Kinderpornographie? - LKA-Fahnder im „Second Life” unterwegs
In der virtuellen Welt "Second Life" sind zunehmend auch wirkliche Polizisten unterwegs. So nehmen die Netzwerkfahnder des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) - die so genannten Cyber-Cops - seit einiger Zeit stichprobenartig auch die Vorgänge in Second Life(Wikipedia-Definition) unter die Lupe.
«Wenn Straftaten festgestellt werden, leiten wir umgehend Ermittlungen ein», sagte LKA-Sprecher Ludwig Waldinger am Dienstag in München. Das ARD-Politikmagazin REPORT Mainz hatte am Montag berichtet, dass ein Teilnehmer von «Second Life» mit kinderpornografischen Aufnahmen gehandelt haben soll.
Aufgrund der Recherchen des Magazins will die Staatsanwaltschaft Halle Ermittlungen gegen Unbekannt einleiten. «Dem werden wir nachgehen», sagte Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der dort eingerichteten Zentralstelle gegen Kinderpornografie. Die Behörde in Halle will auch prüfen, ob Kinder und Jugendliche in «Second Life» an pornografische Darstellungen gelangen können. Auch damit könnte ein Straftat vorliegen. Offiziell dürfen Minderjährige an der virtuellen Welt von «Second Life» zwar nicht teilnehmen, eine wirksame Kontrolle gibt es dazu bisher aber nicht.
Die bayerischen Internet-Spezialisten seien bei ihren Streifzügen in «Second Life» bisher noch nicht auf Straftaten gestoßen, sagte Waldinger. Allerdings könnten die Beamten auch nur stichprobenartig vorgehen. Sie seien deshalb dankbar für Hinweise von Internet-Nutzern, denen etwas im Web seltsam vorkomme. Solche Hinweise könnten unter der Mail-Adresse baylka@t-online.de direkt an die Netzwerkfahndung beim Landeskriminalamt gegeben werden.
Bei einem Verdacht auf Straftaten im Internet könne die rechtliche Bewertung im Einzelfall schwierig sein, erläuterte Waldinger. «Wenn in virtuellen Welten wie "Second Life" sexuelle Handlungen betrachtet werden können, ist in jedem Fall zusammen mit der Staatsanwaltschaft einzeln zu prüfen, ob Straftaten vorliegen.» Wenn aber in solchen Web-Spielwelten kinderpornografische Bilder als Dokumente zum Beispiel an einer virtuellen Litfasssäule hinterlegt würden, hätten die Beamten greifbare Beweise für eine Straftat. «Das wären dann ja richtige Bilder», betonte Waldinger.
Zu den Kinderpornografie-Vorwürfen sagte Vizepräsidentin Robin Harper von der «Second Life»-Betreiberfirma Linden Lab dem Magazin «Report Mainz»: «Wir werden herausfinden, wer dahinter steckt und dann die Polizei informieren.» Regine Derr vom Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindervernachlässigung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München forderte die Internet-Experten der Polizei in allen Bundesländern auf, auch «Second Life» mit Blick auf einschlägige Straftaten genau im Blick zu behalten. An die Betreiberfirma appellierte sie, geeignete Mechanismen zum Jugendschutz vorzusehen. So seien in «Second Life» auch Hilfsangebote für Opfer sexueller Gewalt sinnvoll. Solche Angebote gebe es auch auf anderen virtuellen Plattformen. (dpa)
Schade, das die Betreiber-Firma von "Second-Live" nicht weiß, wie man Jugenschutz (in diesem Fall Benutzer ab 18 Jahre) praktiziert. Jede 3.-klassige Sex-Seite weiß, wie man durch vorherige Eingabe der Personalausweiß-Nr. auf einer vorgeschalteten Seite Minderjährige aussperren kann. Doch bestimmt fürchtet man dramatische Umsatzeinbußen, wenn die Kids nicht mehr "rein" dürfen. Wenn man dann noch bedenkt, mit welchen Lapalien sich die Staatsanwaltschaft beschäftigt, oder beschäftigen muss, bleibt die Frage, warum hier nicht härter durchgegriffen wird. Mein Vorschlag wäre ein paar Kräfte aus der Abteilung zu stellen, die sonnst den ganzen Tag Tauschbörsennutzer beobachten! Selbst wenn das nicht möglich wäre, bleiben bestimmt noch etliche Beamten über, die mit einer neuen Aufgabe sinnigeres tun würden, als bisher. Ach Deutschland, was wären wir ohne Deine Bürokratie...
