht umfangreiche Liste, welche Kanzlei welche Delikte abmahnt, findet sich bei abmahnwahn.dreipage.de.
(Quelle: Gulli.com)

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