Montag, März 19, 2007

Hausbesuch bei den "Piratenjägern" der Musikindustrie

Die deutschen Phonoverbände haben es sich im Jahr 2007 zum Ziel gesetzt , monatlich mindestens 1000 Nutzer von P2P-Netzwerken aufgrund illegaler Downloads anzuzeigen und so den Abschreckungseffekt zu erhöhen. Die Hamburger proMedia GmbH, die im Auftrag der Musikindustrie Urheberrechtsverletzern auf der Spur ist, erfüllt ihren Sollbeitrag dazu inzwischen nach eigenen Angaben reibungslos. 86 überwiegend junge Mitarbeiter durchgrasen in einem unscheinbaren Bürogebäude unweit vom Hamburger Hauptbahnhof umgeben von rauschenden Verkehrsadern hauptsächlich beliebte Tauschbörsen, klicken sich eifrig in die für die Netzwelt freigegebenen Ordner, hören in Musikdateien hinein, schneiden IP-Adressen sowie übermittelte Datenpakete mit und erstellen Screenshots.
"Hier wird alles gut dokumentiert", verweist Frank Lüngen vom sachverständigen Ermittlungsdienst der proMedia auf ein möglichst wasserdichtes Verfahren. Die Beweismaterialien wandern nach der Erhebung für eine Überprüfung an einen Kontrolleur, bevor sie jeweils um 10 Uhr und um 16 Uhr an die Rechtsanwaltskanzlei Rasch übermittelt werden, die praktischerweise der proMedia-Geschäftsführer Clemens Rasch leitet. 150 bis 200 Fälle kommen so pro Tag zusammen, die von der Kanzlei im letzten Schritt an die Staatsanwaltschaften gegeben werden. "Als sonderlich cool gilt die Arbeit hier nicht", räumt Lüngen ein. Aber anders sei die "Piraterie" nicht auf ein tolerables Maß zu begrenzen. Um das Arbeitsklima bei proMedia angenehm zu gestalten, gibt es dort für die Bildschirmarbeiter einen "Aufwachraum" mit Kickertisch, wie man ihn sonst nur aus hippen Startups kennt.
Christiano ist laut Lüngen "das beste Pferd im Stall" und hat gerade den User "knuddel" an der Angel. Der Zwanzigjährige in T-Shirt, Jeans und Turnschuhen, dem man auch eine Model-Karriere zutrauen würde, hat nach Anbietern von Songs der Gruppe "Juli" gesucht und dabei entdeckt, dass "knuddel" nicht weniger als 9000 MP3-Dateien auf seiner Festplatte freigegeben hat. Im "Schichtdienst" spüren bei proMedia zwischen 8 Uhr morgens und teilweise bis weit nach Mitternacht netzaffine Ermittler vergleichbare Sünder auf. Bei den bisher so bearbeiteten 37.000 Fällen sei noch kein einziges Mal das Problem des IP-Spoofing aufgetreten, keine Netzadresse sei bislang fälschlich einem Benutzer zugeordnet worden, versichert Rasch. Dazu komme noch ein externer Ermittlungsdienst mit fast 30 Leuten. Um eine "bessere Durchsetzung bei der Bevölkerung" ins Visier zu bekommen, die Filesharing-Plattformen illegal nutze, habe man zudem auch gezielte Wochenendaktionen durchgeführt. Diese seien aber teilweise mühselig, da ab dem Nachmittag die P2P-Netze wegen Überfüllung "kaum noch laufen".
Die Erfolge der Tauschbörsenkontrolle können sich nach Ansicht der proMedia-Leute sehen lassen. Seit dem Start der gezielten Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz in 2004 seien bis Ende 2006 rund 20.000 Verfahren durch die Staatsanwaltschaften eingeleitet worden. 15.000 seien bei den Staatsanwaltschaften anhängig, bei 2500 Fällen würden zusätzlich noch Zivilverfahren laufen. Bislang habe es rund 50 strafrechtliche Verurteilungen gegeben. Insgesamt habe proMedia 3500 Unterlassungserklärungen erwirkt. "Das Gute daran ist", zeigt Rasch begeistert, "dass es dabei noch in keinem Fall zu Wiederholungstaten gekommen ist." Wer einmal erwischt worden sei, lasse künftig die Finger vom illegalen Dateitausch. Zudem sei die rechtswidrige Nutzung von P2P-Netzen seit etwa zwei Jahren konstant geblieben, obwohl gleichzeitig die Zahl der Breitbandzugänge deutlich gestiegen sei.
Den Leuten auf die Finger zu klopfen bezeichnet Rasch als gewünschten Haupteffekt der höchst umstrittenen Massenanzeigen, die sogar die Staatsanwaltschaften zum Stöhnen bringen: "Wir sind von unseren Mandanten angehalten, auf die sozialen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen." So erfolge in der Regel keine einzelne Dateiaufrechnung bei der Schadensersatzermittlung und der Gegenstandswert zur Bemessung der Gerichts- und Anwaltsgebühren werde "freiwillig" bei 500.000 Euro gedeckelt, obwohl die Gerichte durchschnittlich inzwischen 10.000 Euro pro Musiktitel ansetzen würden. Vielmehr unterbreite man Übeltätern ein Vergleichsangebot auf Basis eines Stufenmodells.
"Ein Hartz-IV-Empfänger zahlt deutlich weniger als ein Rechtsanwalt", erläutert der ehemalige Justiziar der Phonoverbände, dessen Kanzlei aber in der Regel Abmahngebühren in vierstelliger Höhe einstreicht, die Strategie. Auch bei Heranwachsenden würden die Forderungen deutlich niedriger als bei Erwachsenen angesetzt. Es gebe sogar Vergleiche mit Null Euro im Rahmen einer stillschweigenden Einigung. "Wir machen aus den Schadensersatzforderungen kein Geschäftsmodell für wegbrechende Erlöse", gibt auch der Sprecher der Phonoverbände, Stefan Michalk, als Devise aus. Letztere wären mit den Einnahmen aus den Streitfällen auch "bei weitem nicht aufzufangen". Vielmehr würden die Gelder in Aufklärungskampagnen fließen.

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QUELLE: www.heise.de

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