M.
«Wenn Straftaten festgestellt werden, leiten wir umgehend Ermittlungen ein», sagte LKA-Sprecher Ludwig Waldinger am Dienstag in München. Das ARD-Politikmagazin REPORT Mainz hatte am Montag berichtet, dass ein Teilnehmer von «Second Life» mit kinderpornografischen Aufnahmen gehandelt haben soll.
Aufgrund der Recherchen des Magazins will die Staatsanwaltschaft Halle Ermittlungen gegen Unbekannt einleiten. «Dem werden wir nachgehen», sagte Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der dort eingerichteten Zentralstelle gegen Kinderpornografie. Die Behörde in Halle will auch prüfen, ob Kinder und Jugendliche in «Second Life» an pornografische Darstellungen gelangen können. Auch damit könnte ein Straftat vorliegen. Offiziell dürfen Minderjährige an der virtuellen Welt von «Second Life» zwar nicht teilnehmen, eine wirksame Kontrolle gibt es dazu bisher aber nicht.
Die bayerischen Internet-Spezialisten seien bei ihren Streifzügen in «Second Life» bisher noch nicht auf Straftaten gestoßen, sagte Waldinger. Allerdings könnten die Beamten auch nur stichprobenartig vorgehen. Sie seien deshalb dankbar für Hinweise von Internet-Nutzern, denen etwas im Web seltsam vorkomme. Solche Hinweise könnten unter der Mail-Adresse baylka@t-online.de direkt an die Netzwerkfahndung beim Landeskriminalamt gegeben werden.
Bei einem Verdacht auf Straftaten im Internet könne die rechtliche Bewertung im Einzelfall schwierig sein, erläuterte Waldinger. «Wenn in virtuellen Welten wie "Second Life" sexuelle Handlungen betrachtet werden können, ist in jedem Fall zusammen mit der Staatsanwaltschaft einzeln zu prüfen, ob Straftaten vorliegen.» Wenn aber in solchen Web-Spielwelten kinderpornografische Bilder als Dokumente zum Beispiel an einer virtuellen Litfasssäule hinterlegt würden, hätten die Beamten greifbare Beweise für eine Straftat. «Das wären dann ja richtige Bilder», betonte Waldinger.
Zu den Kinderpornografie-Vorwürfen sagte Vizepräsidentin Robin Harper von der «Second Life»-Betreiberfirma Linden Lab dem Magazin «Report Mainz»: «Wir werden herausfinden, wer dahinter steckt und dann die Polizei informieren.» Regine Derr vom Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindervernachlässigung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München forderte die Internet-Experten der Polizei in allen Bundesländern auf, auch «Second Life» mit Blick auf einschlägige Straftaten genau im Blick zu behalten. An die Betreiberfirma appellierte sie, geeignete Mechanismen zum Jugendschutz vorzusehen. So seien in «Second Life» auch Hilfsangebote für Opfer sexueller Gewalt sinnvoll. Solche Angebote gebe es auch auf anderen virtuellen Plattformen. (dpa)
Schade, das die Betreiber-Firma von "Second-Live" nicht weiß, wie man Jugenschutz (in diesem Fall Benutzer ab 18 Jahre) praktiziert. Jede 3.-klassige Sex-Seite weiß, wie man durch vorherige Eingabe der Personalausweiß-Nr. auf einer vorgeschalteten Seite Minderjährige aussperren kann. Doch bestimmt fürchtet man dramatische Umsatzeinbußen, wenn die Kids nicht mehr "rein" dürfen. Wenn man dann noch bedenkt, mit welchen Lapalien sich die Staatsanwaltschaft beschäftigt, oder beschäftigen muss, bleibt die Frage, warum hier nicht härter durchgegriffen wird. Mein Vorschlag wäre ein paar Kräfte aus der Abteilung zu stellen, die sonnst den ganzen Tag Tauschbörsennutzer beobachten! Selbst wenn das nicht möglich wäre, bleiben bestimmt noch etliche Beamten über, die mit einer neuen Aufgabe sinnigeres tun würden, als bisher. Ach Deutschland, was wären wir ohne Deine Bürokratie...
M.
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