RIAA lässt Filesharing-Vorwürfe gegen Studenten fallen
Eine erneute Schlappe für die Lobbyisten der Musikindustrie: Von 14 Studenten, deren Tausch von Musik über P2P-Netze im Internet von der Recording Industry Association of America (RIAA) protokolliert wurde, weigerten sich zwölf, den Forderungen der Musikindustrie nachzugeben. Zwei davon reichten Beschwerde ein, zehn kommen ohne Verfahren und finanzielle Folgen davon.
Wie die Tageszeitung Arizona Star berichtet, hat die RIAA am 10. April die Verbindungsdaten von 14 Studenten der University of Arizona (UA) in Tucson angefordert, die beim Filesharing über den
Internetzugang der Universität erwischt worden sind.
Lediglich zwei davon hätten sich mit der RIAA auf außergerichtlichem Weg geeinigt. Gegen zehn weitere seien die Vorwürfe fallen gelassen worden, obwohl sie sich weigerten, mit der Musikindustrie zu kooperieren. Wiederum zwei andere Fälle sollen vor Gericht entschieden werden, da die Studenten sich beim Federal Court (entspricht etwa einem Landgericht) beschwerten und die RIAA sich daraufhin entschloss, die Fälle nicht beizulegen. Problematisch für die Agentur dabei: Deren Benutzerdaten hält die Universität zurück.
Auch wenn sich die Universität vergleichsweise kooperativ gegenüber der Musikindustrie zeigte, äußerte sie dabei ähnliche Bedenken wie die Marshall University, die vor wenigen Tagen gerichtlich gezwungen wurde, Login-Daten ihrer Benutzer herauszugeben. Es würden zu wenige Daten protokolliert, diese seien nur lückenhaft. Zudem sei die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem bestimmten Benutzer in Zeiten, da ein Internetanschluss häufig von mehreren Personen benutzt wird, nicht möglich.
Pikant an den vorliegenden Fällen ist die Tatsache, dass den RIAA-Studenten, die sich zu zahlen weigern, keine juristischen Nachspiele drohen.
Möglicherweise will die RIAA gerichtlich manifestierte Entscheidungen vermeiden, die besagen, dass in studentischen Mehrbettzimmern eine eventuelle "Piraterie" keinem Bewohner eindeutig zuzuordnen ist.
Die Kunde, dass Widerstand gegen die Rechteverwerter doch nicht zwecklos ist, scheint sich jedenfalls mittlerweile herumgesprochen zu haben. Die RIAA ist in der Vergangenheit dafür bekannt geworden, exorbitant hohe Summen für im Internet getauschte Musikstücke zu fordern. Auf der Seite p2plawsuits.com können die "Delinquenten" weitere juristische Folgen vermeiden, indem sie die eingeforderten Forderungen begleichen. Von vielen Betroffenen wird diese "Wahlmöglichkeit" allerdings als Erpressung empfunden.(Quelle:Gulli.com)
Wie die Tageszeitung Arizona Star berichtet, hat die RIAA am 10. April die Verbindungsdaten von 14 Studenten der University of Arizona (UA) in Tucson angefordert, die beim Filesharing über den
Internetzugang der Universität erwischt worden sind.
Lediglich zwei davon hätten sich mit der RIAA auf außergerichtlichem Weg geeinigt. Gegen zehn weitere seien die Vorwürfe fallen gelassen worden, obwohl sie sich weigerten, mit der Musikindustrie zu kooperieren. Wiederum zwei andere Fälle sollen vor Gericht entschieden werden, da die Studenten sich beim Federal Court (entspricht etwa einem Landgericht) beschwerten und die RIAA sich daraufhin entschloss, die Fälle nicht beizulegen. Problematisch für die Agentur dabei: Deren Benutzerdaten hält die Universität zurück.
Auch wenn sich die Universität vergleichsweise kooperativ gegenüber der Musikindustrie zeigte, äußerte sie dabei ähnliche Bedenken wie die Marshall University, die vor wenigen Tagen gerichtlich gezwungen wurde, Login-Daten ihrer Benutzer herauszugeben. Es würden zu wenige Daten protokolliert, diese seien nur lückenhaft. Zudem sei die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem bestimmten Benutzer in Zeiten, da ein Internetanschluss häufig von mehreren Personen benutzt wird, nicht möglich.
Pikant an den vorliegenden Fällen ist die Tatsache, dass den RIAA-Studenten, die sich zu zahlen weigern, keine juristischen Nachspiele drohen.
Möglicherweise will die RIAA gerichtlich manifestierte Entscheidungen vermeiden, die besagen, dass in studentischen Mehrbettzimmern eine eventuelle "Piraterie" keinem Bewohner eindeutig zuzuordnen ist.
Die Kunde, dass Widerstand gegen die Rechteverwerter doch nicht zwecklos ist, scheint sich jedenfalls mittlerweile herumgesprochen zu haben. Die RIAA ist in der Vergangenheit dafür bekannt geworden, exorbitant hohe Summen für im Internet getauschte Musikstücke zu fordern. Auf der Seite p2plawsuits.com können die "Delinquenten" weitere juristische Folgen vermeiden, indem sie die eingeforderten Forderungen begleichen. Von vielen Betroffenen wird diese "Wahlmöglichkeit" allerdings als Erpressung empfunden.(Quelle:Gulli.com)
Labels: RIAA Filesharing
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