Dienstag, August 29, 2006

Hausarrest für "T-Mobile-Hacker"

Eine STrafe, fast so wie den Hintern versohlen! :-D Hausarrest wäre nicht mehr salonfähig, dachte ich, aber ich habe mich wohl getäuscht. Sogar als Ersatz für den Justizvollzug, der ja überall und immer überlastet ist, übernimmt der gute, alte und bewährte Subenarrest dachten sich amerikanische Richter anscheinend:
Der US-Amerikaner Nicholas Lee Jacobsen, der sich 2004 Zugang zu Servern von T-Mobile USA verschafft hatte, ist von einem Gericht in Los Angeles zu einem Jahr Hausarrest und 10.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Laut Medienberichten zeigte sich Jacobsen vor Gericht einsichtig und räumte ein, "dumme Sachen" gemacht zu haben. Als Höchststrafe hatten ihm fünf Jahre Gefängnis und 250.000 US-Dollar Geldstrafe gedroht.Der mittlerweile 23 Jahre alte Jacobsen war im Oktober 2004 verhaftet und Anfang 2005 vor Gericht gestellt worden. Ihm wurdevorgeworfen Daten von 400 T-Mobile-Kunden ausspioniert zu haben, darunter die eines Agenten des Secret Service. Jacobsen hatte sich bereits im Februar 2005 schuldig bekannt.

1 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Na so neu ist das ja nicht. z.B.im September 2003 wurde ein 24-jähriger Mann zu sechs Monaten Hausarrest und einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er den Film "The Hulk" im Internet angeboten hat. Zudem muß Kerry Gonzales 5.000 US-Dollar Strafe an den Eigentümer, die Universal Studios, zahlen.

zur Erklärung worum es sich eigentlich handelt:

Eine elektronische Fußfessel ist ein Gerät zur Überwachung, das am Fußgelenk eines zu dieser Maßnahme verurteilen Menschen angebracht wird. Dies geschieht im Falle eines hessischen Pilotprojektes im Rahmen der Bewährungsweisung, zur Abwendung eines Bewährungswiderrufes, des Gnadenentscheides oder zur Untersuchungshaftvermeidung. In der deutschsprachigen Literatur wurde die Elektronische Fußfessel anfangs eher als elektronisch überwachter Hausarrest bezeichnet, wobei die Überwachten allerdings durchaus verpflichtet sind, ihre Wohnung zu verlassen, um entweder Lohnarbeit oder den Auflagen von gemeinnütziger Arbeit nachzukommen. Außerdem wird den Überwachten in eingeschränkten Maße "freie Zeit" gewährt, in der sie Freizeitaktivitäten wahrnehmen kann. In dieser Zeit sind gegebenenfalls auch die Beschränkungen seines Aufenthaltsortes gelockert. International wird die Maßnahme als Electronic Monitoring bezeichnet und von den Anbieterfirmen unter diesem Namen als Produkt vertrieben. 2006 wurden in den USA damit etwa 100.000 Personen überwacht.

Wirkung

Die elektronische Fußfessel ist mit einem Sender ausgestattet, der über das Telefonnetz mit der zuständigen überwachenden Behörde (im hessischen Pilotprojekt ist dies die Bewährungshilfe) verbunden ist. Auf diese Weise können die vorher in einem Wochenplan festgelegten An- und Abwesenheitszeiten in der Wohnung des Überwachten kontrolliert werden. Der Tagesablauf des Gefesselten wird vorher in einem Wochenplan genau festgelegt; falls es zu Fehlermeldungen kommt, wird die Bewährungshilfe den Überwachten kontaktieren, der sich dann wiederum rechtfertigen muss. Bei häufigen oder gravierenden Verstößen kann so die Bewährung widerrufen werden bzw. der Haftbefehl wird wieder in Vollzug gesetzt.

Diskutierte Ausweitung
Seit einigen Jahren wird die Anwendung von Fußfesseln bei Verurteilten diskutiert, weil die Gefängnisse überfüllt sind. Die elektronische Fußfessel wird dabei als Alternative zur Freiheitsstrafe von ihren Befürwortern propagiert. In den meisten Anwenderländern haben sich aber durch die Maßnahme die Gefängnisse nicht geleert, vielmehr wurde durch Electronic Monitoring ein neuer Bereich zwischen Haft und Bewährungsstrafe geschaffen.

Jörg Schönbohm forderte die elektronische Fußfessel zudem für Schulschwänzer. Der bayrische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte in einem Interview mit der Zeitschrift Focus die elektronische Fußfessel für "gefährliche Ausländer". Auch waren elektronische Fußfesseln für extremistische Islamisten im Gespräch.

7:24 AM  

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